Ja, und zwar weil hier "entweder oder" gedacht wird, anstatt "sowohl als auch", wie bei allen übrigen Fahrscheinen auch. Das kann doch echt nicht zu viel verlangt sein.
Vielerorts gibt es doch sowohl als auch - aufgrund einer von der Bundesregierung eingeplanten Übergangsregelung bis 31.12.2023. Und wer es danach immer noch nicht in Form eines App-Tickets mit sich führen will (warum eigentlich?), greift eben auf eine von seinem Verkehrsverbund spätestens ab dann erhältliche Chipkarte zurück.
Wo ist also das Problem?