ZitatOriginal geschrieben von tobiwankenobi80
Viele GDL Mitglieder lassen sich auch lieber Krankschreiben anstatt zu Streiken, der Ausfall ist zwar da kostet die Gewerkschaft aber nichts. ...
Ob die Ärzte jedesmal mitspielen?
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ZitatOriginal geschrieben von tobiwankenobi80
Viele GDL Mitglieder lassen sich auch lieber Krankschreiben anstatt zu Streiken, der Ausfall ist zwar da kostet die Gewerkschaft aber nichts. ...
Ob die Ärzte jedesmal mitspielen?
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
Ob die Ärzte jedesmal mitspielen?
Wenn du dem Arzt die richtigen Symptome vorlügst, wird der dich auch ohne Murren krank schreiben.
Viele Krankheiten lassen sich gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand diagnostizieren. Wenn du dem Doc von Durchfall und Bauchschmerzen erzählst, warum sollte er dir das nicht glauben?
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
... warum sollte er dir das nicht glauben?
So ganz blöd sind die Ärzte nun auch nicht, und fürs Glauben werden sie auch nicht ausgebildet. Zumal sie mit allzu auffällig und wiederholt streiksynchronen Krankschreibungen den Wert ihrer Expertise mindern und sich zu nützlichen idioten machen. Da ist der Standesdünkel davor und nötig haben sie es auch nicht.
Überhaupt sollte man das Vertrauen seiner Mitmenschen nicht allzusehr strapazieren.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Ein Arzt streikt. Er verweigert die Behandlung eines Patienten. Das stellt nach §323c eine Straftat dar: "Unterlassene Hilfeleistung".
Wenn Streik ein Grundrecht wäre, dann könnte er dafür nicht bestraft werden.
Ein Gesetz darf ein Grundrecht nicht einschränken. Ausnahmen müssen im Grundgesetz explizit formuliert sein.
Streik ist jedoch kein Grundrecht.
Nun kapiert?
Sorry, du wirfst hier einiges durcheinander mit einer, mit Verlaub, kruden Argumentation.
Wie bereits öfters erwähnt hier, ist Streik ein Grundrecht, das seine Rechtsgrundlage in Art. 9 GG hat. Das kannst du zwar bestreiten, ändert aber nichts an der jahrelangen Rechtsprechung des BVerfG und BAG, vgl. nur [URL=http://lexetius.com/2007,2237 ]BAG, Urteil vom 19. 6. 2007 [/URL]. Ich zitiere daraus:
"Das Doppelgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG schützt zum einen [...]. Der Schutz erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfasst insbesondere die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht [...]. Die Wahl der Mittel, mit denen die Koalitionen die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu erreichen versuchen und die sie hierzu für geeignet halten, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst. Dementsprechend schützt das Grundrecht als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Sie werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen. Dazu gehört auch der Streik. Er ist als Arbeitskampfmittel grundsätzlich verfassungsrechtlich gewährleistet (BVerfG 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. - aaO; 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - aaO). "
Zur weiteren Lektüre empfehle dich die angegebenen Urteile des BVerfG. Ich denke, wir können die Diskussion damit beenden.
Dass man auch Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt nicht schrankenlos ausüben darf, dürfte klar sein (insofern beziehe ich mich auf dein Beispiel des streikenden Arztes). Grundrechte sind nämlich immer gegeneinander abzuwägen, sog. praktische Konkordanz. So ist beispielsweise auch die Religionsfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet (Art. 4 Abs. 1 GG), trotzdem darf natürlich eine religiöse Gemeinschaft nicht einfach Menschenopfer erbringen, mit dem Verweis, dass das Strafrecht für sie nicht gelte. Das Grundrecht auf Leben ist in diesem Fall einfach höher zu werten als die Religionsfreiheit, gleiches gilt für dein Beispiel des Streikrechts.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Sorry, du wirfst hier einiges durcheinander mit einer, mit Verlaub, kruden Argumentation.
Wie bereits öfters erwähnt hier, ist Streik ein Grundrecht, das seine Rechtsgrundlage in Art. 9 GG hat. Das kannst du zwar bestreiten, ändert aber nichts an der jahrelangen Rechtsprechung des BVerfG und BAG, vgl. nur [URL=http://lexetius.com/2007,2237 ]BAG, Urteil vom 19. 6. 2007 [/URL]. Ich zitiere daraus:
Lies meinen ersten Beitrag dazu, da habe ich es erläutert.
Streik ist kein Grundrecht. Es ist eine vom Gesetzgeber anerkanntes Arbeitskampfmaßnahme. Und Arbeitskampfmaßnahmen (allgemein) werden vom Grundgesetz gebilligt bzw. geschützt. Und genau das steht auch in dem Text drin, den du da zitiert hast. Ich frage mich gerade, ob du die fett markierten Sätze überhaupt verstanden hast.
Daraus leiten dann viele vereinfacht ab, dass Streik ein Grundrecht sei. Dem ist aber nicht so, das ist ein nicht zulässiger Umkehrschluss. Aber mit Umkehrschlüssen haben ja viele Menschen so ihre Probleme.
Viele denken ja auch, dass Rauchen ein Grundrecht sei. Das ist Unsinn. Es ist ein Grundrecht, seine Persönlichkeit frei entfalten zu dürfen. Und Rauchen zählte lange Zeit zur Persönlichkeitsentfaltung. Wie das immer weiter eingeschränkt wird, kann man ja in den letzten Jahren sehen.
Wie gesagt: Umkehrschlüsse, böses Minenfeld.
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
So ganz blöd sind die Ärzte nun auch nicht, und fürs Glauben werden sie auch nicht ausgebildet.
Warum sollte ein Arzt gegen das Wohl des Patienten handeln? Wieso sollte er mit hohem Aufwand, der ja zudem von keiner gesetzlichen Kasse bezahlt wird, dem Patienten beweisen, dass er lügt?
Eine andere Wahl hat er nicht. Schickt er den Patienten einfach heim und es stellt sich heraus, dass der doch was hatte, dann ist der Arzt auch wieder dran.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Streik ist kein Grundrecht. Es ist eine vom Gesetzgeber anerkanntes Arbeitskampfmaßnahme. Und Arbeitskampfmaßnahmen (allgemein) werden vom Grundgesetz gebilligt bzw. geschützt. Und genau das steht auch in dem Text drin, den du da zitiert hast. Ich frage mich gerade, ob du die fett markierten Sätze überhaupt verstanden hast.
Daraus leiten dann viele vereinfacht ab, dass Streik ein Grundrecht sei. Dem ist aber nicht so, das ist ein nicht zulässiger Umkehrschluss. Aber mit Umkehrschlüssen haben ja viele Menschen so ihre Probleme.
Dein Ernst? OK, nochmal zu Erläuterung:
Das BAG sagt: Arbeitskampfmaßnahmen = Grundrecht (sind wir soweit beisammen?)
Es sagt weiter: Dazu (zu den Arbeitskampfmaßnahmen!) gehört auch der Streik
Ergo: Streik = Grundrecht
Das hat auch nichts mit einem Umkehrschluss zu tun. :confused:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Jimmythebob
Dein Ernst? OK, nochmal zu Erläuterung:
Das BAG sagt: Arbeitskampfmaßnahmen = Grundrecht (sind wir soweit beisammen?)
Es sagt weiter: Dazu (zu den Arbeitskampfmaßnahmen!) gehört auch der Streik
Ergo: Streik = Grundrecht
Das hat auch nichts mit einem Umkehrschluss zu tun. :confused:
Wenn A aus B folgt, dann folgt weder B aus A, noch ist A gleich B.
Ich hätte nicht gedacht, dass das so schwer ist.
Das Grundgesetz definiert nicht, was eine Arbeitskampfmaßnahme ist, sondern billigt diese nur allgemein. Was hingegen eine anerkannte Arbeitskampfmaßnahme ist, regeln Gesetze und Urteile. Doch das kann sich jederzeit ändern.
Demzufolge ist eine bestimmte Arbeitskampfmaßnahme kein Grundrecht. Denn die müsste dazu im GG festgeschrieben sein.
Wenn morgen die GroKo festlegt, dass Streiks keine legitime Arbeitskampfmaßnahme mehr sind, dann ist das so. Punkt. Einfache parlamentarische Mehrheit und zu ist der Sack.
Sorry, aber das ist schlicht falsch!
Die Auslegung des GG durch das BAG und das BVerfG kommt zu dem Ergebnis, dass Streiks eine vom Grundrecht des Art. 9 erfasste Arbeitskampfmaßnahme darstellen. Streiks sind also vom GG erfasst! Aus diesem Grund kann der Gesetzgeber natürlich nicht per einfacher Mehrheit das Streikrecht abschaffen, da dies eine Grundgesetzänderung ist (die GG-Auslegung durch das BVerfG bleibt ja, also müsste diese durch den Rang einer Verfassungsnorm unmöglich gemacht werden).
Im Übrigen liegt hier eben kein Umkehrschluss vor. Was wird dann argumentativ "umgekehrt"?
Das BAG sagt: A (Arbeitskampfmaßnahme) = B (Grundrecht) und Streik ist Teil von A. Ganz simpel.
edit: Im Übrigen ist es doch ganz normal und auch notwendig, dass unbestimmte Rechtsbegriffe durch die Rechtsprechung mit Leben gefüllt werden, das gilt natürlich auch für das Grundgesetz. Aus diesem Grund werden doch z.B. auch öfters einfache Gesetze des Gesetzgebers für verfassungswidrig erklärt, weil sie z.B. in Art. 2 GG eingreifen, welcher jedoch sehr allgemein formuliert ist. Nichts anderes gilt hier.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Die Auslegung des GG durch das BAG und das BVerfG kommt zu dem Ergebnis, dass Streiks eine vom Grundrecht des Art. 9 erfasste Arbeitskampfmaßnahme darstellen.
Genau das schrieb ich.
ZitatStreiks sind also vom GG erfasst!
Nein, nur Arbeitskampfmaßnahmen allgemein.
ZitatAus diesem Grund kann der Gesetzgeber natürlich nicht per einfacher Mehrheit das Streikrecht abschaffen, da dies eine Grundgesetzänderung ist.
Selbstverständlich kann er das, denn im Grundgesetz steht nichts von "Streik". Oder wo liest du das?
Was müsste denn im Grundgesetz geändert werden, wenn man Streiks verbieten wollte? Welche Artikel, welche Wörter wären von der Änderung betroffen?
ZitatIm Übrigen ist es doch ganz normal und auch notwendig, dass unbestimmte Rechtsbegriffe durch die Rechtsprechung mit Leben gefüllt werden, das gilt natürlich auch für das Grundgesetz. Aus diesem Grund werden doch z.B. auch öfters einfache Gesetze des Gesetzgebers für verfassungswidrig erklärt, weil sie z.B. in Art. 2 GG eingreifen, welcher jedoch sehr allgemein formuliert ist. Nichts anderes gilt hier.
Das ist völlig richtig. Nur ist es eben falsch zu behaupten, dass ein aus einem GG-Artikel durch Gesetze oder Rechtsprechungen abgeleitetes Recht nun ein "Grundrecht" sei. Ist es nicht. Die Grundrechte sind exakt das, was im GG steht. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Ausgestaltung, das "mit Leben füllen", hängt von den jeweiligen Gesellschaftsnormen und der Rechtsauffassung ab.
In den 50er Jahren war Homosexualität strafbar – Grundgesetzkonform! Durch den gesellschaftlichen Wandel hat man dies jedoch geändert. Völlig ohne GG-Änderung. Einfach, weil die Gesellschaft sich anders entschieden hat.
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