Karte Bundesnetzagentur: Neues Erteilungsdatum = Ausbau?

  • Hallo zusammen,


    Wenn man bei dieser allseits bekannten Karte der Bundesnetzagentur auf einen einzelnen Funkmasten klickt, erhält man über den Masten verschiedene Informationen. So u. a. auch das "Datum der Erteilung". Wenn nun da bei einem schon sehr lange existierenden Funkmast plötzlich ein sehr aktuelles Datum drinnen steht, kann man dann davon ausgehen, dass sich da in letzter Zeit ein Ausbau ergeben hat bzw. ein Ausbau ansteht? Kann man da z. B. auf UMTS-Ausbau spekulieren?


    Die Netzverfügbarkeitskarten der Netzbetreiber hinken ja gerne monatelang hinterher, so dass man da nicht einfach nachsehen kann.

  • das ist das Datum, an dem die Genehmigung erteilt wurde.Ob und wann gebaut wird ,kann man daraus nicht ableiten.
    In meiner Ecke wurde an einem Vodafone -Sender LTE drangebaut und das ging ziemlich schnell(etwa 5 Wochen )vom Eintrag bei der BNetza bis zum Einschalten.
    Bei einem anderen Standort (auch D2 )ist der neue Eintrag von März und es hat sich noch nichts getan.


    :D Schönes WE Hempe

    Gruss - Hempe

  • Zitat

    Original geschrieben von Hempe
    das ist das Datum, an dem die Genehmigung erteilt wurde.Ob und wann gebaut wird ,kann man daraus nicht ableiten.


    Kern meiner Frage ist aber, ob man aus einem aktuellem bzw. aktualisierten Datum generell ableiten kann, dass da Irgendetwas in Richtung Ausbau in Bewegung ist.

  • Bei bestehenden Basisstationen kannst Du tendenziell von einem kurz- oder mittelfristigen Ausbau ausgehen. Doch ob und wann dieser tatsächlich eintritt, wissen natürlich nur die Netzbetreiber selbst.


    Bei noch nicht errichteten Sendern hingegen kenne ich eingetragene Standorte aus z.B. 2007, die bis heute nicht stehen.


    Ich empfehle Dir zudem den Thread:
    "Sinn und Unsinn der EMF Datenbank der Bundesnetzagentur" hier im Forum.

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    Grüße in die Runde.

  • Das Datum einer Standortbescheinigung kann sich allerdings auch ändern, ohne dass neue Sender hinzukommen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Betreiber zusätzlich noch die dritte UMTS-Frequenz in Betrieb nehmen will, oder weitere GSM-Kanäle aufgeschalten werden sollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von scharl
    Das Datum einer Standortbescheinigung kann sich allerdings auch ändern, ohne dass neue Sender hinzukommen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Betreiber zusätzlich noch die dritte UMTS-Frequenz in Betrieb nehmen will , oder weitere GSM-Kanäle aufgeschalten werden sollen.


    Aber das wäre doch dann ein Ausbau, oder? Würde man die zusätzliche UMTS-Frequenz z. B. bei der Reichweite merken?

  • Zitat

    Original geschrieben von Einige_Fragen
    Aber das wäre doch dann ein Ausbau, oder? Würde man die zusätzliche UMTS-Frequenz z. B. bei der Reichweite merken?


    Nein, nur mehr Bandbreite/Kapazität

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