Hallo,
ich habe hier schon mehrfach etwas über die Gewährleistung und Beweislastumkehr gelesen. Leider taucht kein Fall auf, der meine Situation beschreibt.
Vor 9 Monaten habe ich ein HD2 bei einem Aufbereitungshändler mit 12 Monaten Gewährleistung erworben. Schleichend hat sich das Display verabschiedet. Eine Google-Suche ergab, dass dies das vorprogrammierte Ende vieler HD2 ist.
Der Händler sperrt sich gegen Ansprüche und verweist auf die Beweislastumkehr.
Frage: Kann ich diesen Beweis nicht dadurch begehen, dass der Fehler bei vielen Geräten dieser Art genau gleich auftritt? Für mich bedeutet das, dass der Defekt dem Gerät schon anhaftete, bevor es in meine Verfügungsgewalt kam. Was sagt ihr?
Beste Grüße!