Gewährleistung: Beweislastumkehr und typische Defekte für ein Gerät

  • Hallo,


    ich habe hier schon mehrfach etwas über die Gewährleistung und Beweislastumkehr gelesen. Leider taucht kein Fall auf, der meine Situation beschreibt.


    Vor 9 Monaten habe ich ein HD2 bei einem Aufbereitungshändler mit 12 Monaten Gewährleistung erworben. Schleichend hat sich das Display verabschiedet. Eine Google-Suche ergab, dass dies das vorprogrammierte Ende vieler HD2 ist.
    Der Händler sperrt sich gegen Ansprüche und verweist auf die Beweislastumkehr.


    Frage: Kann ich diesen Beweis nicht dadurch begehen, dass der Fehler bei vielen Geräten dieser Art genau gleich auftritt? Für mich bedeutet das, dass der Defekt dem Gerät schon anhaftete, bevor es in meine Verfügungsgewalt kam. Was sagt ihr? :)




    Beste Grüße!

  • Re: Gewährleistung: Beweislastumkehr und typische Defekte für ein Gerät


    Zitat

    Original geschrieben von hsvrules999
    Schleichend hat sich das Display verabschiedet. Eine Google-Suche ergab, dass dies das vorprogrammierte Ende vieler HD2 ist.


    Wie muss man sich das vorstellen? Was sagt HTC selbst?

  • Am Anfang reagiert es auf die ein oder andere Bewegung nicht. Dann musste ich häufiger entsperren, bis überhaupt auf meinen Finger reagiert wurde. Nun gar nicht mehr.


    Da ich das Gerät generalüberholt bei einem Händler gekauft habe bin ich mal davon ausgegangen, bei HTC keinen Anspruch zu haben.

  • Re: Gewährleistung: Beweislastumkehr und typische Defekte für ein Gerät


    Zitat

    Original geschrieben von hsvrules999
    Frage: Kann ich diesen Beweis nicht dadurch begehen, dass der Fehler bei vielen Geräten dieser Art genau gleich auftritt?

    Antwort: Ja, kannst du. Ich sehe das ähnlich. Letztendlich wirst du den Beweis allerdings zu 99% nicht ohne gerichtliche Hilfe durchsetzen können. Und dass du vor Gericht und auf hoher See..., das dürfte auch bekannt sein. ;)


    Die Erfolgschancen sehe ich als nicht allzu groß an, auch wenn in letzter Zeit lobenswerterweise wohl ein leichtes Umdenken und Weggehen von der strikten 6-Monats-Beachtung stattfindet. Aber da vergeht sicherlich noch einige Zeit, bis derartige Sachlagen zugnsten des Verbrauchers, der aus finanziellen Gründen praktisch nie einen solchen geforderten Beweis erbringen kann, entschieden werden.

  • So traurig das ist, aber im Monat ist es m. E. empfehlenswert, bei jedem Anfangsverdacht sofort ein Anschreiben mit Einschreiben (Rücknahmeschein) mit der genauen Problembeschreibung zu verfassen. Mit entsprechendem Hinweis auf etwaige Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die Beweislastumkehr-Problematik.

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