Flugladen.de Erfahrungen

  • Habe über flugladen.de zwei Mal gebucht. Das erste Mal klappte problemlos, beim zweiten Mal wurde mir eine Extragebühr aufgebrummt, weil die KK-Daten angeblich nicht stimmig waren und die Bank abgelehnt hat. Nach Rücksprache mit der Bank konnte kein Reservierungsversuch festgestellt werden, weshalb ich das schriftlich bei flugladen.de reklamiert habe und der Extragebühr widersprochen habe. Belastat wurde dann nur der ausgewiesene Flugpreis und ich erhielt einen Gutschein über die Extragebühr als Entschuldigung, den ich aber nicht eingelöst habe. Seit diesem Vorfall buche ich fast nur noch über cheaptickets.de und bin dort bislang noch kein einziges Mal in ein Problem gelaufen.


    Noch kurz zum OT (Geheime Datenbank, PIN-Zahlung). Mir passiert es grundsätzlich bei Hornbach und in den meisten Fällen bei Kaufland, dass ich unterschreiben soll und keine PIN verlangt wird. Zuletzt vor wenigen Tagen wieder im Hornbach, mein Vordermann bezahlte per Karte und musste die PIN eingeben, ich stellte mich schon drauf ein und bekam dann doch Kuli in die Hand. Mein Hintermann war ein Bekannter, auf den ich kurz wartete. Er durfte ebenfalls wieder die PIN eingeben.

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    >>>> Siegel-Leser wissen mehr? <<<<


    Ich war davon ausgegangen, dass dieses Thema an niemandem vorbeigegangen sein dürfte ...


    Weil davon auszugehen ist, dass (zusätzlich zu reinen Kontodaten) personenbezogene Daten in den meisten Fällen nicht bekannt werden dürften, steht dieses Verfahren allenfalls in mittelbarem Zusammenhang zur Bonität des einzelnen Kunden, so dass sich mein Beitrag auch nicht hierauf bezogen hat. Grundlage sind stattdessen statistische Berechnungen zur Wahrscheinlichkeit der Einlösung künftiger Lastschriften.


    Angriffe auf die Integrität namentlich zu benennender Kunden drohen aber dann, wenn diese Datensammlung mit anderen vernetzt würde. Und hier gilt wie bei (nahezu) allen Fragen des Datenschutzes: Gelegenheit macht Diebe!


    Mir lag also keineswegs daran, unsere Bonität zu vergleichen - ich frage mich lediglich, warum fluege.de das Lastschriftverfahren nur selektiv anzubieten scheint.


    Und zur Lastschrift ohne Unterschrift: Erst letzter oder vorletzter Woche beim Tanken an einer Shell-Station, an der ich (bewusst) niemals zuvor getankt hatte.


    Wie Du siehst, gehen Diskussionen auch sachlich - an dem Austausch persönlicher Animositäten dürfte keiner der Mitleser auch nur das geringste Interesse haben. An den vom jeweiligen Portalbetreiber angebotenen Zahlungswegen und deren Voraussetzungen aber schon.


    Zumindest weiß ich gern verlässlich, ob ich auch demnächst noch mit einer Zahlung per Lastschrift rechnen kann oder ob der Portalbetreiber die Zahlungsverfahren von Fall zu Fall ohne erkennbaren Grund ändert.


    In diesem Sinne


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
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    >>>> Siegel-Leser wissen mehr? <<<<


    Ich war davon ausgegangen, dass dieses Thema an niemandem vorbeigegangen sein dürfte ...


    Dieser Wirbel ist mehr als zwei Jahre her. Und schon damals ging es um unrechtmäßige Speicherungen. Wenn du also Informationen darüber hast, dass dies nach wie vor noch aktuell ist, nur her damit.

  • Es ist ein bisschen unfair, dass diese ganzen Negativmeldungen zu fluege.de (vgl. u.a. den Link von autares zu illegalen Versicherungsangeboten und Steuerhinterziehungen) unter dem Thread zu flugladen.de steht. Dieser hat mit Unister nämlich nichts zu tun.


    Das sollte ein User, der sich über flugladen.de informieren will, wissen. ;)

  • Na ja ... dass für einen Rechnungsposten (anscheinend) die formale Genehmigung betreffend die zugrundeliegende Leistung fehlt, ist natürlich schlimm. Und dass ein Unternehmen mit nicht genehmigten Leistungen auch noch Geld verdient, setzt dem Ganzen selbstverständlich die Krone auf. An einem Stornierungsschutz, den auch eine Versicherung hätte anbieten können, dürfen natürlich nur Versicherer verdienen.


    Welches Glück, das etwa die Gewinne aus "Rabattrettern" in Kfz-Versicherungsverträgen gleich in die richtigen Taschen fließen.


    Und dass statt der Versicherungssteuer i.H.v. 19% nur Umsatzsteuer (die Bestandteil der Rechnung an den Endkunden ist) abgerechnet wurde (ein diesbezüglicher Vorwurf findet sich im Bericht jedenfalls nicht), zwingt die Antikorruptionseinheit selbstverständlich zum sofortigen Handeln.


    Vielleicht werden wir demnächst erfahren, was wirklich hinter der staatlichen Maßnahme steckt. Der Spiegel ist wohl doch nicht mehr das, was er mal war - zumindest zu der Zeit, als ich ihn noch abonniert hatte.


    Frank



    Edit:
    Was ist eigentlich mit Garantieverlängerungen, die mancher Hersteller gegen aufpreis ohne Beteiligung einer Versicherung (wie es die meisten machen, aber eben nicht alle) anbietet?


    Solcher Garantieverlängerung wird man sicherlich Versicherungschakter beimessen können. Bekommen diese Hersteller demnächst auch alle Besuch?

  • Irgendwie rufen deine Postings immer den Wunsch nach Gegenspruch in mir auf. Ich kenne dich nicht persönlich und hoffe in Anbetracht der Adventszeit, dass du dies auch nicht persönlich nehmen wirst.


    Aber deine in der Großzahl arrogant-polemisch gefärbten Postings möchte ich einfach ungern stehen lassen.


    Du möchtest erfahren, was wirklich hinter den Maßnahmen gegen fluege.de steckt. Ich werde es dir gerne erklären, es ergibt sich aber eigentlich auch aus dem verlinkten Text:


    fluege.de hat u.a. gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verstoßen.


    Hintergrund ist, dass der Staat das Aufsichtsrecht über Versicherungen hat. Im Interesse der Versicherten soll nicht jedes Internet-Startup-Unternehmen auf die Idee kommen, munter Versicherungen anzubieten, die nicht abgesichert sind, deren finanzielle Situation völlig unklar ist und bei welchen das für den Versicherungsfall benötigte Vermögen im Insolvenzfall einfach weg ist. M.E. eine durchaus sinnvolle Maßnahme für den Versicherungssektor.


    Was die Seriosität des Spiegels oder Garantieverlängerungen mit dem aktuellen Fall zu tun haben, wirst du vielleicht noch erläutern.

  • Das führt doch zu nichts. Frank hat in dem Laden gebucht und es hat ihm gefallen. Insofern sollte klar sein, dass hier, wenn überhaupt, der Staat mit einer übertriebenen Massnahme der Schuldige ist, nicht Flug.de


    Frank verteidigt grds alles und jeden gegen Zwangsmassnahmen des Staates. Wenn er dann auch noch persönlich involviert ist - schliesslich hat er sich ja hier auf das dünnste Eis begeben und im Internet einen Flug gebucht - steht im quasi die Pflicht zu, sein Handeln und alle involvierten Parteien zu verteidigen. Sein Beitrag zeigt vor allem eines (und dein letzter Absatz spiegelt das wider): Angriff ist die beste Verteidigung.

  • Es geht mir doch nur darum, dass der Bericht in sich nicht schlüssig ist.


    Wenn Steuerhinterziehung in der erforderlichen Größenordnung verfolgt wird, ist die einfach nicht damit zu begründen, dass - an Stelle der 19%igen Versicherungssteuer für Versicherungsleistungen - eine Umsatzsteuer in gleicher Höhe für Unister-Serviceleistungen abgeführt wird, die Unister nicht als Versicherung einstuft. Stimmt der Bericht, wäre lediglich die Steuerart eine andere. Zur Frage, warum sich das betragsmäßig auswirken soll, schweigt sich der Artikel aus.


    Zum anderen Vorwurf:
    "Klein sagte, den Kunden sei eine Absicherung gegen Stornierungen angeboten worden. Dahinter habe aber nicht, wie bei Reiserücktrittskosten-Policen üblich, eine Versicherung gestanden ..."


    Dem Bericht zufolge scheint es sich um einen Bestandteil der Serviceleistungen von Unister gehandelt zu haben und eben nicht um den Abschluss eines Versicherungsvertrags. Letzteres Geschäft stünde lediglich Versicherern zu. Wenn man nun anfängt, Verträge (die keine Versicherungsverträge sind) daraufhin zu untersuchen, ob sie "versteckte" versicherungsähnliche Bestandteile enthalten, fiele etliches darunter, das marktüblich ist. Kein Grund, ausschließlich im Falle Unister einen Schuh daraus zu machen.


    Mir geht es lediglich darum, dass der Bericht in sich nicht schlüssig ist. Meine Kritik richtet sich lediglich gegen den Artikel und nicht etwa die Zwangsmaßnahme, die durchaus ihre Berechtigung haben könnte (nur eben eine andere). Von einem Medium wie dem Spiegel erwarte ich einfach eine vernünftige Recherche und nicht, dass ich die Rechere erst selbst durchführen muss.


    Genau das habe ich geschrieben und es auch so gemeint. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wenn Kritik an einem Beitrag von mir ausgeübt wirde, stört mich das überhaupt nicht - das ist gelebte Demokraktie. Nur würde ich mir wünschen, dass der Rezensent den Beitrag vorher zumindest gelesen hat.


    Wäre auf einen gleichlautenden Artikel der BLÖD-Zeitung verlinkt worden, wäre mein Beitrag sicher anders begründet.



    Und ja, ich habe bei fluege.de gebucht. Als persönlich "Betroffener" nehme ich für mich in Anspruch, die Einzelheiten des Buchungsvorgangs zu kennen und jegliches kriminelles Potenial mir gegenüber auszuschließen. Wenn ich es mich nachdenklich stimmt, dass der Firma Unister allgemeines betrügerisches Vorgehen unterstellt wird und ich der einzige Kunde sein soll, der davon verschont wurde, mag man mir das nachsehen. An solche Zufälle glaube ich in aller Regel nicht. Das hat rein gar nichts mit der Firma Unister (und vor allem nicht mit ihren sonstigen Geschäftsfeldern) zu tun.



    Leider existieren keinerlei Statistiken darüber, in wie vielen Fällen tatsächlich eine Straftat im vorgeworfenen Ausmaß abgeurteilt wird, wenn ein staatliches "Rollkommando" in Bürgerrechte eingreift. Allein wenn man nur die medial bekannt gewordenen Fälle nachhält, ist es doch häufig so, dass sich am Ende (wenn überhaupt) nur ein Bruchteil des Vorwurfs bestätigt und sich der Rest in heiße Luft auflöst.


    So etwa auch im Fall Christian Wulff, der von den Medien zum Staatsakt hochgepusht wurde. Nahezu sämtliche Vorwürfe haben sich als unhaltbar erwiesen - fraglich ist allein noch ein Betrag von 400,- €, den Christian Wullf längst erstattet hat. Wenn man bedenkt, dass wegen eines möglichen Vergehens in dieser Größenordnung die Aufhebung des Immunität und der Rücktritt eines Bundespräsidenten herbeiführt wird, frage ich mich nach der Verhähltnismäßigkeit der gewählten Mittel.


    "Viel Tam-Tam um nix" durch Ermittlungsbehörden ist inzwischen leider so häufig geworden, dass ich aus der Veranstaltung solchen Tam-Tams keine Schlüsse mehr ziehen kann - auch wenn er sich (irgendwann einmal) als berechtigt herausstellen könnte. Ebensogut kann er nämlich ungerechtfertigt sein. Wenn man mir das vorwirft, ziehe ich mir den Schuh durchaus an.



    Frankie

  • Du verstehst es nicht.
    fluege.de hat mit einer Storno-Versicherung geworben. Dieses Recht ist jedoch allein genehmigten Versicherungen vorbehalten (§4 VAG). Das allein reicht schon aus, um das Geschäftsgebaren von Unister zu unterbinden. Dass auch andere Geschäftsmodelle angeblich Versicherungscharakter haben können, spielt daher für den vorliegenden Fall gar keine Rolle. Das VAG habe ich bereits erläutert, da du darauf nicht eingegangen bist gehe ich davon aus dass auch du von der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit überzeugt bist. Dann muss man als Staat das VAG aber auch durchsetzen dürfen.


    Dass nun die Versicherungssteuer zufällig den gleichen Steuersatz hat wie die Umsatzsteuer, ist aber auch schon die einzige Gemeinsamkeit. Beide haben, z.B. was die Absetzbarkeit angeht, ganz andere Voraussetzungen, es ist also noch nicht einmal gesagt, dass dem Staat kein Schaden entstanden ist.
    Zudem: Nur weil ich eine Steuer zahle und dafür eine andere nicht, führt dies doch nicht dazu, dass ich kein Steuervergehen begehe. Sonst versauf ich meinen Gewinn als Unternehmer demnächst einfach und zahle statt der Einkommenssteuer einfach Branntweinsteuer. Kann sich ja dann keiner beschweren, oder? Seltsame Rechtsauffassung.


    Was Wulff und die Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden angeht, hier driftest du wieder völlig in Nebenkriegsschauplätze ab. Daher nur so viel: Zu behaupten Wullf ist nur wegen angeblich nicht gezahlter 400€ zurückgetreten und die Medien-und Ermittlungskampagne wäre viel tam-tam um nichts gewesen, ist absurd. Zur Gedächtnisauffrischung empfehle ich den Wikipedia Artikel zur Wulff-Affäre (http://de.wikipedia.org/wiki/Wulff-Aff%C3%A4re).
    Und was deine Relativierung von Ermittlungsarbeiten angeht: ob diese gerechtfertigt waren oder nicht, entscheidet ausschließlich ein Gericht. Wenn du Statistiken darüber hast, dass die meisten Durchsuchungen rechtswidrig sind, lege sie offen. Bis dahin gehe ich davon aus, dass rechtswidrige Durchsuchungen (und damit sind auch Verstöße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemeint) die Ausnahme sind.

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