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  • blue: keine Ahnung :(


    Wir können aber vorzeitig auf die Partnerkarte rausportieren

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  • Gibts auch angebote wenn ein bestehender t mobile tarif vorhanden is und man die Combi card zubuchen möchte?

  • Habe heute von DaRappas team eine Nachricht bekommen, dass ich mich telefonisch bei meinem bisherigen anbieter (congstar) melden soll, damit dort mein Portierungswunsch aufgenommen wird. Die jungs von der Hotline werden aber erst aktiv wenn die Kündigung vorliegt, ist das so korrekt? Das wird ja dann diese woche alles nix mehr...

  • nein, du brauchst einfach nur den Wunsch der Portierung bei Congstar zu vermerken und dann uns Bescheid geben, du brauchst nichts schriftliches

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  • Ich habe mir ja fast gedacht, dass das der Congstar Mann an der Hotline verrafft hat. Habe ich ihm auch gesagt, aber er hat mir versichert, dass das natürlich nur geht wenn eine schriftliche Kündigung vorliegt und er sich da gaaanz sicher ist. Dann werde ich gleich nochmal anrufen und auf jemand anderen hoffen.

  • Das gleiche bei Alditalk: Die weigern sich beharrlich so etwas wie eine sofortige Portierung zu kennen. Ich solle kündigen. Dann wird aber die Karte sofort gesperrt und irgendwann später ("so nach 7 Tagen") die Nummer zur Portierung freigegeben.


    Habs 2x mal bei der Hotline versucht. Der erste Mitarbeiter wurde gleich richtig patzig. Die zweite Dame war hingegen zwar sehr nett, konnte mir aber am Ende auch nach interner Rückfrage trotzdem nicht weiterhelfen.


    Und nun?


    DaRappa: Laut eurer Hotline ist die Portierungsanfrage noch nicht gelaufen - was kann ich nun sinnvolles tun damit alditalk die kommende Anfrage nicht abweist?

  • Ok, also Support Chat und ein weiterer Mitarbeiter am Telefon haben es auch nicht gemacht, und mich an den Email-support verwiesen. Das wird jetzt wahrscheinlich richtig schön lange dauern.... Das zum Thema "jederzeit" die Nummer von einem Anbieter zum anderen mitnehmen. Bis wann benötigt ihr denn den Eintrag von Congstar? Nicht das ich da jetzt gezwungernmaßen kündige um an die Portierung zu kommen, und das Angebot kann nicht mehr reichtzeitig geschaltet werden.

  • Ich will nochmal zur Klarstellung fragen: Ihr alle redet gerade von einer vorzeitigen Portierung, oder?


    Denn bei einer "normalen" Portierung einer Prepaid-Nummer reicht doch eine ausgefüllte Verzichtserklärung an den abgebenden Anbieter zu schicken? Sobald die ca. €30,- Portierungsgebühr vom Guthaben abgezogen sind, kann die Nummer vom neuen Anbieter aufgenommen werden. Oder sehe ich das falsch und es sind noch mehr Schritte notwendig?

  • Moin moin,


    ich habe das Angebot bestellt, die Unterlagen sind bei euch per Mail eingegangen.


    Ist eine zusätzliche Übersendung per Post noch nötig? Nicht, dass da noch was schief geht... :D


    Meine Bestellnr. ist 200024113

  • Hier einmal zum Schlaulesen


    http://www.bundesnetzagentur.d…nk_Basepage.html?nn=68532


    Mobilfunkanbieter sind nach § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen. Das gilt auch für Prepaid-Verträge. Der abgebende Anbieter kann dabei nach dem Telekommunikationsgesetz die Kosten in Rechnung stellen, die einmalig beim Wechsel des Kunden entstehen.


    Nach § 46 Abs. 4 TKG kann der Teilnehmer jederzeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht notwendig. Dabei müssen die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses (§ 46 Abs. 1 S. 1 TKG). Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen (§ 46 Abs. 4 S. 2 TKG).


    "Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter im Falle einer Portierung vor Vertragsende trotz der Portierung der Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter unberührt bleibt. Der Endkunde ist deshalb weiter verpflichtet, die Entgelte dafür zu entrichten. Der bisherige Anbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Endkunden auf Verlangen über die noch anfallenden Kosten aus seinem bisherigen Vertrag zu informieren und ihm eine neue Mobilfunkrufnummer zuzuteilen."

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