ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Nach dem Gesetz ist es so, dass man zweimal Nacherfüllen lassen muß.
Der Kunde darf dabei wählen, ob er das Gerät gegen das gleiche Modell (also ein neues Gerät) ausgetauscht haben möchte, oder ob das vorhandene Gerät repariert werden soll.
kann der Händler nicht auf Reparatur bestehen?
Wie soll denn das sonst möglich sein. Der Händler kann doch nciht bei jedem Garantiefall ein neues Gerät rausgeben, oder?