Ich bin kein Jurist, hab mich in den letzten Tagen intensiver mit Schuldrecht beschäftigt und blick noch nicht ganz durch. Folgendes Problem:
Fälligkeit liegt 1998, Verzug nach altem Recht ist im Sommer 2000 eingetreten, nach neuem Recht wohl schon 1998.
1. Kann ich nach jetzt gültigem Recht den Verzug schon seit 1998 geltend machen? (abgeleitet aus Art. 229 §5 Satz 2 EGBGB)
2. Nach altem Recht war der Zinssatz für Verzugszinsen mit 4 % fest. 2000 und 2002 gab es dazu Änderungen. Versteh ich es richtig, dass die Änderung 2000 auf jeden Fall für mich irrelevant ist (Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB)?
3. Ab wann kann ich Verzugszinsen nach jetzigem BGB geltend machen? Überhaupt nicht, ab 2002 oder ab 2003? (o.g. Gesetzesbezüge)
Wär klasse, wenn mir jemand helfen könnte!
[Edit:] Art. 229 EGBGB