Vielen Dank DaFunk! :top:
ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Da ja das alte Recht weiterhin auf die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schuldverhältnisse Anwendung finden, bleibt es bei den Verzugszinsen ab 2000, in der von dir genannten Höhe.
Ich blick's nicht: Auch nicht ab 2003? Ist es denn kein Dauerschuldverhältnis oder wie?
ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Ansonsten solltest du vielleicht auch über Verjährung nachdenken
Nach altem Recht gilt in dem für mich relevanten Fall - so weit ich weiß - 30 Jahre. Wird das denn jetzt abgesenkt auf 3? Ab wann laufen dann die 3?