Ausweisdaten, welcher Händler speichert, welcher vernichtet die Kopien gleich

  • Zitat

    Original geschrieben von Handydealer24.de
    das zwischen POS und Online differenziert wird ist klar, ich dachte wir reden über Onlinehändler :)


    Es geht dem TE glaube ich um die Sicherheit der Daten bei Händler allgemein, ganz gleich als was diese vom Prinzip her bezeichnet werden.


    OT: Wenn man z.B. bei o2.de in deren direktem Onlineshop einen Vertrag abschließt, kann man an sich beliebige Ausweis- und Bankdaten eingeben, ohne dass diese irgendwann mit den tatsächlichen Daten des künftigen Kunden abgeglichen werden. Auch ist keine Einsendung von Ausweis- oder Bankkartenkopien zur Vertragsaktivierung erforderlich. Selbst der mit der Zustellung der SIM Karte beauftragte Dienstleister (DHL/DPD) gleicht die bei der Bestellung gemachten Angaben nicht mehr ab so wie früher, sondern übergibt lediglich den SIM Kartenumschlag gegen Quittierung mittels Unterschrift, welche auch von einer beliebigen anderen entgegennehmenden Person geleistet werden kann.
    Daran sieht man doch schon, dass alles darüber hinausgehende Vorgehen von als solche bezeichneten "Online-Händlern" an sich nicht unbedingt erforderlich ist, wenn es der originäre Anbieter im Direktvertrieb selbst nicht einmal so praktiziert.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
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  • Hier mal das Gesetz welches sich auf die Kopien von Ausweisen bezieht.Auch ein Telekommunikationsunternehmen darf keine Ausweiskopien aufbewahren,die dienen nur der Identifikation und müssen danach zerstört werden.



    § 95 Vertragsverhältnisse




    (1) Der Diensteanbieter darf Bestandsdaten erheben und verwenden, soweit dieses zur Erreichung des in § 3 Nr. 3 genannten Zweckes erforderlich ist. Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem anderen Diensteanbieter darf der Diensteanbieter Bestandsdaten seiner Teilnehmer und der Teilnehmer des anderen Diensteanbieters erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages zwischen den Diensteanbietern erforderlich ist. Eine Übermittlung der Bestandsdaten an Dritte erfolgt, soweit nicht dieser Teil oder ein anderes Gesetz sie zulässt, nur mit Einwilligung des Teilnehmers.


    (2) Der Diensteanbieter darf die Bestandsdaten der in Absatz 1 Satz 2 genannten Teilnehmer zur Beratung der Teilnehmer, zur Werbung für eigene Angebote, zur Marktforschung und zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers nur verwenden, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist und der Teilnehmer eingewilligt hat. Ein Diensteanbieter, der im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung rechtmäßig Kenntnis von der Rufnummer oder der Postadresse, auch der elektronischen, eines Teilnehmers erhalten hat, darf diese für die Versendung von Text- oder Bildmitteilungen an ein Telefon oder an eine Postadresse zu den in Satz 1 genannten Zwecken verwenden, es sei denn, dass der Teilnehmer einer solchen Verwendung widersprochen hat. Die Verwendung der Rufnummer oder Adresse nach Satz 2 ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer bei der Erhebung oder der erstmaligen Speicherung der Rufnummer oder Adresse und bei jeder Versendung einer Nachricht an diese Rufnummer oder Adresse zu einem der in Satz 1 genannten Zwecke deutlich sichtbar und gut lesbar darauf hingewiesen wird, dass er der Versendung weiterer Nachrichten jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen kann.


    (3) Endet das Vertragsverhältnis, sind die Bestandsdaten vom Diensteanbieter mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu löschen. § 35 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend.


    (4) Der Diensteanbieter kann im Zusammenhang mit dem Begründen und dem Ändern des Vertragsverhältnisses sowie dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Teilnehmers erforderlich ist. Er kann von dem Ausweis eine Kopie erstellen. Die Kopie ist vom Diensteanbieter unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben des Teilnehmers zu vernichten. Andere als die nach Absatz 1 zulässigen Daten darf der Diensteanbieter dabei nicht verwenden.


    (5)Die Erbringung von Telekommunikationsdiensten darf nicht von einer Einwilligung des Teilnehmers in eine Verwendung seiner Daten für andere Zwecke abhängig gemacht werden, wenn dem Teilnehmer ein anderer Zugang zu diesen Telekommunikationsdiensten ohne die Einwilligung nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist. Eine unter solchen Umständen erteilte Einwilligung ist unwirksam.

  • Ich denke, du solltest Gesetzestexte lieber erst lesen und dann posten, ohne ein Fullquote zu machen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich finde, dass eher die hiesigen Händler Stellung nehmen sollten. Komisch, dass die großen TT-Händler schweigen statt hier mal mit eigenen Erfahrungen/Prozeduren zu kommentieren.


    Mir ist vor allem wichtig, vom Händler zu erfahren, ob die hinterlegten Dateien verschlüsselt hinterlegt wurden sind oder ob z.B. Passwörter im Klartext hinterlegt wurden.


    Ausserdem würde ich gerne von allen Händlern wissen, ob es möglich ist, Kundenaccounts zu löschen (gerne können die die Daten woanders speichern, aber nicht online).


    Ich werde mich auf jeden Fall dran halten und alle Händler anschreiben, aber leider ist es schade, dass sich hier kein großer Händler äußert, daher werde ich auch vorsichtshalber alle Accounts versuchen, löschen zu lassen.


    ES GEHT HIER NICHT UM LOGITEL ALLEINE, lieber Händler. Wäre schön also, wenn Firmen wie vesat und Handytick (etc) sich äußern würden.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]


  • Logitel hat leider meinen widerrufenen Vertrag online gespeichert. Nix gelöscht.
    Ich kann zugreifen und sämtliche Daten einsehen. :mad:

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14

  • Hallo,


    ich mache das bisher so :


    Im früheren eigenen Shopsystem war das gespeichert, was der Kunde eingegeben hat. In der Regel Name, Adresse, email . Vertragsformulare kamen immer als leeres pdf zum Kunden, da war nichts mit online ausfüllen/speichern. Die Kundenunterlagen kamen dann per Post zu mir zurück.



    Eingehende Unterlagen werden hier wie folgt behandelt :


    Variante 1 : der Netztanbieter will die Unterlagen im Original - dann schicke ich die Unterlagen komplett dort hin


    ---------


    Variante 2 : der Netzanbieter will die Unterlagen nur per Fax - das Vertragsformular/Anschreiben des Kunden ect. lege ich hier ab. Dabei wird nichts gescant und auf elektr. Datenträgern gespeichert. Die Ablage ist nur in Papierform, Aktenordner.


    Perso und EC-Kartenkopie werden sofort nach der erfolgreichen Faxübermittlung an den Netzanbieter hier vernichtet (gesetzeskonform, wie bei handydealer24, Partikelschnitt).



    -----------


    unsere Ablage : Die Unterlagen werden nach Ablauf der gesetztlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet (z.B. nach 6 Jahren für Bestellunterlagen, 10 Jahre für Rechnungen) (gesetzeskonform, wie bei handydealer24, Partikelschnitt).



    viele Grüße


    Christian

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