Autokauf - Händler verkauft nur an Händler oder für Export - kauf durch Nebengewerbe?

  • Hi


    ich bin gerade auf der Autosuche - jetzt hätten wir das perfekte Auto gefunden - jedoch Verkauf nur an Export oder Gewerbetreibende.


    Ich selbst habe ein kleines Nebengewerbe (GbR) angemeldet.


    Könnte ich das ganze nicht im Namen der GbR nur kaufen? Also nur den Kaufvertrag quasi abschließen? Dann hätte der Verkäufer das Problem mit der Gewährleistung für ihn aus der Welt geschafft...


    mfg

  • Hi


    ja, sollte klappen.


    Dem Händler geht es nur um den Ausschluß der Gewährleistung, mehr nicht. Und das kann er bei gewerblichen Kunden.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Maßgeblich ist aber, dass man das Auto auch im Rahmen des Gewerbes nutzt. Nur weil jemand selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, heißt das ja nicht, dass er keinen Verbrauchsgüterkauf mehr durchführen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Maßgeblich ist aber, dass man das Auto auch im Rahmen des Gewerbes nutzt. Nur weil jemand selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, heißt das ja nicht, dass er keinen Verbrauchsgüterkauf mehr durchführen kann.


    Hier möchte der Käufer ja durch den Trick seine eigene Rechte aushebeln, um an ein gutes Fahrzeugangebot zu kommen. :D

  • Mag sein, die Frage ist aber, ob dieser Trick ausreicht, um dem Verkäufer die Gewissheit zu geben, tatsächlich keinen Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen zu haben.
    Wenn er schlau ist, reicht es ihm nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Maßgeblich ist aber, dass man das Auto auch im Rahmen des Gewerbes nutzt. Nur weil jemand selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, heißt das ja nicht, dass er keinen Verbrauchsgüterkauf mehr durchführen kann.


    Das kann missverstanden werden.
    Wenn Vertragspartner die GbR ist (im Feld "Käufer" des Vertrags), kann der Gesellschafter sich hinterher selbstverständlich nicht darauf berufen, er nutze das Auto als Verbraucher.
    Dem BGH-"RAin kauft Lampe"-Fall (auf den du wohl anspielst) lag ein anderer Sachverhalt zu Grunde, die RAin hatte bei einem Online-Kauf als Lieferadresse die Kanzlei angegeben (wenn ich mich recht erinnere).

    ...

  • Wenn es so von statten geht, ist es in der Tat kein Problem. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es auch dann ein Verbrauchsgüterkauf bleibt, wenn der TE ein Auto für private Zwecke kauft und (neben-)beruflich ein Gewerbe angemeldet hat.

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