o2 und ein Todesfall: Erfahrungsbericht und Bitte um Rat

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Und du willst ausgerechnet über den TK-Markt als Vorreiter von Treu und Glaube hier reden? :D



    P.S. Wenn ich der Zukunft leben würde, und jemand erzählt mir diese Geschichten -würde ich glatt schwören, daß das das Mittelalter war. Verstehst du? ;)


    Evtl. können die in der Zukunft aber lesen


    Wo genau rede ich denn von der "Vorreiterrolle des TK-Markts von Treu und Glauben" ? oO


    Mit manchen Leuten ist eine Diskussion echt sinnlos .....


    Ich muß irgendwie vergessen haben, daß es besser ist zu juristischen Themen im TT lieber nichts zu schreiben ;)

    Hier stand eine Signatur.

  • Einigen wir uns doch einfach darauf, dass es das deutsche Recht gibt, das für alle gilt und dass manche das eben einfach nicht einsehen wollen und ein riesengroßes TamTam dazu veranstalten und sich ohnehin als allwissende und gerechte Instanz sehen.


    Der Gerichtsvollzieher wird ihnen dann schon gerne in einer Nachhilfestunde beibringen, wer nun den Größten hat. ;)

  • Moin zusammen.
    Ich habe diesen thread interesse halber durchgelesen und kann beide Seiten verstehn und nachvollziehen.
    Nehmen wir als Bsp. Herrn A der beim Provider 1 einen Vertrag abgeschlossn hat und 2 Monate später stirbt.
    So soweit so "gut".
    Da Herr A nun, durch seinen Tod, nicht mehr die Leistung durch Provider 1 in anspruch nimmt ensteht ja fuer Provider 1 kein Verlust dadurch.
    Deswegen der Sonderkündigungs Weg den die Provider aus Kulanz anbieten.
    Also wieso denn nicht gesetzlich festlegen, bei solchen und ähnlichen Vertrags diensleistungen , das der Erbe von vorne rein mit sowas verschont bleibt, wenn es die Provider doch eh nicht wirklich juckt? Was m.M.n. eben auch keinen direkten Verlust für doe Provider darstellt.
    Anders seh ich das zb. Wenn Herr A sich bei Elektroladen 2 einen dicken LCD auf Rate zugelegt hat und dann der Erbe das Gerät einsackt ohne das dass Unternehmen dafür sein ganzes Geld gesehn hat und somit direkten Verlust verzeichnen muss.
    Hier wird m.M.n pauschalisiert, von beiden Seiten aus!
    Und nur weil diese handhabung bis zun den Römern zurück zu fuehren ist, bedeutet das ja nicht das es perfekt ist...

  • Die Rechtsordnung hat ja auch gar nicht den Anspruch, bis ins kleinste Detail perfekt zu sein. Sie soll nur mit möglichst abstrakten Vorschriften den Einzelfall regeln.


    Hier besteht jedoch überhaupt kein Regelungsbedarf, weil der Erbe nicht nur die Zahlungspflicht erbt, sondern auch das Recht die Leistung zu den vereinbarten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Dass im Mobilfunksektor generell die Preise mit der Zeit sinken und der Erbe somit keinen unmittelbaren Vorteil haben muss, ist ja eine Besonderheit im Telekommunikationssektor. In den allermeisten Dauerschuldverhältnissen dürften die Preise mit Zeit eher steigen (Miete, Strom, Gas, Mitgliedsgebühren, etc.), so dass die Regelung durchaus Sinn macht.


    Der Gesetzgeber muss jetzt nicht zig Ausnahmen (Mobilfunksektor) und Ausnahmen von den Ausnahmen (Mobilfunksektor mit Handyerwerb) einfügen. Das würde nicht nur das Rechtssystem weiter aufblähen, sondern wäre auch völlig unnötig. Der Erbe ist ja durch die Begrenzung der Verbindlichkeiten auf den Nachlass hinreichend geschützt.

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