ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Hast du auch ein §§? Denn das wäre schlicht eine Schweinerei... :flop:
Vielleicht reicht erstmal das:
http://www.welt.de/finanzen/ve…t-wenn-jemand-stirbt.html
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ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Hast du auch ein §§? Denn das wäre schlicht eine Schweinerei... :flop:
Vielleicht reicht erstmal das:
http://www.welt.de/finanzen/ve…t-wenn-jemand-stirbt.html
ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Hast du auch ein §§? Denn das wäre schlicht eine Schweinerei... :flop:
§§ 1922, 1967 BGB
ZitatOriginal geschrieben von boner
§§ 1922, 1967 BGB
Sog. Gesamtrechtsnachfolge.
Der/Die Erben erben alles, sowohl das Vermögen als auch die Verbindlichkeiten (bis auf einige bereits angesprochenen Ausnahmen).
Ein Angehöriger stirbt, o2 ist zu doof ihren Laden in den Griff zu kriegen und was passiert ? Der Hinterbliebene wird mit Paragraphen bombadiert und ihm wird erklärt, er würde die arme Firma o2 mit seiner assozialen Art ruinieren und solle gefälligst den Vertrag mal schön bis zum Sankt Nimmerleinstag weiterbezahlen.
Ist ja auch unverschämt, einfach so zu sterben ...
Bei manchen Beiträgen fällt mir nix mehr ein ...
Mir ist kein TK Anbieter bekannt, egal was die ansonsten für ein mieses Geschäftsgebaren an den Tag legen, der bei Vorlage einer Sterbeurkunde nicht bestehende Verträge auflöst.
Mein Vorschlag : Einschreiben mit Rückschein, Kopie der Sterbeurkunde beilegen und o2 auffordern, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag aufzulösen.
Außerdem sofort schriftlich die Einzugsermächtigung widerrufen.
ZitatOriginal geschrieben von uwm
[...]o2 auffordern, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag aufzulösen.[...]
Nunja, rechtlich sieht es ja anders aus. Wie wäre es mit einem freundlichen Schreiben und darum bitten, dass der Vertrag aufgelöst wird, statt aufzufordern?
ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Vielleicht reicht erstmal das:
http://www.welt.de/finanzen/ve…t-wenn-jemand-stirbt.html
Also doch eine Schweinerei. :flop:
Daß es aber dennoch Leute gibt, die sowas auch nocht gutheißen -zeigt nur den Verfall dieser Gesellschaftsordnung. Viel schlimmer ist aber, daß sowas politiisch auch noch gefördert wird in dem man zwischen Verbraucherverträgen und sonstigen Schulden nicht unterscheiden will.
Moin,
mir geht es nicht darum, irgendeinen geldwerten Vorteil zu erlangen, sondern dieses Kapitel abschließen zu können. Es geht ja auch darum, dass der Nachmieter sich seinen eigenen Anschluss schalten lassen kann.
Von mir aus kann o2 auch die restliche Grundgebühr in Rechnung stellen, den 4 Jahre alten Router zurückverlangen oder versuchen, dem Nachmieter den Vertrag aufzuschwatzen.
Dass alles macht o2 aber nicht und entscheidet sich für Zurückhaltung mir gegenüber. Trotz Bitten in den jeweiligen Schreiben habe ich bis heute keine schriftliche Kündigungsbestätigung - auch nicht zum 31.12 - erhalten und die Mitarbeiter an der Hotline versprechen Dinge, die sie dann nicht einhalten. Auch scheinen sie irgendwie mit dem Anliegen überfordert zu sein und bitten um weitere Briefe (sind ja erst zwei) .
Im Übrigen hat o2 der vorzeitigen Abschaltung zugestimmt - sie führen es nur nicht aus: In meinem Brief vom 2.11 bat ich um Kündigung / Abschaltung des Anschlusses. Am 9.11 sicherte ein Mitarbeiter der Kundenbetreuung am Telefon die Abschaltung in den nächsten Tagen zu.
Eine Einschränkung für das Thema gesamte restliche Grundgebühr in Rechnung stellen gab es jetzt ja aus Berlin, wenn auch nur AG: http://www.gerichtsentscheidun…&doc.price=0.0#focuspoint
ZitatOriginal geschrieben von Althandy.
Eine Einschränkung für das Thema gesamte restliche Grundgebühr in Rechnung stellen gab es jetzt ja aus Berlin, wenn auch nur AG: http://www.gerichtsentscheidun…&doc.price=0.0#focuspoint
Naja, da geht es aber um "Vertragsverletzung" und nicht um den Tod. Das hilft dir nicht weiter, da die 50% dort sicherlich auch abstrafen sollen.
ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Also doch eine Schweinerei. :flop:
Daß es aber dennoch Leute gibt, die sowas auch nocht gutheißen -zeigt nur den Verfall dieser Gesellschaftsordnung. Viel schlimmer ist aber, daß sowas politiisch auch noch gefördert wird in dem man zwischen Verbraucherverträgen und sonstigen Schulden nicht unterscheiden will.
Also bei manchen Beiträgen hier kann man sich nur wundern .....
Was ist denn der Unterschied zwischen "sonstigen" Schulden und Verbraucherverträgen ? Beides sind Verbindlichkeiten die der Verstorbene eingegangen ist und beides ist nach unserer Rechtsordnung zu erfüllen ("pacta sunt servanda"). Es ist ja nicht so, daß der/die Erben nur zu zahlen haben, sie dürfen natürlich auch die Leistungen der abgeschlossenen Verträge nutzen, sei es die Zeitungen, die der Verstorbene aboniert hat, lesen, oder den Mobilfunkvertrag benutzen.
Es wird ja keiner gezwungen das Erbe anzunehmen, und zudem gibt es ja noch die Beschränkung der Haftung auf das Nachlassvermögen, so daß der Erbe bei entsprechender Erklärung auf keinen Fall Minus macht. Schon das ist im Grunde eine Privilegierung der Erben.
Wie würdest Du Dir das denn vorstellen ?
Die Erben bekommen alles Vermögen und die Gläubiger bleiben auf ihren Schulden sitzen ?
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Also bei manchen Beiträgen hier kann man sich nur wundern .....
Ich auch! Mit welcher Selbstverständlichkeit hier die sog. "Vertragsfreiheit" auf ganze Generationen übertragen werden soll (Erben könnten ja auch sterben) zeugt von einer gestörten Rechtsauffassung. Müssen denn Erben auch ins Gefängnis, wenn der Verstorbene inhaftiert war? :confused:
Das was du und andere hier als Naturgesetz sehen wollen ist schlicht FDP-Nachgeschmack einer Wirtschaftspolitik, die nur Unternehmen schützen soll -auch wenn das pietätlos ist und dem Grundgedanken der sog. "Vertragsfreiheit" widerspricht.
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Was ist denn der Unterschied zwischen "sonstigen" Schulden und Verbraucherverträgen ?
Schulden sind z.B. anfallende oder ausstehende Kosten eines Grundstücks mit Haus z.B. wo der Erbe die freie Wahl hätte die Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen. Verbraucherverträge sind z.B. ein Abo für die "Gala" oder "Playboy", Handyvertrag mit 24 Monaten und Flatrate, Fitnessstudio, VDSL 50 usw. Also alles Verträge, die man selbst nie abgeschlossen hätte ( es sei denn doch und hat dann alles doppelt) und die man auch nicht zu Geld machen kann.
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Es ist ja nicht so, daß der/die Erben nur zu zahlen haben, sie dürfen natürlich auch die Leistungen der abgeschlossenen Verträge nutzen, sei es die Zeitungen, die der Verstorbene aboniert hat, lesen, oder den Mobilfunkvertrag benutzen.
Wie großzügig! Aber schon mal nachgedacht, daß das, was ein Verstorbener so gehabt hat andere auch haben? Und überhaupt, welchen Sinn würden dann Verträge machen, wenn irgendwo die ganze Verwandschaft auf der einen Seite als Vertragspartner stünde und auf der anderen einen einzigen insolvenzkompatiblen Geschäftsführer? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Es wird ja keiner gezwungen das Erbe anzunehmen, und zudem gibt es ja noch die Beschränkung der Haftung auf das Nachlassvermögen, so daß der Erbe bei entsprechender Erklärung auf keinen Fall Minus macht.
Das ist ja die Doppelmoral bei der ganzen Geschichte! Einerseits kein Minus machen dürfen, aber anderseits Verträge übernehmen müssen. Wie jetzt? Den letzten beißen die Hunde oder was -ihr lieben Rechtsexperten....:confused:
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Wie würdest Du Dir das denn vorstellen ?
Wie schon oben bei den Verbraucherverträgen erläutert. Stirbt ein Kunde, muß das Unternehmen auf die restlichen Gebühren verzichten. Dafür müssen die aber auch nicht liefern...
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