o2 und ein Todesfall: Erfahrungsbericht und Bitte um Rat

  • Guten Morgen,


    im vergangenen Monat ist ein Angehöriger von mir verstorben und ich habe die ehrenvolle Aufgabe erhalten, Verträge zu kündigen. Bei den meisten Anbietern verläuft das auch problemlos, hier möchte ich besonders E-Plus und die GEZ hervorheben, die in weniger als 2 Tagen nach Briefeingang reagierten.


    Hier mal ein Bericht, wie sich o2 Alice beim Festnetzanschluss verhält:


    1.11, Anruf: o2: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, bitte schicken Sie uns einen Brief mit Kopie der Sterbeurkunde und wir schalten den Anschluss ab
    2.11, Brief: Keine Reaktion
    9.11, Anruf: Nach Schilderung der Situation Verbindung in die ''Kundenrückgewinnung :rolleyes:", Briefeingang bestätigt, Abschaltung in den nächsten Tagen angekündigt
    13.11, Anruf: Warum noch nicht abgeschaltet? o2: Abschaltung zum 31.12.12. Bitte erneut Brief schreiben und auf Sonderkündigungsrecht hinweisen.
    13.11, Brief: Keine Reaktion
    17.11, Anruf: o2: Ich benötige das persönliche Kundenkennwort :rolleyes: , sonst kann ich Ihnen nichts sagen, aber hier steht weiterhin die Kündigung zum 31.12


    Der Anschluss ist heute weiterhin aktiv, bis jetzt habe ich keinerlei schriftliche Informationen von o2, auch nicht zur Abschaltung am 31.12, erhalten.


    Hat jemand einen Tipp, wie man das Trauerspiel zu einem schnellen Ende führen kann?

  • Alice bzw. O2 ist in solchen Fällen sehr schlecht organisiert und das kann vor allem bei Todesfällen im engsten Umfeld sehr belastend sein. Man hat ja auch noch andere Sachen zu machen.


    Schreib nochmal einen klar formulierten Brief, leg vielleicht eine Sterbeurkunde bei und mach denen klar, dass nichts mehr zu holen wäre.


    Ein Wiederruf meinerseits zu einem bestellten DSL Anruf (Angebot der Telekom war dann doch besser) hat insgesamt sechs Wochen gedauert. Sollte eigentlich ein normaler Arbeitsprozess sein, der in ein paar Tagen durchgeführt sein sollte. Bei Alice ist das aber nicht so... Wahrscheinlich verhält es sich in dem geschilderten Fall genauso...

  • @ Althandy



    Hallo und herzliches Beileid,



    ich habe das gerade zweimal hinter mir und sage daher folgendes:



    1. Nochmal schriftliche Kündigung mit Sterbeurkundenkopie


    2. Hast Du Bankvollmachten ? Wenn ja, gut, Einzugsermächtigung sofort widerufen!


    3. Warten, sollten die doch noch was abbuchen, zurückholen lassen. (Die sollen dann ne Rechnung schicken, für den möglichen Restbetrag)


    4. Karte nicht mehr nutzen !!




    Ich hatte das Spiel nämlich mit einem Verlag.....



    Bis auf den einen Verlag, hatte ich keinen Ärger.... (Versicherungen/Vertäge ect.)

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Nur mal zur juristischen Klarstellung:


    Die meisten Verträge, ua. auch Handy/Mobilfunkverträge, Zeitschriftenabos und auch das Mietverhältnis gehen schlicht und einfach auf die Erben über, und zwar mit der verbleibenden Restlaufzeit. Wenn sie nicht gekündigt werden, verlängern sie sich sogar. Ausnahme sind nur sog. höchstpersönliche Verträge (wie zB. das Arbeitsverhältnis) und bestimmte Versicherungen (zB. Krankenversicherung).


    Das was toyboy hier also empfiehlt, kann recht teuer werden (und wird es auch, weil zB. die Telekom dann, wenn die Forderung es bis ins Inkasso schafft, das völlig unbeeindruckt einklagt).


    Die meisten Anbieter lassen sich zwar aus Kulanz auf ein "Sonderkündigungsrecht" ein, aber verpflichtet sind sie dazu nicht.

    Hier stand eine Signatur.

  • @ Maarthok




    aber nicht wenn das Erbe ausgeschlagen wird, zB. oder wenn schlicht niemand da ist....



    und in meinem Fall war es wohl wie in Seinem die "Linke weiss nicht was die Rechte tut", man bekommt ne Bestätigung und trotzdem wir weiter abgebucht.... mein Vater starb im Dezember, trotz Kündigungsbestätigung buchten die munter im Januar ab... ach ja die Sokü wegen Todesfall war im Vertrag....


    und sowas geht nicht....




    :)

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Es gibt zwangsläufig IMMER einen Erben, weil wenn alle bekannten Erben ausschlagen oder einfach niemand da ist, dann erbt der Staat.


    Die Frage von Nachlasskonkurs etc. ist ja dann auch was anderes. Aber sofern Nachlaß da ist, muß man als Erbe selbst tätig werden.


    Und die gesetzliche Grundregel ist, daß alle Verträge erstmal unverändert weiterlaufen. Sofern es keine Sonderregelungen im Vertrag/AGB gibt .....


    Und daß du eine Kündigungsbestätigung hast, daß hast Du oben nicht erwähnt, das ist ja dann auch was anderes.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Die meisten Verträge, ua. auch Handy/Mobilfunkverträge, Zeitschriftenabos und auch das Mietverhältnis gehen schlicht und einfach auf die Erben über,



    Hast du auch ein §§? Denn das wäre schlicht eine Schweinerei... :flop:

  • Wieso? Soll das Schwein nur das Recht auf das dicke Bankkonto erben, aber nicht für die Pflicht des Erblassers einstehen?


    Eher ist deine Ansicht eine schlichte Schweinerei. ;) Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken aus dem Kuchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken aus dem Kuchen.


    ...in dem man stirbt? :confused:

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