Kommt drauf an, wenn ihm einer in das geparkte Auto ditscht und abhaut steht er dumm da...Da reicht die TK nicht. Aber alles nur Theorie.
Kurzzeitkennzeichen - Vollkasko schon gültig obwohl richtige Anmeldung noch folgt ?
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Original geschrieben von Hotdog
Prima, wusste nicht das man hier nur noch Fragen stellen darf die man mit Sicherheit nirgendwo anders beantwortet bekommt ...
Was wäre der TT ohne seine (selbsternannten ?) Blockwarte ... schlimmstenfalls wäre es so schön wie früher. :p -
Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Aber dafür würde Dir doch auch eine Teilkasko reichen, deckt ja i. d. R. Diebstahl und Vandalismusschäden ab.Schon klar, aber das war ja nicht der Plan es einfach nur da stehen zu haben
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Was wäre der TT ohne seine (selbsternannten ?) Blockwarte ... schlimmstenfalls wäre es so schön wie früher. :pJa wie recht du hast, früher, früher da war alles besser
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Zitat
Original geschrieben von Hamburger Jung
Kommt drauf an, wenn ihm einer in das geparkte Auto ditscht und abhaut steht er dumm da...Da reicht die TK nicht. Aber alles nur Theorie.
Kann gut sein, aber genug Versicherungen bieten in der TK einen Parkschadenschutz an...ZitatOriginal geschrieben von Hotdog
Schon klar, aber das war ja nicht der Plan es einfach nur da stehen zu habenJa wie recht du hast, früher, früher da war alles besser
Das habe ich vermutetHauptsache Du bist Dir im Klaren darüber, was für Fahrten Du mit den Kurzzeitkennzeichen machen darfst
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Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Hauptsache Du bist Dir im Klaren darüber, was für Fahrten Du mit den Kurzzeitkennzeichen machen darfstOffiziell nur die Probe-/Überprüfungsfahrten, aber da fragt normalerweise niemand danach ...
Außerdem kann man natürlich auch den Kofferraum voll machen, einen Anhänger ran hängen, etc. etc.
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Bei uns (R+V) ist es so, dass das Kurzzeitkennzeichen nur eine Haftpficht hat.
Wenn man sich die eVB-Nummer geben lässt, kann man aber eine Vollkasko bekomme.
Dies musste ich EXTRA angeben/beantragen.
Bei langjährigen Kunden ist dies kein Problem lt. Versicherung.
Denke aber, dass das alles Verhandlungssache ist.Hole doch kein 30k€-Auto und fahr dann bis 5 Tage ohne Vollkasko....Hallo :eek:
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Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Aber dafür würde Dir doch auch eine Teilkasko reichen, deckt ja i. d. R. Diebstahl und Vandalismusschäden ab.Vandalismus ist in der TK nicht drin
Antenne abgeknickt --> VK Schaden --> Hochstufung
Antenne abgebrochen und nicht mehr auffindbar --> Diebstahl --> TK --> keine Hochstufung /oft weniger SB -
@TE: Heute ist Montag. Viel Spaß mit dem neuen Auto und Vollkaskoschutz! :top:
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Original geschrieben von flashhawk
@TE: Heute ist Montag. Viel Spaß mit dem neuen Auto und Vollkaskoschutz! :top::top: Danke, genau den habe ich seit heute Morgen (Spass) Vollkasko hatte ich anscheinend am Freitag auch schon, ab da bestand die Versicherung fuer das Fahrzeug weil ich da eben telefonisch das Auto schon komplett angemeldet habe. Sprich ich haette mit Kurzzeitkennzeichen fahren koennen da ich das Auto schon der Versicherung am Freitag gemeldet habe.
Vielen Dank an Alle !
Gruesse,
von einem gluecklichen R171 Besitzer
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Kurzzeitkennzeichen gibt es mit Vollkasko - wenn es zuvor mit der Versicherung vereinbart wird. Allerdings lassen sich die wenigsten Versicherer darauf ein.
Es ist sogar möglich, den kompletten Versicherungsschutz beim Kurzzeitkennzeichen FAST UMSONST zu bekommen. Das heißt, man ist schon für unter 30 Euro dabei (bei ca. 12 Euro für die Zulassungsstelle und 10-15 Euro für den Schildermacher). Schon eine Riesenersparnis im Vergleich zu den üblichen "Angeboten" im Internet oder beim Schildermacher.
siehe http://www.kzk-mit-kasko.de
Beim Gebrauchtwagenkauf solltet ihr darauf achten, dass der Vorbesitzer das Auto schon abgemeldet hat, bevor ihr das KZK ranschraubt. "Doppelt versichern" ist nämlich nicht erlaubt.
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