Hallo, ich lebe nun seit 5 Jahren im Ausland und werde demnaechst auch eine andere Staatsangehoerigkeit annehmen und die deutsche abgeben.
Die Frage ist jetzt ob ich mir den Arbeitnehmerteil meiner Rente auszahlen lassen kann?
Das hier habe ich schon mal gefunden:
... verlegt ein Versicherter den gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland, ist die Beitragserstattung zulässig, wenn
1. keine Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt und
2.keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht und
3.seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind (so genannte Wartezeit).
Punkt 1 und 3 stimmen schon mal, kann mir jemand den Punkt 2 genauer ausfuhren, leider blockt mein Browser auf der Arbeit alle Seiten zu diesem thema.