Rücktritt bei Ebay?

  • Pacta sunt servanda.
    Fertig, sieh's als Lehrgeld.


    Mich als Verkäufer nerven solche Leute auch und ich ziehe mittlerweile alle Register. Irgendwann hat mal jemand mein altes iPad für 699€ bei mir gekauft und nicht überwiesen. Dem habe ich in der Tat die Hölle heiß gemacht und auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz gepocht. Der hat dann 30% Schadenersatz überwiesen und die Sache war für mich vom Tisch.
    Aber generell sollte man als erwachsener Mensch, welcher rechtsgeschäftlich unterwegs ist, auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen.


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Aber generell sollte man als erwachsener Mensch, welcher rechtsgeschäftlich unterwegs ist, auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen.


    Punkt! Ich verstehe sowas auch nicht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Moin,


    also ich kann ein "Ausversehen" nachvollziehen. Man möchte ein Produkt haben. Dieses Produkt wird mehrfach Angeboten. Man hat so ungefähr im Kopf, für wieviel das Produkt normalerweise weggeht. Somit bietet man auf 10 Produkte gleichzeitig mit einem sehr niedrigen Gebot, und hofft, dass bei einem der Zuschlag kommt. Manchmal will es dann das Schicksal, dass man in Relation zu vorher auslaufenden Auktionen das Produkt gleichzeitig mehrfach zu einem guten Kurs ersteigert. Mir schon passiert, z.B. damals bei den Uhren mit Festplatte (32mb glaub ich ;) ) oder bei einem Tastaturenmodell das ich unbedingt wieder haben wollte. Aber das war "natürlich" nie das Problem des Verkäufers. Vielmehr war das die Freude meiner Freunde ;). Allerdings war das auch in einer anderen Preisliga.
    Ansonsten kann es zu einem Falschgebot kommen, wenn man kurz vor Ende erst auf eine Auktion stösst, es ein evtl. ausgefallenes Produkt ist, und man sich in der Hektik in der Spezifikation vertut.
    Mir zwar noch nicht passiert, aber m.E. vorstellbar. Also ich würde, wenn Du gar keine Verwendung für das Produkt hast, dem Verkäufer eine Entschädigung für den Aufwand und die Gebühren anbieten. Der Aufwand hält sich m.E. in Grenzen, da er das Paket und die Photos etc. schliesslich weiterverwenden kann. K.A., aus dem Bauch heraus 15€ oder so.


    greetz


    Also kurz gesagt, auf alles bieten und am Ende nur das kaufen, was am Billigsten ist, auch wenn man daneben noch 3 andere Artikel ersteigert hat?
    Super Lösung, da kann man nur froh sein, dass noch nicht jeder so denkt.


    Wenn es dann in Regionen wie das 700€ iPad geht, wäre mir das völlig egal. Zur Not würde dann auch einen Besuch abstatten und ihm das Tablet persönlich um die Ohren hauen.

  • So wie ich das verstanden habe, hat er die beiden anderen Schnäppchen ja trotzdem abgenommen und Freunden geschenkt - ist doch völlig ok :top:


    Was die Gebühren beim Rücktritt betrifft: Meines Wissens kann man als Verkäufer ein Problem bei eBay melden und erhält die Provision zurück?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man


    Was die Gebühren beim Rücktritt betrifft: Meines Wissens kann man als Verkäufer ein Problem bei eBay melden und erhält die Provision zurück?!


    Natürlich, aber die Einstellgebühren bekommt man nicht zurück und ebenfalls hat man ein Zeitproblem, bei Waren, die einem schnellen Preisverfall unterliegen.


    -Andi-

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  • @bz-star Ich weiss nicht, was Du an meinem Posting missinterpretieren konntest... . Ich habe doch eindeutig geschrieben, dass ich selbstverständlich die Sachen die ich ersteigerte auch abgenommen habe. Die Erläuterung war nur für diejenigen, die sich nicht vorstellen konnten, wie es zu einem "versehentlichen" Auktionsgewinn kommt.

  • Nein sorry, mit meinem Beitrag wollte ich dir nicht unterstellen, dass du so denkst, sondern nochmal unterstreichen, dass eben manche Leute nach dieser Masche bei eBay einkaufen!
    Etwas falsch formuliert, mein Fehler!

  • ah, ok :D So ist das manchmal mit der Kommuikation im Netz.
    @TS also ich sehe nur zwei "saubere" Wege. Das Produkt nehmen, und ggf. wieder zu veräußern. Oder sich mit dem Verkäufer gütlich einigen, und ein "bischen" Lehrgeld zahlen.
    Einfach nicht zu bezahlen und die Sache auszusitzen finde ich sehr ... . Zusätzlich hast Du auch noch das Risiko, dass der Mensch einen Rechtsstreit mit Dir anfängt. Einfach aus Prinzip, und da kann es unter Umständen sehr nervig für Dich werden, auch wenn nach meiner Einschätzung der "Schaden" sich sehr in Grenzen hält.


    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz


    Einfach nicht zu bezahlen und die Sache auszusitzen finde ich sehr ... . Zusätzlich hast Du auch noch das Risiko, dass der Mensch einen Rechtsstreit mit Dir anfängt. Einfach aus Prinzip, und da kann es unter Umständen sehr nervig für Dich werden, auch wenn nach meiner Einschätzung der "Schaden" sich sehr in Grenzen hält.


    Naja, so der Verkäufer alle Möglichkeiten ausschöpft, hast Du am Ende schon eine Schaden, der weit über dem Warenwert liegt. Denn Du darfst ja auch noch die gegnerischen Anwalts- sowie die Gerichtskosten zahlen.
    Und das ist eben nicht unwesentlich ;)


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von DJane Bluna
    Zu den Fragen:


    Privater Kauf

    Privater Kauf, weil der Verkäufer das einfach so behauptet und einen tollen "Nach EU-Recht kein Rückgaberecht und blablabla"-Text drin stehen hat oder weil es wirklich ein privater Verkäufer war, der sonst keine Angebote bei eBay laufen hatte und hat?

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