Rückerstattung bei Nichtteilnahme am Trainingslager

  • Hallo liebe Forumsmitglieder und an die Juristen unter Euch,
    ich habe ein kleines Problem. Es ist im Betreff schon ziemlich treffend beschrieben.
    Aber von Anfang an:
    Meine beiden Söhne schwimmen in der Wettkampfmannschaft eines Schwimmvereins.
    Einmal im Jahr geht es ins Trainingslager.
    Unglücklicherweise hatte sich der Kleine zwei Wochen vorher den Daumen gebrochen (auch auf einem Schwimmwettkampf, allerdings in der Pause durch eigene Schusseligkeit). Ich hatte den Betrag für das Trainingslager trotzdem überwiesen in der Hoffnung das er noch mitkommen kann. Leider ging das nicht und er hat lediglich eine Übernachtung mitgemacht und meine Frau hatte ihn am zweiten Tag wieder mitgebracht, sie war als Aufsichtsperson die Nacht für ihn dageblieben.
    Jetzt habe ich den Verein aufgefordert mir das Geld für das Trainingslager zurückzuerstatten. Ich bin davon ausgegangen, keine Leistung in Anspruch genommen also bekomme ich mein Geld auch wieder zurück.
    Es ist auch im Vorfeld weder mündlich noch schriftlich seitens des Vereins bekanntgegeben worden, das bei eine Nichtteilnahme und vorheriger Anmeldung die Gebühr fällig sei.
    Jetzt bekomme ich vom Vorstand mitgeteilt, das eine Rückerstattung nicht möglich sein, weil dem Verein trotzdem Kosten entstanden sei und man in ähnlichen Fällen genauso entschieden habe.
    Nun meine Frage an Euch, ist das rechtens? Kann der Verein so entscheiden und wenn ja auf welcher Grundlage?
    Wenn ich richtig liege und rechtlich mein Geld zurückfordern kann, auf welcher Basis, sprich Gesetzt, Paragraph etc.
    Ich habe mich schon an das BGB gewagt aber so richtig konnte ich da nichts finden was jetzt hierauf anzuwenden wäre.


    Falls Ihr noch Fragen habt beantworte ich sie gerne, wenn Ihr mir so schon helfen könnt, umso besser.
    Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im voraus für Eure Bemühungen.
    Gruß
    Holger

    Das Leben ist zu kurz um sich mit jedem Idioten gut zu stellen.

  • Habt ihr bei Eintritt in den Schwimmverein nicht eine Eintrittserklärung unterschrieben? Gab es im Vorfeld des Wettkampfes keine gesonderte, schriftliche Einverständniserklärung oder Ähnliches (Info-Blatt etc.)? In diesen Unterlagen steht nämlich meistens das drin, was dir in diesem Fall helfen kann - oder auch nicht. Ohne diese Bestandteile zu kennen, würde ich nach derzeitigem Wissenstand aber genau so entscheiden, wie es der Vorstand des Vereins bis dato getan hat. Er hat am Trainingslager teilgenommen, sämtliche Planungen wurden also regulär gemacht (Unterkunft, Verpflegung, etc.).

  • Wenn in der Anmeldung nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Teilnehmer auch das Risiko, wenn er plötzlich doch nicht am Trainingslager teilnimmt. Anders ausgedrückt: der Verein hat Recht!


    Wenn du eine Urlaubsreise nicht antrittst, weil du dir dein Bein brichst, bekommst du auch nichts zurück, sofern kein flexibler Tarif gewählt wurde.

  • Vielleicht hilft es weiter: morgen einfach kostelos dort anrufen, zwischen 10-11 Uhr


    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/zehn


    Die Deutsche Anwaltshotline feiert ihr 10-jähriges Jubiläum mit diesem Angebot: Noch bis zum 18.11. könnt ihr euch kostenlos am Telefon von einem Anwalt zu Rechtsfragen beraten lassen. Beachtet dabei, dass die kostenlose Telefonberatung jeden Tag nur vormittags zwischen 10 Uhr und 11 Uhr stattfindet.


    Bei der Deutschen Anwaltshotline bieten insgesamt über 100 Rechtsanwälte Beratung bei rechtlichen Fragen an. Normalerweise bekommt man die telefonische Rechtsberatung nur über eine kostenpflichtige Nummer. Bei der Jubiläumsaktion wählt ihr dagegen die Nummer 0911 517-9999-4 (eine Festnetznummer mit Nürnberger Ortsvorwahl).

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Verrückt. Nächstes Jahr gibt es dann wahrscheinlich kein Trainingslager mehr, weil der Verein nicht 10 Seiten AGB erstellen möchte. Um welchen Betrag geht es denn? Sicherlich nicht existenzvernichtend, oder? Was denkst du, was das Hotel/die Jugendherberge sagt? "Ach, das Viererzimmer ist nur noch mit drei Personen belegt, dann bezahlen sie auch nur noch 75%!"? Sicher nicht.

  • Beim Lesen dieser Anfrage schwillt einem als ehemaligem Jugendgruppenleiter leicht der Hals.


    Ich kenne deinen Verein und die Planungen und Umfänge für so ein Trainingslager nicht. Ich vermute aber doch mal das es sich auch um einen (von einer Handvoll Verwaltungsangestellten abgesehen) von ehrenamtlichen Personen getragenen Verein und kein profitorientiertes Unternehmen handelt.
    Dementsprechend fallen auch meist die Planungen für solchen größeren Aktivitäten aus: Zählen wie viele Interessenten für einen maximalen Betrag von X € teilnehmen würden, prüfen ob man für diese Summe An/Abreise (ggf. Bus), Unterkunft,Verpflegung, Trainings/Spielflächen, externe professionelle "Dienstleister" organisiert bekäme. Dann erst verpflichtende Anmeldung und wenn nicht genug Anmeldungen kommen und damit die Kosten pro Kopf die festgelegte Grenze X € überschreiten würden, muss das Event komplett abgeblasen werden. In vielen Fällen sind solche Events für den Verein eher ein Nullsummen Spiel. Manchmal sogar ein Draufzahlgeschäft, das nur ermöglicht wird indem man Fördergelder (Kreisjugendring, Sponsoren, Mitgliedsbeiträge von Fördermitgliedern des Vereins) auftut.


    Die Trainer/Gruppenleiter/Organisatoren/Aufsichtspersonen opfern ihre Freizeit/Urlaub und bekommen -wenn überhaupt- mit "2 Mark 50" und ner warmen Mahlzeit eine "Aufwandsentschädigung" die der Rede nicht Wert ist und wenn man das Anspruchsdenken mancher Eltern mitbekommt und welchen Ärger man mit denen hat, muss man es eher als Schmerzensgeld verbuchen.


    Du fragst nur danach welche LEISTUNGEN du/ihr nicht in Anspruch genommen hast. Du solltest dich aber lieber mal Fragen, welche Kosten hat der Verein, durch das vorzeitige Verlassen des Lagers, NICHT gehabt hat: Ist weniger Personal benötigt worden? Sind weniger Eintrittsgelder/Mieten für Trainingsräume/ Unterkünfte /Verpflegung etc. gezahlt worden?
    Wer soll deiner Meinung nach (für das selbst verursachte Missgeschick deines Sohnes) den fehlenden Betrag übernehmen? Müssen die anderen Kinder/Eltern dafür finanziell geradestehen und sollen x € nachschießen?


    Das was da KURZFRISTIG abgesagt werden konnte und der Verein dadurch nicht mehr Bezahlen musste wird vermutlich nicht mehr der Rede Wert sein, aber über diesen Betrag kann man diskutieren. Interessant wäre das aber wohl nur wenn z.B. ein Hotelzimmer komplett frei wird und abgesagt werden kann o.Ä. Alles andere sind Kosten die nicht wegfallen (Bus/Miete/Personal)



    Juristisch gegen den Verein vorzugehen, bitte, kann man machen....siehe meine Kommentare bezügl. Ehrenamt etc.....du kannst dann aber auch gleich deinen/deine Sohn/Söhne beim Verein abmelden. Jedenfalls ist das ein sicherer Weg sich Freunde zu machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Beim Lesen dieser Anfrage schwillt einem als ehemaligem Jugendgruppenleiter leicht der Hals.


    Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich den Like-Button nie gemocht, hier würde ich ihn direkt drücken. :top:

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Re: Rückerstattung bei Nichtteilnahme am Trainingslager


    Zitat

    Original geschrieben von winnertrack
    Ich habe mich schon an das BGB gewagt aber so richtig konnte ich da nichts finden was jetzt hierauf anzuwenden wäre.


    Lieber Holger,
    ich schlage vor, dass BGB einfach im Schrank stehen zu lassen und die gewonnene Zeit sinnvoll zu nutzen.
    Eine Möglichkeit wäre, sich selbst im Schwimmverein zu engagieren und vielleicht sogar die Organisation des Trainingslagers für 2013 zu übernehmen.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das die Sicht auf die Dinge nachhaltig verändern dürfte.

    von meinem Nokia 5110 gesendet

  • Engagement im Verein


    Hi Leute,
    da ist man mal ein paar Tage nicht online und Ihr seid so schnell mit Euren Antworten.
    Naja, die meisten Antworten sind zwar nicht die, die ich mir gewünscht hatte aber jede Antwort gibt einem auch die Möglichkeit in eine neue Richtung zu denken.
    Also, ich bin mir natürlich bewußt, das dem Verein durch solche Veranstaltungen Kosten entstehen (ich bin schließlich zweiter Kassenwart, 1. Punkt zu meinem Engagement im Verein).
    Es sind auch keine Hotelzimmer oder Jugendherbergen gemietet worden, die dadurch leer standen.
    Das Essen ist Teilnehmergenau bei einer kleinen Gaststätte täglich geordert worden.
    Die Unterkunft bestand aus einem großen Schlaf-, Gemeinschaftsraum der oberhalb des kleinen Schwimmbades besteht. Der Nachteil, das mein jüngster nicht mehr da war, die anderen hatten mehr Platz. Die Schlafsachen mußten komplett von den Teilnehmern mitgebracht werden, so mußten auch keine Sachen gereinigt werden oder ähnliches.
    Die Planungen für dieses Trainingslager halten sich auch in Grenzen, da es sich um das Gleiche wie letztes Jahr handelt.
    Natürlich muß der Trainer die Trainingspläne für diese Woche ausarbeiten, viel mehr andere Sachen als zweimal in die angrenzende Sporthalle hat man auch nicht gemacht.
    Also relativ spartanisch.
    Desweiteren bin ich Kampfrichter und stehe bei jedem Wettkampf meiner Jungs am Beckenrand und helfe mit, das diese Wettkämpfe überhaupt stattfinden können.
    Die letzte Jugendfahrt haben meine Frau und ich als Aufsichtsperson mit dem Jugendwart begleitet. Also, das mit dem Engagement, das paßt schon.
    Aber es geht mir manchmal ums Prinzip und ich rede auch nicht von einem verarmten Verein, der auf jedes Geld angewiesen ist. Der Verein hat genügend Geld (mehr möchte ich hier nicht kundtun, das sollte reichen).
    Was mir aber noch keiner von Euch sagen konnte, auf welcher rechtlichen Grundlage der Verein das Geld einbehalten kann oder nicht.
    Ich habe nochmal den Aufnahmeantrag und die Satzung durchgeschaut aber da steht gar nichts zu solchen Sachen drin.
    Viele Grüße
    Holger

    Das Leben ist zu kurz um sich mit jedem Idioten gut zu stellen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!