Hallo liebe Forumsmitglieder und an die Juristen unter Euch,
ich habe ein kleines Problem. Es ist im Betreff schon ziemlich treffend beschrieben.
Aber von Anfang an:
Meine beiden Söhne schwimmen in der Wettkampfmannschaft eines Schwimmvereins.
Einmal im Jahr geht es ins Trainingslager.
Unglücklicherweise hatte sich der Kleine zwei Wochen vorher den Daumen gebrochen (auch auf einem Schwimmwettkampf, allerdings in der Pause durch eigene Schusseligkeit). Ich hatte den Betrag für das Trainingslager trotzdem überwiesen in der Hoffnung das er noch mitkommen kann. Leider ging das nicht und er hat lediglich eine Übernachtung mitgemacht und meine Frau hatte ihn am zweiten Tag wieder mitgebracht, sie war als Aufsichtsperson die Nacht für ihn dageblieben.
Jetzt habe ich den Verein aufgefordert mir das Geld für das Trainingslager zurückzuerstatten. Ich bin davon ausgegangen, keine Leistung in Anspruch genommen also bekomme ich mein Geld auch wieder zurück.
Es ist auch im Vorfeld weder mündlich noch schriftlich seitens des Vereins bekanntgegeben worden, das bei eine Nichtteilnahme und vorheriger Anmeldung die Gebühr fällig sei.
Jetzt bekomme ich vom Vorstand mitgeteilt, das eine Rückerstattung nicht möglich sein, weil dem Verein trotzdem Kosten entstanden sei und man in ähnlichen Fällen genauso entschieden habe.
Nun meine Frage an Euch, ist das rechtens? Kann der Verein so entscheiden und wenn ja auf welcher Grundlage?
Wenn ich richtig liege und rechtlich mein Geld zurückfordern kann, auf welcher Basis, sprich Gesetzt, Paragraph etc.
Ich habe mich schon an das BGB gewagt aber so richtig konnte ich da nichts finden was jetzt hierauf anzuwenden wäre.
Falls Ihr noch Fragen habt beantworte ich sie gerne, wenn Ihr mir so schon helfen könnt, umso besser.
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im voraus für Eure Bemühungen.
Gruß
Holger