Du schließt einen Vertrag ab - der Verein erfüllt seinen Teil (Er ermöglicht die Teilnahme) - und Du erfüllst Deinen Teil nicht (nimmst nicht Teil). Weshalb solltest Du dann Dein Geld zurückbekommen?
Insofern ist nicht die Frage wo im BGB steht, dass der Verein das Geld behalten darf, sondern wo im BGB stehen soll, dass ein geschlossener Vertrag auf einmal nicht mehr gültig sein soll.
Oder anders: Du schließt einen Handy-Vertrag ab, entscheidest Dich dann aber ihn nicht zu nutzen. Trotzdem musst Du den Mindestumsatz und Grundgebühr bezahlen.