Rückerstattung bei Nichtteilnahme am Trainingslager

  • Du schließt einen Vertrag ab - der Verein erfüllt seinen Teil (Er ermöglicht die Teilnahme) - und Du erfüllst Deinen Teil nicht (nimmst nicht Teil). Weshalb solltest Du dann Dein Geld zurückbekommen?


    Insofern ist nicht die Frage wo im BGB steht, dass der Verein das Geld behalten darf, sondern wo im BGB stehen soll, dass ein geschlossener Vertrag auf einmal nicht mehr gültig sein soll.


    Oder anders: Du schließt einen Handy-Vertrag ab, entscheidest Dich dann aber ihn nicht zu nutzen. Trotzdem musst Du den Mindestumsatz und Grundgebühr bezahlen.

  • Re: Rückerstattung bei Nichtteilnahme am Trainingslager


    Zitat

    Original geschrieben von winnertrack
    ...
    Ich bin davon ausgegangen, keine Leistung in Anspruch genommen also bekomme ich mein Geld auch wieder zurück.
    ...


    Hier könnte schon der erste Deiner Denkfehler liegen, der umgehend auf den Holzweg führt, auf dem Du Dich in meinen Augen befindest. Für mich wäre Deine konkrete Argumentationskette schon hier beendet.


    Der Fall einer "Nichtteilnahme" liegt m.E. überhaupt nicht vor - vielmehr dürfte eine bereits begonnene Teilnahme während ihres Verlaufs vorzeitig abgebrochen worden sein. Das wäre was grundlegend anderes.


    Frankie



    Ergänzung:
    Als jemand, der zwar nicht Jugendgruppenleiter war, aber ansonsten schon einen Vorstandsposten in einem Sportverein bekleidet hat, hielte ich eine kulante Sichtweise seitens des Vereins durchaus für angebracht. Schließlich hat sich das Mitglied die Verletzung, die zum Abbruch des Trainingslagers geführt hat, zwar nicht beim, zumindest aber im Rahmen der Teilnahme an einem Schwimmwettkampf zugezogen, bei dem es für den Verein gestartet war, der auch das Trainingslager durchführt (so habe ich das wemigstens verstanden).


    Zudem:
    Gerade im Rahmen von Jugenarbeit und Nachwuchsgewinnung/-förderung sollte eine Abwägung der gegenseitigen Interessen nicht allzu kleinlich erfolgen - so denke ich jedenfalls. Eltern jugendlicher Wettkampfteilnehmer erbringen ohnehin schon wesentliche Opfer im Rahmen der Teilnahme des Nachwuchses an regelmäßigen Wettkämpfen - jedenfalls war das bei uns so.


    Vielleicht lässt sich ja eine teilweise Erstattung erreichen - das könnte eine Lösung im Sinne beider Parteien sein. Ich gehe davon aus, dass die Einschaltung eines Anwalts und/oder der Gang zum Gericht als unsportliche Geste gewertet wird, die die betroffenen Kinder in eine unangenehme Position bringen könnte.

  • Wenn ich mal ehrlich sein darf, ich finde deine Forderung, das Geld für eine vermeintlich nicht in Anspruch genommene Leistung zurückzufordern einfach nur dreist :flop:


    Versetze dich mal in die Lage des Vereins. Die planen die ganze Sache Monate vorher, stellen ein Programm zusammen und so weiter, eben alles was dazugehört.
    Nun nimmst du bzw. dein Sohn an diesem Programm teil, nur nicht für die komplette Zeit. Wie stellst du dir das nun vor? Dass dir der Betrag für die Leistung, die nur indirekt
    in Anspruch genommen wurde, zurückerstattet wird? Die Leistung wurde bereits in Anspruch genommen, bestätigt durch deine Unterschrift.
    Kann der Verein etwas dafür, dass dein Sohn nun wieder abreisen muss? Mit Sicherheit nicht! Die Planung ist aber trotzdem erfolgt und zwar mit der Teilnahme deines Sohnes
    inklusive.


    Frage: Hast du dich eigentlich schon mal in Ruhe mit den Herrschaften zusammengesetzt? Anstatt Forderungen zu stellen und mit dem BGB um sich zu werfen, empfehle ich dir
    diesen Schritt erstmal zu Beginn. Erhoffe dir nicht, dass du deinen Betrag wieder bekommst. Möglich ist vielleicht, dass sie dir einen Teilbetrag erstatten.


    Auch die Annahme, hinter der ganzen Sache stecke keine große Planung ist irgendwie naiv. Selbst wenn das Event jährlich stattfindet, steckt dahinter ein gewisser Grad an Aufwand!



  • Ich glaube, Du hast meinen letzten Beitrag nicht ganz durchgelesen oder nur durchgehastet. Ich weiß, welcher Aufwand für den Verein für diese Vorbereitung des Trainingslagers bestanden hat. Das war keine Annahme sondern Wissen.
    Das steht auch gar nicht zur Diskussion welchen Aufwand der Verein hatte, dieses Trainingslager zu organisieren. Den größten Teil habe ich ja schon beschrieben, selbst die Anfahrt war privat zu regeln, also Fahrtkosten oder den Bus zu organisieren fällt auch weg.
    Mein Sohn hat im Prinzip auch an gar nichts teilgenommen, er ist an dem Samstag, wo es losging Nachmittags angekommen und Sonntagmittag wieder abgereist, da er schon seinen Daumen in der Gipsschiene hatte.
    Es geht auch nicht darum den Verein mit Anwalt oder Gericht zu drohen, davon bin ich weit entfernt, ich lote lediglich meine Möglichkeiten aus.
    Desweiteren hätte ich es toll von meinen Vorstandskollegen gefunden, wenn sie mir gesagt hätten, man könnte über eine Teilerstattung sprechen und natürlich entstandende Kosten einbehalten. Leider war ich bei der entsprechenden Vorstandssitzung nicht anwesend, ich hatte an diesem Tag Geburtstag und hatte zu Hause meine Gäste zu versorgen.
    Desweiteren lief die Anmeldung mündlich, kommt Ihr mit ja oder nein, ok ich notiere das.
    Wir sollten vielleicht hier enden bevor das noch ganz aus dem Ruder läuft.


    frank_aus_wedau.


    Gute Ansätze, der beste Beitrag, den ich zu meinem Anliegen gelesen habe.


    Viele Grüße
    Holger

    Das Leben ist zu kurz um sich mit jedem Idioten gut zu stellen.

  • Vielleicht wäre es beim nächsten Mal besser, bestimmte Informationen einfach gleich von Beginn an zu bringen um Postings zu vermeiden bzw. deren Erfolgsfaktor direkt zu Beginn immens zu erhöhen. Beispielsweise wissen wir bis jetzt noch nicht, wie hoch der Betrag ist um den es hier überhaupt geht. Ich denke das hätte vielleicht auch die ein oder andere zusätzliche Meinung bzw. ein verändertes Posting hervorgerufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von winnertrack
    Desweiteren hätte ich es toll von meinen Vorstandskollegen gefunden, wenn...

    Da nun ja endlich einmal wenigstens klar ist, in welcher Beziehung die verschiedenen Parteien zueinander stehen, ist es doch eigentlich völlig wurst, wie nun die Rechtslage oder sonst etwas aussieht.


    Hier wird über die Moralschiene entschieden. Sie wollen dir nichts zurückzahlen, obwohl du dich dafür im Recht siehst, also zieh die Konsequenzen daraus und fahre dein ehrenamtliches Engagement im selben Verein zurück.


    Die Frage, die sich mir stellt, ist: Was willst du eigentlich genau hören? Zustimmung? Wenn ja, für was? Für "gerichtliche" Schritte? Für moralische Schritte?

  • Man muss auch beachten, die haben Kosten bei verschiedenen Leuten.


    Jetzt haben die das Geld x*mal Teilnehmeranzahl genommen und damit
    alle bezahlt.


    Sollen die jetzt zu den Leuten gehen und sagen, ja aber bei uns hat einer nicht teilgenommen und wir wollen 1/x der Kosten zurück haben? -> Zu viel Aufwand, nicht realisierbar.


    Abgesehen davon. Vertrag abgeschlossen -> du hast die Leistung nicht in Anspruch genommen bzw angefangen und nicht zu Ende gebraucht, Pech.

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