Beitrag für gesetzl.Krankenkasse plötzlich erhöht - was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von ThirdEye
    Vielleicht stellt das ein Nachzahlung dar, da es eigentlich keinen KK-Beitrag geben kann, der so hoch wäre (Höchstbetrag = 570€). Es ist momentan nicht klar, wie Gallium auf die 200€ Beitrag kam und wer es evtl verschwitzt hat, die Beiträge auf die Zeit nach Gewährung des Gründungszuschusses anzupassen, sollte es so etwas mal gegeben haben!


    Diese Vermutung habe ich ja auch schon gehabt. Und gerade im Zusammenhang mit den Mindestbeiträgen klingt das nicht ganz unlogisch.

  • Re: Beitrag für gesetzl.Krankenkasse plötzlich erhöht - was tun?


    Zitat

    Original geschrieben von Gallium Selbst ohne Krankengeld etc will man immer noch rund 800,-/Monat von mir.


    Der maximale monatliche Beitrag in der GKV sind ca. 600€. Wie viel will die GKV denn nun wirklich von Dir?


    Zitat

    Original geschrieben von Gallium Natürlich könnte ich die Versicherung einfach erst mal kündigen


    Du kannst die TKK erst rechtskräftig kündigen, wenn der TKK die Bestätigung der neuen Versicherungsgesellschaft (egal ob GKV oder PKV) vorliegt.


    Zitat

    Original geschrieben von Gallium Was kann ich tun, um der TKK mein tatsächliches Einkommen nachzuweisen


    Der TKK den letzten verfügbaren ESt.- Bescheid übergeben.
    Von welchem Jahr ist der eigentlich?

  • Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist das du deine Tarifleistungen von der PKV (private Krankenversicherung) kürzen lässt.
    Wähle den Basistarif, dieser ist von den Leistungen und Beiträgen ähnlich wie bei der GKV (gesetzliche Krankenversicherung).


    In jeder PKV wird man nach den folgenden vier Kriterien eingestuft:
    Alter,
    Geschlecht,
    Gesundheitszustand,
    Tarifleistungen.


    Ehepartner und Kinder müssen auch Beiträge zahlen, wird meistens in jungen Jahren beim Wechsel in die PKV nicht beachtet.


    Und ein zurück in die GKV als freiwillig versichert ist fast nicht möglich:


    ab 55 Jahren generell nicht mehr möglich,
    Versicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden,
    (...).

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Ende gut - alles gut?


    Nun ist endlich erst mal ein juristischer Schlußstrich unter diese äußerst belastende Episode gezogen worden.
    Wie einige vllt bemerkt haben ;) , hatte ich zeitweise nicht mal Zeit und/oder Muße, hier im Forum zu schreiben, da so ein unvorhersehbares Ereignis doch einen existenz-bedrohenden Charakter entwickeln kann. :eek:


    Folgendes ist passiert:
    Urplötzlich und ohne zunächst erkennbaren Grund hatte meine Krankenkasse mitten im laufenden Jahr den Beitragssatz auf 560,- (KV ohne Krankengeld) plus 80,- (Pflegeversicherung) erhöht. Dazu kamen Mahnkosten in Höhe von über 130,- (unglaublich aber wahr!!).
    Zuzüglich auflaufender Verzugszinsen kamen so rund 800,- monatlich zusammen. Davon erfahren habe ich zunächst nur durch eine Mahnung zum 'Beitragsrückstand'.


    Die üblichen 'Regulierungversuche' (Telefon, Filial-Besuche) brachten zwar jeweils die Aussage "Wir werden uns darum kümmern", änderten aber nichts. Mit nächstfolgender Monatsmahnung kam der Hinweis auf eingeschränkte medizinische Leistungen und eine Vollstreckungsandrohung. Auf meine Schreiben wurde auch nicht mehr geantwortet.
    Es stellte sich jetzt heraus, dass damals einige meiner Unterlagen wohl nicht richtig abgelegt waren und daher nicht im System auftauchten (die Mitarbeiter sehen alles nur als Scan an ihrem Arbeitsplatz)


    Noch bevor ich mit Klage dagegen vorgehen konnte, wurde kurz vor Weihnachten bei mir die Zwangsvollstreckung durchgezogen. (Ich muss zugeben, dass ich mich zunächst scheute, gegen meine eigene Krankenkasse zu klagen. :rolleyes: )
    Interessanter Fakt war auch, dass die Krankenkasse nicht mal die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweisen brauchte!! Befremdlich war auch, dass die Vollstreckungsbeträge mit den bisherigen Forderungen in keiner Weise übereinstimmten und in den Vollstreckungsunterlagen mehrfach handschriftlich korrigiert worden waren. Trotz dieser Unstimmigkeiten ging die große Keule über mir nieder :flop:


    Mit der Vollstreckung einher ging dann die Sperrung und zum Teil folgende Kündigung meiner Konten. Mein Glück war, dass ich über 'nicht-offizielle' Barreserven und ein Konto in Gibraltar verfüge. Sonst wäre ich jetzt vermutlich pleite, bei Hartz IV gelandet und um einen Zahn ärmer. (Behandlung gibt's nicht - nur Extraktion). :mad:


    Nunmehr ist der Spuk schlagartig vorbei und alle Forderungen für gegenstandslos erklärt worden. Vom Anwalts-(Teil-) Honorar und den Kosten meiner privaten Zahnbehandlung abgesehen, bin ich also mit einem blauen Auge davon gekommen.


    Aus solcher Erfahrung heraus wird man sensibel und so ist mir aufgefallen, dass die Mehrzahl der Insolvenzen kleinerer Unternehmen von Krankenkassen forciert werden. Wie oft mag dort ein Irrtum zugrunde liegen?
    Ich hoffe, dass ich mit dieser Schilderung andere Leser hier sensibilisieren kann, für den worst-case vorzusorgen. In meinem Bekanntenkreis wollte zunächst kaum jemand glauben, dass so etwas möglich ist. Mittlerweile komme ich mir gelegentlich schon wie eine Zirkusattraktion vor ;)
    In meinem Bekanntenkreis überlegen wir nun, wie man sich in Zukunft gegen solche und andere unvorhersehbare 'Unwägbarkeiten' solcher Art absichert....

  • Hast du mal überlegt deinen Fall bei einem vernünftigen Fersehprogramm vorzulegen?
    dachte da so an WISO oder Markt oder Fakt.


    Also eigentlich müsste doch die KK deine Kosten übernehmen.


    Aber gut das du so einen langen Atem hattest.

    iphone 15 Pro max 1tb, apple watch ultra und ein ipad pro 9,7 cellular; was will man mehr?

    Meine Lieblingsmeldung:
    "click ok to terminate"

    24 mal in der Vertrauensliste Nr. 4 namentlich erwähnt.

  • ja wenn das alles so stimmt wie berichtet, dann muss die krankenkasse natürlich auch für anwalt, zahnbehandlung (im rahmen des versicherungsumfangs) und sonstige schäden aufkommen. holst du dir das noch?
    die deutschen gesetze sind eigentlich schon so ausgelegt, dass keiner wegen fehlern der krankenkasse insolvent gehen muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ja wenn das alles so stimmt wie berichtet, dann muss die krankenkasse natürlich auch für anwalt, zahnbehandlung (im rahmen des versicherungsumfangs) und sonstige schäden aufkommen. holst du dir das noch?
    die deutschen gesetze sind eigentlich schon so ausgelegt, dass keiner wegen fehlern der krankenkasse insolvent gehen muss.

    Das Verwaltungsrecht und hier das Sozialrecht ticken aber ggf. an wichtigen Stellen etwas anders als das Privatrecht. Insbesondere was die oft nicht gegebene aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Beitragsbescheide etc angeht, kann das ohne rechtzeitige anwaltliche Hilfe gehörig schiefgehen. So scheint mir das hier auf den ersten Blick auch zu sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von erbes
    Aber gut das du so einen langen Atem hattest.

    Es ging schlicht um die Existenz. Da hast Du einfach keine Wahl.
    Wie ich jetzt damit umgehe weiß ich ehrlich gesagt noch nicht - auf jeden Fall erst mal tief durchatmen ;)


    Kostenübernahme gibt's nur in Höhe der gesetzlichen Vorgaben. Ich hatte mit meinem Anwalt eine darüber hinausgehende Honorarvereinbahrung.
    Die privat bezahlte Zahnbehandlung hätte ich ja nicht machen müssen. Die Kasse ist ja auch bei offenen Forderungen verpflichtet, eine Grundversorgung zu übernehmen. Im vorliegenden Zahn-Fall hätte das aber das Ziehen des Zahnes bewirkt. Ich hatte eine angefangene Wurzelbehandlung, die durch den Beitragsrückstand nicht mehr auf Kassenleistung fortgesetzt werden konnte. Da der provisorische Verschluss des Zahns drohte, undicht zu werden, musste etwas geschehen... ich hänge nun mal an meinen Zähnen :D

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    die deutschen gesetze sind eigentlich schon so ausgelegt, dass keiner wegen fehlern der krankenkasse insolvent gehen muss.

    dachte ich bisher auch :mad:
    Sicher hätte ich die Möglichkeit in einer zivilen Schadensersatzklage weitere Kosten einzuklagen aber da stehen vermutlich Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis.

    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Das Verwaltungsrecht und hier das Sozialrecht ticken aber ggf. an wichtigen Stellen etwas anders als das Privatrecht. Insbesondere was die oft nicht gegebene aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Beitragsbescheide etc angeht, kann das ohne rechtzeitige anwaltliche Hilfe gehörig schiefgehen. So scheint mir das hier auf den ersten Blick auch zu sein...

    Muss ich leider genau so bestätigen :flop:
    Ich kann nur jedem raten, sich sofort an einen Anwalt zu wenden, sobald man auch nur ein einfaches Schreiben zu Beitragsrückständen bekommt. Die Wartezeiten bei Gerichten sind auch bei Eilanträgen wegen Überlastung recht groß. Man steht da mit den unzähligen Hartz IV Widersprüchen in einer Warteschlange.

  • Hallo Gallium,


    nochmal Frage dazu: Die KK hat auf Deine Schreigen nicht reagiert, erst auf das Anwaltsschreiben? Du meinst, man wird anders behandelt, wenn das Schreiben nicht vom Versicherten selbst, sondern vom Anwalt kommt? Hätte die frühere Einschaltung eines Anwalts möglw. die Vollstreckung (ohne Titel!) verhindert?


    Gruß
    Lisa

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!