Angebot zur freiwilligen Mietveränderung nach § 557 BGBG + 24M Mietgarantie

  • Hallo,


    haben heute ein Schreiben bekommen, bei dem uns eine freiwillige Mieterhöhung von etwa 9% angeboten wird, die uns dann für 24 Monate garantiert wird (also dass in dem Zeitraum nicht weiter erhöht wird). Mit dem üblichen Gefasel a la "Trend zeigt, dass Mieten allgemein steigen und unsere Gesellschaft wird da auch bald mitziehen müssen also unterschreiben sie besser, wenn sie Sicherheit wollen" ... jetzt wollte ich einerseits von Euch wissen, was Ihr davon haltet und ob wir pokern sollten, da wir sowieso zum Ende nächsten Jahres umziehen wollen/werden.
    Achja: Die Kosten würden aber nicht auf solche Dinge wie Modernisierungen gelten. Heißt: Machen sie hier bessere Dämmung/Fenster oder sonstwas, zahlt man trotz "Preisgarantie" noch mehr Miete.

    Nehmen wir mal an, wir unterschreiben das nicht: Um wieviel kann die Miete dann erhöht werden? Es heißt ja, sie wird unter Umständen "an den Markt angepasst" oder sowas. Aber die Mietgesellschaft wird ja nicht auf einmal 25% draufschlagen können oder ähnliches.

  • Die Miete darf einseitig höchstens auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden und gleichzeitig höchstens 20%. Dafür muss sie zudem seit mind. 15 Monaten unverändert sein.


    Für diese Mieterhöhung gelten außerdem strenge Formvorschriften (§ 558b BGB). Dieser Erhöhung muss der Mieter zudem grundsätzlich zustimmen, dann gilt die neue Miete ab dem dritten Monat nach Zugang des Schreibens. Tut er dies nicht, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen, was entsprechend länger dauert.


    Wie du siehst, ist es alles andere als einfach, die Miete so mir nichts, dir nichts zu erhöhen. Euer Vermieter möchte es sich gerne leicht machen und durch eine Zustimmung dieses ganzen Vorschriften umgehen.


    Ich würde einer solchen Erhöhung ohne jegliche modernisierenden Maßnahmen an der Mietsache im Gegenzug unter gar keinen Umständen zustimmen. Dies gilt erst Recht, wenn ich in absehbarer Zeit ausziehen möchte und ich daher auf kein Kuschelverhältnis zum Vermieter angewiesen bin.


    Wenn die Hausgesellschaft meint, die Miete erhöhen zu müssen, dass soll sie den gesetzlichen Weg über § 558 BGB gehen und erstmal darlegen, dass die übliche Miete tatsächlich höher ist. Ansonsten gilt nämlich auch im Mietrecht: pacta sunt servanda.

  • Das klingt für mich nach einem Wohnungsbauunternehmen mit Sitz in Essen und "G" am Anfang.


    Lass es sein und pack das Schreiben zu den Akten. Jimmythebob hat alles gesagt, was wichtig ist. So einfach kann man nicht die Miete erhöhen und wenn doch Bedarf es eurer Zustimmung. Daür muss halt die Mieterhöhung angekündigt werden und ihr müsst ihr zustimmen. So ein Schreiben müsst ihr erstmal kriegen... (Falls du weißt was ich meine... ;) )


    Und dann ist das mit der Anwendung des Mietspiegels auch so eine Sache. Das Wohnungsbauunternehmen bei dem ich zur Zeit wohne (ja,.... Essen und das große "G") hat es nach so einem Erhöhungsgesuch 3x nicht hinbekommen den Mietspiegel korrekt anzuwenden. Irgendwann habe ich dann mal dem Sachbearbeiter das Ding erklärt und korrekt angewendet. Insgesamt kam dann sogar raus, dass wir nach neuestem Mietspiegel schon zu viel zahlen. (Energiebedarf wurde bisher nicht berücksichtigt und Wohnlage hat sich verschlechtert) danach war dann ganz schnell Schluss mit Mieterhöhungen.

  • Das problem bei diesem bequemen weg der mieterhöhung ist wohl gerade bei wohnungsbaugesellschaften mit größerem wohnungsbestand, daß die sich auf diese art und weise selbst und auf ganz hinterhältige art ("sind ja "nur" 9% statt der erlaubten 20%") die höheren vergleichsmieten im eigenen bestand schaffen. Ein gesichtspunkt, den der gesetzgeber (und leider auch die rechtsprechung) bei der vergleichsmietenregelung (genauer: deren anwendung) afaik völlig unberücksichtigt gelassen hat....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Nicht ungeschickt seitens des Vermieters und sicher auch mit nennenswerter Quote erfolgreich zuungsten erst der unterschreibenden, später auch der regulär über die dadurch erhöhte Vergleichsmiete zusätzlich zu sonstigen Möglichkeiten abkassierten anderen Mieter. Wenn die das regelmäßig durchziehen, dann winkt denen einen schöne Renditeerhöhung pro Jahr.


    Ging das Schreiben auch an eure Nachbarn und Mitmieter? Dann bequatscht das mit denen.


    Unter dem Gemeinsamkeitsgesichtspunkt wäre es seitens des Vermieter natürlich geschickter, wenn er den Mieter eines Objektes sowas nicht gleichzeitig vorschlägt, sondern zeitlich gestaffelt, sodaß sich jeder als vermeintlicher Einzelfall fühlt.


    Wenn die Mieten im Vergleich so niedrig lägen, daß der Vermieter problemlos mehr als im zitierten Schreiben erhöhen könnte, dann würde er sich nicht mit einer freiwilligen, niedrigeren Erhöhung zufriedengeben. Keinesfalls unterschreiben, sogar unabhängig von eigenen Umzugsplänen.

    Je suis Charlie

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