Nebenkostenabrechnung Wohnung Grundsteuer recht hoch - normal?

  • Das ist wohl wahr ... aber die genannten 228,- € Grundsteuer für eine Wohneinheit halte ich (noch) nicht für abwegig. Die Höhe des Grundsteuer-Hebesatzes variiert von Kommune zu Kommune, so dass der Vergleich mit einem anderen Objekt fehlgehen muss, wenn das Objekt nicht in derselben Gemeinde liegt.


    Die konkrete Höhe der Grundsteuer müsste ganz einfach zu überprüfen sein: Jeder Mieter hat Anspruch auf Einsichtnahme in die Originalbelege, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen.


    Ich weiß auch nicht, warum die Gemeinde keine Auskunft erteilen sollte. Der Hebesatz wird im Amtsblatt der Gemeinde schließlich für Jedermann veröffentlicht. Ist der Einheitsewert nicht zu ermitteln, muss man gegebenenfalls doch die Belege des Vermieters einsehen.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich weiß auch nicht, warum die Gemeinde keine Auskunft erteilen sollte. Der Hebesatz wird im Amtsblatt der Gemeinde schließlich für Jedermann veröffentlicht. Ist der Einheitsewert nicht zu ermitteln, muss man gegebenenfalls doch die Belege des Vermieters einsehen.


    weil die anfrage wohl so lauten würde: "bitte teilen Sie mir die veranlagte grundsteuer 2011 für musterstr. 20 ,55555 musterstadt mit".
    und das geht niemanden was an.


    natürlich würden auf anfrage die allgemeinen hebesätze mitgeteilt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich weiß auch nicht, warum die Gemeinde keine Auskunft erteilen sollte. Der Hebesatz wird im Amtsblatt der Gemeinde schließlich für Jedermann veröffentlicht. Ist der Einheitsewert nicht zu ermitteln, muss man gegebenenfalls doch die Belege des Vermieters einsehen.


    Du hast als Mieter gar keinen Auskunftsanspruch, da kein Steuerschuldner und die Gemeinde/das FA ist ja zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einem Anruf beim Finanzamt (dort wird die Bemessungsgrundlage ermittelt und festgesetzt) müsste sich der TE ja irgendwie" legitimieren". Er dürfte weder Steuernummer, Bescheiddatum oder andere Einzelheiten hierzu nennen können, die das Finanzamt vermuten lassen wurden, man dürfte ihm was mitteilen.


    Aus meiner Sicht ist entweder die Abrechnung falsch (kommt nicht so selten vor ;) ), oder es wurden wirklich Grundsteuern für frühere Jahre mit abgerechnet. Ggf. handelt es sich ja um ein Neubaugebiet? Kann durchaus sein, dass das Finanzamt die Messbeträge nach Abschluss der Baumassnahmen für die letzten 2-3 rückwirkend angehoben hat. Ggf. wurden ja die Einheitswertbescheide angefochten und daher der Grundsteuermessbetrag so spät festgesetzt.


    Ruf auf jeden Fall beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung an. Ist der erste Schritt.


    Matthias

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Du hast als Mieter gar keinen Auskunftsanspruch, da kein Steuerschuldner und die Gemeinde/das FA ist ja zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einem Anruf beim Finanzamt (dort wird die Bemessungsgrundlage ermittelt und festgesetzt) müsste sich der TE ja irgendwie" legitimieren". Er dürfte weder Steuernummer, Bescheiddatum oder andere Einzelheiten hierzu nennen können, die das Finanzamt vermuten lassen wurden, man dürfte ihm was mitteilen.


    ...


    Selbstverständlich darf das Finanzamt keine Auskunft erteilen, das hatte ich auch nie behauptet.


    Den Auskunftsanspruch (bzw. das Recht auf Einsichtnahme in die Belege) hat der Mieter gegenüber dem Vermieter. Und da beißt die Maus keinen Faden ab ... Steuergeheimnis hin oder her.


    Frank

  • Dann habe ich Deinen Post oben falsch verstanden. Du meintest es so, dass eine Auskunft entbehrlich ist, da die Hebesätze ohnehin veröffentlicht werden? Ich hatte es anders verstanden.


    Aber egal.


    Gruß
    Matthias

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