Festplattenproblem mit generalüberholter Hardware (Refurbished)

  • Warum hatte ich mit dieser Frage schon seit Eröffnung des Threads gerechnet? Ich dachte schon, nur Weiber seien berechenbar ... :p


    Aber keine Sorge - die Grenze der §§ 263 Abs. 4, 248a StGB ist überschritten. ;)


    Selbst ohne meinen Strafantrag müssten schon von Amts wegen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, sofern jemand petzt und die Angelegenheit irgendeiner Strafverfolgungsbehörde zur Kenntnis gelangt


    Kai:
    Leider kann ich die SMART-Werte über den USB-Adapter mit keinem anderen Programm auslesen. Ein Vergleich mit anderen Platten ergab aber, dass es sich bei dem Wert Wert HEX-A06C um Betriebsstundenzähler handeln dürfte. Überschlägig (ohne Gewähr für Richtigkeit) ermittle ich hieraus dzimal 41.068 Stunden.


    Ist es nicht so, dass der Zähler im Rahmen einer Werksaufarbeitung stets auf 0 gesetzt wird? Jedenfalls kenne ich das so.


    Im übrigen bezieht sich die Aussage "vom Hersteller generalüberholt" natürlich auf den konkreten Zeitpunkt des Verkaufs und heißt nicht etwa, dass der Gegenstand (irgendwann einmal) überholt wurde. Ansonsten würde die Rubrik "Neu" völlig ausreichen - irgendwann war alles mal neu. :p


    Wie sieht das aus mit den Betriebsstunden refurbishter Geräte?


    Frank



    Edit - an dieser Stelle möchte ich höflich an den Zusatz zu meinem Eigangsbeitrag erinnern:


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ergänzung:
    Mir geht es allein um die technische Seite. Ansonsten komme ich schon klar. ;)


    Lenken andere Mitglieder vom Thema ab und gehe ich dann darauf ein, bin ich am Ende wieder der Böse. :(

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Stimmt, das Samsung hatte ich überlesen. Das sind übrigens auch die, bei welchen ich aus dem Stand nicht wüßte, ob da auf dem Label überhaupt etwas vermerkt ist. Wenn ich dran denke, frage ich morgen mal meinen Kollegen, der kümmert sich bei uns um Komponentenabwicklungen.



    Samsung markiert seine aufpolierten Festplatten nicht, sodaß eine Unterscheidung nicht möglich ist. Bliebe nur eine Anfrage beim Support. Unter Angabe von Modell und Seriennummer, können die vielleicht was zur Historie herausfinden.


    Ob refurbished-HDDs alle S.M.A.R.T.-Werte zurückgesetzt bekommen kann ich nicht sagen. Zumal das sicherlich auch herstellerabhängig ist. Da man bei Samsung nicht weiß refurbished ode nicht, kann man auch keine Gegenkontrolle machen.
    Bei sichtbar wiederaufgearbeiteten HDDs (bspw. bei Seagate), würde ich vermuten das die Betriebssstundenzähler etc. nicht zurück gesetzt werden. Sonst würde die Platte ja "neu aussehen", als wenn man beim Auto den km-Zähler auf 0 dreht. Im Gegensatz dazu werden sicherlich die richtigen Ausfallwerte wie "reallocated sector count" oder auch "current pending sector count" zurück gesetzt, da sonst die S.M.A.R.T.-Überwachung vom Mainboard sofort wieder Alarm auslösen würde, wenn die HDD ins System gehangen wird.



    Gruß Kai

  • Habe ich es wenigstens richtig in Erinnerung, dass auf vom Hersteller refurbishte Ware jeweils eine Herstellergarantie gewährt wird?


    Die Garantieprüfung anhand der Seriennummer über die Homepage ergab, dass die HDD früher an einen OEM ausgeliefert worden war und Garantieansprüche ausschließlich an diesen zu richten sind.


    Ich habe dem VK nun anheimgestellt, mir eine Kopie des Aufbereitungsbelegs zukommen zu lassen. Ist er mir gegenüber dazu nicht bereit, mögen sich andere mit dem nicht ausgeräumten Verdacht beschäftigen. Wenn ich den von Dir verlinkten Heise-Artikel zugrundelege, drängt sich ein Betrugsverdacht geradezu auf. Für mich ist es jedenfalls kaum vorstellbar, dass eine HDD nach Generalüberholung durch den Hersteller derart lausige S.M.A.R.T-Werte ausweist. Die Werte deuten m.E. eher auf uralte Gebrauchtware, wie sie im heise-Artikel thematisiert wird.


    Ist es nicht gerade Sinn und Zweck einer Generalüberholung nach Herstellerkriterien (existent sind sie, aber wo finde ich die?), das aufzuarbeitende Objekt in einen einwandfreien Zustand zu versetzen? Oder was sonst bedeutet "generalüberholt" oder "refurbished"?


    Die bloße Funktionskontrolle einer HDD in bedenklichem Zustand kann damit doch nicht gemeint sein - oder sehe ich das falsch?


    Frank

  • ebays Definition von "generalüberholt" sieht jedenfalls so aus:


    "Vom Hersteller generalüberholt" muss also keineswegs heißen, dass der Hersteller das Produkt gesehen hat sondern nur der "zugelassene Händler".

    Viele Grüße
    Martin

  • Daher hatte ich in meiner (Deinem Post vorhergehenden) Frage ja auch die Formulierung Generalüberholung nach Herstellerkriterien gewählt. Diese Handhabung ist jedenfalls Voraussatzung für die von Dir angesprochene Zulassung von Drittfirmen, Wiederaufbereitungen im Namen des Herstellers vornehmen zu dürfen. Wenn das missverständlich war, bitte ich mir das nachzusehen.


    Die von Dir näher definierte Begrifflichkeit der Generalüberholung durch den Hersteller enthält die Voraussetzung "..., so dass er [Anm.: der aufbereitete Artikel] den Anforderungen des Herstellers entspricht und sich in einwandfreiem Zustand befindet."


    1. Daher würden mich die Herstellerkriterien von Samsung interessieren, die ich (bisher) leider nirgends habe finden können.


    2. Erfolgt die Wiederaufbereitung durch einen zugelassenen Betrieb (im Namen des Herstellers) müsste m.E. auch hierdurch ein Garantieanspruch entstehen, der über die Homepage abfragbar ist. Oder irre ich hier?


    2. Die ausgelesenen S.M.A.R.T-Werte sind alles andere als "einwandfrei" - vielmehr geben sie in meinen Augen Anlass Anlass zu erheblichen Einwendungen.


    Was heißt in diesem Zusammenhang "einwandfreier Zustand"?



    Frank



    Ergänzung:
    Die Problematik "refurbishter" Ware scheint weitaus komplexer zu sein, als ich bisher angenommen hatte. Bis zur Klärung, was das überhaupt ist (ich hoffe, die Lösung dieser für viele Bereiche universellen Frage gelingt uns im Verlauf des Threads), werde ich jedenfalls die Finger davon lassen. In der Vergangenheit scheine ich unverschämtes Glück mit meinen erworbenen Sachen gehabt zu haben. Das mag ich nicht unbedingt überstrapazieren ...




    Edit:
    Inzwischen hat sich das Thema des Threads ein wenig in die allgemeine Richtung verschoben, so dass auch ich eine Änderung des Titels für geboten hielte.


    Mein Vorschlag: "Welche Bedeutung haben die Prädikate 'Refurbished' und 'Generalüberholt' beim Kauf von Hardware?" ... oder sinngemäß.

  • Du bekommst in Normalfall "refurbished"-Ware vom Hersteller im Tausch gegen deine defekte (noch mit Garantie versehene) HDD. Die Tausch-HDD hat dan wenigstens die Restgarantie der defekten Festplatte. Wenn du nur noch ein halbes Jahr Garantie auf deine alte Platte hattest, wird die Tausch-Platte sicherlich keine volle Herstellergarantie (3 Jahre oder was auch immer) mehr bekommen.
    Wie ich schon weiter oben anmerkte, kann der Verkäufer die HDD nicht vom Hersteller aus einem Garantietausch bekommen haben, da diese eben OEM-Ware ist.
    Festplattenhersteller machen die Überarbeitungen in Eigenregie und greifen nicht auf irgendwelche "Bastelstuben" zurück. Durchaus ist dies in eine Extra-Firma ausgelagert, aber IMHO nur eine zentrale Firma für den EMEA-Bereich. Reinräume, Ersatzteil-Haltung etc. sind doch recht aufwändig und daher zentral. Nach welchen Kriterien aufgearbeitet wird sind Herstellerinterna, welche Außenstende nicht einsehen können.




    Gruß Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    ...
    Wie ich schon weiter oben anmerkte, kann der Verkäufer die HDD nicht vom Hersteller aus einem Garantietausch bekommen haben, da diese eben OEM-Ware ist.
    ...


    Das hat der VK für den konkreten Fall (auch aufgrund dieses Arguments - vielen Dank) inzwischen eigesehen und eine Erstattung zugesagt - ich denke mal, dass er diese Einsicht auch umsetzen wird.


    Allerdings hat mich der Thread zutiefst verunsichert, was den Erwerb refurbishter Ware angeht.


    Es ist mitnichten so, dass solche Artikel lediglich zum Zwecke des (Reparatur-) Austauschs angeboten werden. Viele Hersteller haben regelrechte Programme, in denen systematisch refurbishte Ware als solche zum Kauf angeboten wird - (meist) verbunden mit einer einjährigen Herstellergarantie. M.W. hat im HDD-Sektor u. a. Western Digital ein solches Programm laufen (bei dem refurbishte Platten dann aber unter dem Markennamen Mediamax angeboten werden).


    Weil ich für meine Office-Anwendungen in aller Regel nicht neueste Hardware benötige, habe ich bei solchen Angeboten schon zugeschlagen (bzgl. HDD nun erstmalig). Sämtliche dieser Geräte waren von Neugeräten nicht bzw. kaum zu unterscheiden. Alle Verschleißteile (Akku etc.) waren gegen neue ausgetauscht, die Zählerstände sämtlicher zu dokumentierenden Werte waren zurückgesetzt.


    Die einzigen für mich erkennbaren Unterschiede:
    - Neues Garantiesiegel mit vom Original abweichender Nummer, das bei Verifizierung auf der Hersteller-HP eine einjährige Garantie bestätigte,
    - einige weitere Aufkleber mit neuen Daten, die alte überdeckten, sowie
    - eine recht einfach gehaltene Verpackung.


    Hiervon war ich als Normalfall ausgegangen ... wenn ich die Gesamtheit der Beiträge in diesem Thread betrachte, ist ein solch hervorragender Zustand refubishter Ware aber keineswegs zwingend.


    Die Diskussion im aktuellen Thread hat mich jedenfalls ziemlich verunsichert. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn sich einige verlässliche Regeln betreffend den erforderlichen Zustand refurbishter bzw. generalüberholter Ware aufstellen ließen. Ich denke, dass auch andere Mitglieder ein Interesse daran haben könnten, welchen Erhaltungsgrad der Ware ein Käufer bei Nennung eines der beiden Prädikate erwarten darf - jedenfalls glaube ich das aus mindestens einem weiteren Beitrag herauszulesen.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau Mir wäre sehr daran gelegen, wenn sich einige verlässliche Regeln betreffend den erforderlichen Zustand refurbishter bzw. generalüberholter Ware aufstellen ließen.


    Vielleicht kannst Du Dir unsere diesbezüglichen Regeln zu eigen machen? Hier sind sie:


    Regel 1:
    Wir kaufen niemals gebrauchte Teile. Das betrifft besonders Teile mit Verschleiß wie z.B. Festplatten.
    Regel 2:
    Festplatten kaufen wir generell nicht mehr, seitdem es für 170€ 256GB- SSD's gibt.
    Regel 3:
    Defekte alte Festplatten zerstören wir ohne eine Sekunde wegen Gewährleistung etc. zu überlegen mechanisch und werfen sie dann in den Elektronikschrott.


    Die mit Regel 1-3 gewonnene Zeit nutzen wir zum produktiven Arbeiten, oder für die Freizeitgestaltung fernab vom Computer :top: .


    Was meinst Du dazu?

  • Regel 1:


    Ich auch nicht!


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Darum geht es mir gerade nicht - so etwas würde ich ohnehin nicht kaufen.
    ...


    Refurbished ist eben keine Gebrauchtware. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du etwa bei einem Kraftfahrzeug einen defekten Motor durch einen "Neuen" ersetzt. Das wäre mehr als unüblich - Austauschmotoren sind in aller Regel das Ersatzteil der Wahl. Gleiches gilt für Kupplungen pp. sowie für viele Ersatzteile aus den verschiedensten Bereichen - und das nicht nur beschränkt auf hochpreisige Teile. Ich wüsste nicht, was ich gegen diese übliche Handhabung einwenden sollte.


    Hinsichtlich der HDD hatte ich im Übrigen geschrieben, dass dies ein Einzelfall war (und auch bleiben wird). ;)


    Zudem:

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ... Während ich bereits defekte Neugeräte erhalten habe, ist mir das bei einem Refurbished-Gerät noch nie passiert. Während bei Neugeräten die Endkontrolle in aller Regel wegrationalisiert wurde, gehe ich davon aus, dass eine Generalüberholung durch den Hersteller ohne Funktionsprüfung überhaupt nicht möglich ist.
    ...


    Im Gebrauchswert lagen refurishte Geräte bei mir also vorn - darum geht es und um die Frage, ob das stets so sein muss (im Rahmen der Aufarbeitung beim Hersteller ist halt jedes einzelne Gerät durch einen Mitarbeiter geprüft worden).


    Auch bei erneutem Lesen erkenne ich nicht, wie Deine drei Regeln zur Lösung dieser Frage beitragen sollen ... :confused:



    Regel 2:


    Das sehe ich anders. SSDs setze ich (bisher) nur für Systempartionen ein - der Geschwindigkeit wegen. Ansonsten halte ich HDDs für langlebiger. Aber eine Diskussion SSD vs. HDD soll hier nicht Thema sein.



    Regel 3:
    Hatte ich bereits Daten auf der HDD, mache ich das (inzwischen) ebenso. Allerdings wüsste ich keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, warum ich eine HDD nicht reklamieren sollte, wenn sich sich bereits im Rahmen der Inbetriebnahme als dekekt erweist.


    Wenn Du die Platten in diesem Fall (und um genau den geht es hier) ohne Inanspruchnahme der Garantie einfach entsorgst - bitteschön. Nachmachen werde ich das jedenfalls nicht.


    LG aus Wedau


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Mir wäre sehr daran gelegen, wenn sich einige verlässliche Regeln betreffend den erforderlichen Zustand refurbishter bzw. generalüberholter Ware aufstellen ließen. Ich denke, dass auch andere Mitglieder ein Interesse daran haben könnten, welchen Erhaltungsgrad der Ware ein Käufer bei Nennung eines der beiden Prädikate erwarten darf - jedenfalls glaube ich das aus mindestens einem weiteren Beitrag herauszulesen.


    Frank

    Genau :top:


    Goyale
    Man sollte einfach auch mal in Erinnerung rufen, dass eine Aufarbeitung auch einen nicht unerheblichen ökologischen Aspekt hat. Zudem ist die zweite Riege in vielen Fällen hinreichend oder wickelst Du Deine Korrespondenz mit einem Rechner-Cluster ab :p :D
    Bei unserer Firmen-Gerätetechnik (keine PCs) wird die Aufarbeitung in DE durchgeführt, wogegen die Produktion in Billiglohn-Ländern erfolgt. Das hat wohl auch mit der dafür notwendigen Qualifikation zu tun, was wiederum ebenfalls ein Argument 'pro-refurb' ist.
    Nenne mir ein Argument, dass gegen refurb spricht - natürlich immer unter Berücksichtigung der, bisher noch nicht erkennbaren, rechtlichen Definition des Begriffs.

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