Warum hatte ich mit dieser Frage schon seit Eröffnung des Threads gerechnet? Ich dachte schon, nur Weiber seien berechenbar ... :p
Aber keine Sorge - die Grenze der §§ 263 Abs. 4, 248a StGB ist überschritten.
Selbst ohne meinen Strafantrag müssten schon von Amts wegen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, sofern jemand petzt und die Angelegenheit irgendeiner Strafverfolgungsbehörde zur Kenntnis gelangt
Kai:
Leider kann ich die SMART-Werte über den USB-Adapter mit keinem anderen Programm auslesen. Ein Vergleich mit anderen Platten ergab aber, dass es sich bei dem Wert Wert HEX-A06C um Betriebsstundenzähler handeln dürfte. Überschlägig (ohne Gewähr für Richtigkeit) ermittle ich hieraus dzimal 41.068 Stunden.
Ist es nicht so, dass der Zähler im Rahmen einer Werksaufarbeitung stets auf 0 gesetzt wird? Jedenfalls kenne ich das so.
Im übrigen bezieht sich die Aussage "vom Hersteller generalüberholt" natürlich auf den konkreten Zeitpunkt des Verkaufs und heißt nicht etwa, dass der Gegenstand (irgendwann einmal) überholt wurde. Ansonsten würde die Rubrik "Neu" völlig ausreichen - irgendwann war alles mal neu. :p
Wie sieht das aus mit den Betriebsstunden refurbishter Geräte?
Frank
Edit - an dieser Stelle möchte ich höflich an den Zusatz zu meinem Eigangsbeitrag erinnern:
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Ergänzung:
Mir geht es allein um die technische Seite. Ansonsten komme ich schon klar.
Lenken andere Mitglieder vom Thema ab und gehe ich dann darauf ein, bin ich am Ende wieder der Böse.