Aktiv Mobil 200 - Kündigung (rechts) gültig ??

  • Hi Experten,


    wie ja schon bekannt ist, stellt die Telekom ihren Aktiv Mobil 200 Tarif ein.
    Das Ersatzangebot ist ja wohl mehr als dürftig (Telly Smile Tarif von T-Mobile)


    Meine Frage:


    Darf die Telekom diesen Tarif mir einfach kündigen?
    Es besteht doch sowas wie ein Recht auf Vertragserfüllung (ich bin 2 Jahre an den Vertrag gebunden, "die" auch)


    Auf Nachfrage bei der extra eingerichteten Hotline erhielt ich Schweigen.
    Darüber (Vertragserfüllungspflicht) gibt es keine Auskunft - Beschwerde schriftlich einreichen - dann wird "oben" entschieden!


    Ich habe erst im Januar verlängert, und mich nervt die Rennerei, wenn ich jetzt zu einem anderen wechseln muß!!!


    Natürlich könnte ich sofort kündigen, aber ich bin eigentlich an einer Kündigung (noch) nicht interessiert!


    Ach ja: Bei VV stand bei mir noch nicht die Klausel dabei, ich müsse in den Telly Vertrag wechseln :)


    THX


    tendo

  • Ich würde mich auf keinen Fall einfach so in den anderen, deutlich teureren Tarif wechseln lassen...
    Also sonderkündigen und einen neuen Vertrag mit voller Subvention mitnehmen. Besser geht es IMHO nicht.



    gruss
    Moritzk

    iPhone 15 Pro Max

    Telekom

  • Hallo tendo,


    ich habe auch den Aktivmobil200 und bin somit auch betroffen. Jedoch bin ich bereits aus eben dem Grund, dass ein Anschreiben an Aktivmobil selbst nach 3 Monaten nicht beantwortet wurde und mehrere Telefonate nicht zu einem Ergebnis führten, bereits mit meinem Mobilfunksnachluß gewechselt.Festnetz hab ich nun noch bei Tölökom, aber auch Internet hab ich aus Ärger über die Unflexibiltät bei T-Online gekündigt.


    Bei mir hat sich der Wechsel bis jetzt auf jeden Fall gelohnt, hab keinen Ärger mehr, wenn ich nen Ansprechpartner brauche, wie es bei dem großen T war und spare noch Geld dazu. Vielleicht lohnt es sich für Dich auch?!


    MfG jupiter;)

    For Sale

  • Hi jupiter,

    Zitat

    Original geschrieben von jupiter
    Hallo tendo,


    ...
    Bei mir hat sich der Wechsel bis jetzt auf jeden Fall gelohnt, hab keinen Ärger mehr, wenn ich nen Ansprechpartner brauche, wie es bei dem großen T war und spare noch Geld dazu. Vielleicht lohnt es sich für Dich auch?!


    MfG jupiter;)


    danke für die Infos.
    Ich bin mir eben noch nicht sicher, ob ich gleich wechseln soll.
    Gut war der Tarfi auf jeden Fall.


    Natürlich muß ich dann ein neues Handy (bei Wechsel) mitnehmen, aber das werde ich gleich verkaufen (=arbeit).


    Was mich ärgert: Bei Wechsel zu O2, was momentan am wahrscheinlichsten ist, bleibe ich auf 25 EUR Anmeldegebühr sitzen :(


    Vielleicht gibts ja noch ein paar Infos bzgl. rechlicher Lage!


    Gruß


    tendo

  • Beim rechtlichen ist die Frage, ob T-Mobile den Vertrag kündigen darf.
    Darf T-Mobile das, ist eben seitens T-Mobile nichts mehr zu erfüllen.


    Ich sehe das folgendermaßen:


    Du wurdest vertraglich dazu verpflichtet 24 Monate bei T-Mobile zu bleiben. Während dieser Zeit kannst du nicht kündigen. Das hat den Grund, dass du von T-Mobile ein subventioniertes Gerät erhältst, das du bei einer Kündigung unter 24 Monaten praktisch zu billig erhalten hättest.
    Deswegen wirst du 24 Monate gebunden.


    Wenn T-Mobile möchte, kann T-Mobile diesen Vertrag jedoch mit den gesetzlichen Fristen kündigen. Dagegen spricht nichts im Vertrag.
    Ebenso dürfen die Preise angepasst/verändert werden.


    Das zieht nur das Sonderkündigungsrecht nach sich.
    Ich denke nicht, dass du T-Mobile zwingen kannst, den Vertrag zu den alten Konditionen weiterzuführen.


    Gruß
    Chris

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  • du hast ein wiederspruchsrecht, welches über dem sonderkünd.recht steht.
    beim wiederspruch ist t-com (der ja noch dein provider ist) schadenersatzpflichtig (z.b. differenz der höheren grundgeb, etc.).
    das durchzusetzen wird allerdings etwas länger dauern, daher ist der weg der sonderkünd. schnell & "billig". das handy ist dann sozusagen die entschädigung ;)
    das ganze gilt aber nur wenn bei deinem upgrade die alten bedingungen galten!


    grüße aus bonn

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Hi,


    danke für die Iinfos.
    Sonderkündigen hätte ich gleich am Tel. gekonnt.
    Die alten Bedingunen galten noch, erst einen Monat später hat die Telekom bei VV eine Wechselklausel zu Telly Smile reingeschrieben!


    Ich denke, dann werde ich die Telekom schnellstmöglich verlassen!


    Ciao e grazie


    tendo


    Zitat

    Original geschrieben von lart
    du hast ein wiederspruchsrecht, welches über dem sonderkünd.recht steht.
    beim wiederspruch ist t-com (der ja noch dein provider ist) schadenersatzpflichtig (z.b. differenz der höheren grundgeb, etc.).
    das durchzusetzen wird allerdings etwas länger dauern, daher ist der weg der sonderkünd. schnell & "billig". das handy ist dann sozusagen die entschädigung ;)
    das ganze gilt aber nur wenn bei deinem upgrade die alten bedingungen galten!


    grüße aus bonn

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