Widerruf (A,B,C Ware)?

  • Das kann der Händler natürlich, aber er sollte sich dann trotzdem an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn mir ein Händler nichts verkaufen will, weil ich von meinem Recht gebrauch mache, so kann er dies tun. Aber er sollte nicht versuchen auf illegale Art und Weise das Gesetz zu umgehen.
    Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass der Händler den Kunden braucht und nicht der Kunde den Händler. Es gibt Hunderte Händler im Internet und diverse bei denen man im Geschäft einkaufen kann.


    Aber zum Fall des TE. Er sollte sich keine Sorgen machen, solange er über Amazon (auch Marktplatz) wird es keine Abzüge geben. Dafür steht Amazon ein...

  • Natürlich muss sich der Händler an Vorgaben halten, aber er kann bei einem Kratzer auch Abzug vornehmen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Wenn es über den Marketplace bei Amazon gekauft wurde, würde ich erstmal mit Amazon in Kontakt treten und ganz objektiv die Situation schildern.


    Ggf. können die direkt richtig vermitteln. Ich gehe davon aus, dass Amazon von Ihren Marketplace Geschäftspartnern korrekte (legale) Widerrufsrichtlinien fordert?!

  • Das tun die auch. Wenn es Probleme geben sollte bei Amazon anrufen, den Fall schildern. Amazon klärt das mit dem Händler. Notfalls greift die A-Z Garantie.. Ich halte nicht viel von Amazon, aber in solchen Dingen sind die unkompliziert...

  • Ob sich besagter Händler denn bezüglich des Widerrufes widerrechtlich verhält?


    Die im Dokument eingebettete Widerrufsbelehrung entspricht ja den gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Unkonditionalität, den Fristen und den zur Verfügung stehenden Vorgangsweisen. Dort wird ja auch keineswegs gefordert, daß die anderen Formularteile auszufüllen oder irgendwelche Angaben zu machen sind. Daß das Formular außer dem Widerruf, auch Mängelrüge, Umtausch oder Reparaturauftrag abdeckt wird wohl kein Zufall sein, aber wenn man sich auf die Widerrufsbelehrung beschränkt ("innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform [...] oder durch Rücksendung der Sache") sollte man Abgrenzungsprobleme entweder von vornherein vermeiden oder zumindest im Verlauf abschmettern können. Sowas wie ein erbrochenes Siegel mindert ja auch weder Funktion, noch Wert des Gerätes, sondern führt lediglich dazu, daß die Rücksendung auf Vollständigkeit, Optik und gegebenenfalls auch Funktion zu prüfen ist und dann entweder als B-Ware an den Mann oder neu verpackt werden muss.


    Daß Händler mittels solcher Formulargestaltung Zahl und Kosten der Widerrufe indirekt vermindern möchten ist zwar schade, aber das kostenträchtige Bestell- und Rücksendeverhalten mancher Kunde wird daran auch mitwirken.

    Je suis Charlie

  • Der Händler darf jedoch keinen Hinderungsgrund schaffen, die einen Kunden veranlassen auf die Rücksendung zu verzichten. Daher dürfen nicht einmal Portokosten für den Kunden entstehen (>40€)
    Wenn also hier eine Klausel vorhanden ist, die dem Kunden androhen z.B. für das öffnen des Kartons Kosten zu berechnen, verstößt dies gegen geltendes Recht. Solche Klauseln sind natürlich unwirksam, nur man rennt nachher hinter seinem Geld her...

  • Bevor man hier den Händler aburteilt sollte man vielleicht mal das Zitat im Kontext anschauen:


    1. Zur Rücksende-Abwicklung steht da folgendes:
    "Der obige Text hat lediglich hilfestellenden Charakter und muss nicht befolgt werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt."


    2. Das vom TE aus dem Zusammenhang gerissene Zitat sieht korrekt wie folgt aus:
    "Unsere Erfahrungswerte haben gezeigt, dass bei bestimmten Verschlechterungen bzw. unvollständigen Rücksendungen Wertminderungen entstanden sind. Beispielhaft sehen Sie die in der Vergangenheit angefallenen Abzüge bei angefallenem Wertersatz:
    A-Ware 100 % Erstattung des Kaufpreises: Komplett, Siegel unverletzt, Ungeöffnet, Unbeschriftet, Unbenutzt, keine fehlenden Teile
    B -Ware 85 % Erstattung des Kaufpreises: Komplett, Siegel Verletzt, Geöffnet, Geringwertige Nutzungsspuren
    C-Ware 70 -50 % Erstattung des Kaufpreises: Geöffnet, deutliche Nutzungsspuren, (Kratzer, Verschmutzungen usw.), Teile, der OVP oder des Zubehörs fehlen
    KEINE RÜCKNAHME: Durch eigene Programmierung veränderte CI Module, Smartcards, Receiver oder Aktivierung
    "


    Insofern sehe ich da jetzt wirklich nicht, wo der Händler "illegal" handelt:
    Der Rücknahme-Service inkl. Formulat ist wie vom Gesetz gefordert optional und es wird deutlich darauf hingewiesen.
    Die Wertminderung (die vom Gesetzgeber auch vorgesehen ist) wird beispielhaft dargestellt und eben nicht (wie vom TE impliziert) als Standardpauschale dargestellt.


    Noch dazu steht das ganze klar und öffentlich aus der Homepage - und wer sich nicht einmal die Zeit nimmt das vorher zu lesen, der sollte später auch nicht meckern wenn ihm der Arsch auf Grundeis geht. Der Preis ist eben nicht alles - und ein mündiger Käufer sollte schon in der Lage sein, sowas vor dem Kauf zu berücksichtigen.

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