Das kann der Händler natürlich, aber er sollte sich dann trotzdem an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn mir ein Händler nichts verkaufen will, weil ich von meinem Recht gebrauch mache, so kann er dies tun. Aber er sollte nicht versuchen auf illegale Art und Weise das Gesetz zu umgehen.
Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass der Händler den Kunden braucht und nicht der Kunde den Händler. Es gibt Hunderte Händler im Internet und diverse bei denen man im Geschäft einkaufen kann.
Aber zum Fall des TE. Er sollte sich keine Sorgen machen, solange er über Amazon (auch Marktplatz) wird es keine Abzüge geben. Dafür steht Amazon ein...