ZitatOriginal geschrieben von Markus123456
Hat er denn der Verkäufer noch Verpackung, Zubehör usw. oder ist es irgendwo "vom Laster gefallen" ????
Alles dabei und nichts ist vom Laster gefallen
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ZitatOriginal geschrieben von Markus123456
Hat er denn der Verkäufer noch Verpackung, Zubehör usw. oder ist es irgendwo "vom Laster gefallen" ????
Alles dabei und nichts ist vom Laster gefallen
ZitatOriginal geschrieben von wtanzer
nicht mit der Registrierung, sondern mit der ersten Aktivierung gilt die Garantiezeit.
Man kann mit Hilfe der IMEI übrigends auf der Apple Seite prüfen, wie der Garantiestatus aktuell ist.
https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do
gut zu wisen danke :top:
Wegen der Rechnung:
Wenn er es im Apple Online-Store bestellt hat , kann man die Rechnung dort auch noch ausdrucken.
Ansonsten ab Kaufdatum.
Gruss,
aNFOx
Hier scheinen Theorie und Praxis wohl etwas auseinander zu gehen, denn laut eigener Erfahrungen geht die Garantie erst bei ersten Aktivierung los. Habe mal ein iPhone 3GS für wenig Geld gekauft, weil die Besitzerindamit nicht zurecht kam, das Gerät war über ein Jahr alt, jedoch hat die gute Dame es nie aktiviert und somit hatte das Gerät noch 1 Jahr Garantie
Die Frage ist allerdings ob das reproduzierbar ist, oder nur ein Fehler im System. Bei Problemen oder Unstimmigkeiten gilt immer das Datum auf dem Kaufbeleg, auf alles andere würde ich mich im Zweifel nicht verlassen. Ein Anrecht auf Garantie nach verspäteter Aktivierung hast du zumindest laut den Garantiebestimmungen nicht.
Das beschäftigt mich zur Zeit auch.
Möchte meinen Kindern ein iPad Mini zu Weihnachten schenken.
Kauf ich es jetzt, liegt es 1,5 Monate unbenutzt im Schrank rum.
Beginnt die Garantie erst mit der Aktivierung wäre es kein Problem.
Bisher wollten die Kollegen im Apple Store Hamburg nie einen Kaufbeleg von mir sehen.
Garantieabwicklung erfolgte immer anhand der Angaben in deren System.
nein. Wenn die Garantiezeit das Datum unklar ist, oder nicht "passend" ist, fordert apple einen Kaufnachweis an.
Also ich bin mir eigentlich auch ziemlich sicher, dass der Anspruch auf Garantie ab Aktivierung beginnt.
Haben ja alle sicherlich schon etliche Apple Produkte geprüft und meine mich zu erinnern das eine
Support Auskunft auch immer erst nach Aktivierung zustande kommt.
Über den Kaufbeleg hat man ja Anspruch auf Service/Garantie/Gewährleistung bei dem entsprechenden Verkäufer,
Apple Support läuft aber erst ab der ersten Benutzung.
Denke so ist es.
Laut Bedingungen von Apple ist das eben nicht so.
Die Frage ist, wie diese in der Praxis gehandhabt wird. Gerda jetzt wieder, wo vile auf das iPhone 5 oder das iPad mini warten müssen, weil es nicht gelifert werden kann, wird Apple sich wahrscheinlich nicht auf das Kaufdatum sondern ggf. auf das Übergabe-/Lieferdatum berufen (können), alles andere erscheint mir gegen "Treu und Glauben" zu verstoßen, auch wenn die Garantie eine freiweillige Leistung ist.
Auf der anderen Seite kann der Kunde sich ja auch zu Recht nicht auf das Aktivierungsdatum beziehen, weil es ja grundsätzlich seine Sache ist, wann er anfängt, den gekauften Gegenstand zu nutzne und ggf. auf Mängel zu untersuchen. Liese er das iPhone ein Jahr lang unaktiviert in der Schublade liegen (theoretischer Fall), käme wohl auch niemand auf die Idee den Garantiebegenin erst danach laufen zu lassen.
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