ZitatOriginal geschrieben von hawk_nr.1
Also ich bin mir eigentlich auch ziemlich sicher, dass der Anspruch auf Garantie ab Aktivierung beginnt.
Wenn dem so wäre würde es in den Garantiebedingen so stehen. Wenn es in der Praxis gerade bei Geräten die eh noch nichtmal ein Jahr im verkauf sind so gehandhabt wird, dann ist das ja schön und gut, aber im Zweifel kannst du dich eben nicht darauf berufen.
Um aber mal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Ganz egal ob die Garantie nun mit Kauf oder mit Aktivierung beginnt, den Kaufbeleg zu haben ist nie falsch und im Zweifel sehr nützlich. Wenn man aber ein kleines bisschen risikobereit ist, dann kann man vielleicht auch ohne Kaufbeleg leben, da der wirklich nur in seltenen Ausnahmefällen verlangt wird...