o2 und das Telekommunikationsgesetz - Was sagt ihr dazu?

  • Hallo,


    o2 möchte an die Börse und immer mehr negative Meldungen kommen zu Tage, von immer schlechterer Internet-Abdeckung (kein Datenfluss bei vollem Empfang), von eingestellten Tarifen etc..


    Mir ist folgendes passiert und ich möchte gern mal eure Meinung dazu hören.


    Ich habe das Konto gewechselt. Da o2 entgegen der Ankündigung auf der Rechnung nachweisbar erst mehrere Tage später abgebucht hat, hat sich die Abbuchung mit der Auflösung des Kontos und der Änderung im Kundenportal überschnitten.


    3 Tage nach dem tatsächlichen Abbuchungsversuch kam eine SMS: "Guten Tag. Bitte rufen Sie uns dringend wegen eines Abgleiche Ihrer Bankdaten unter (01805) 453 345 zurück. Vielen Dank. Ihr o2 Team."
    Es wurde weder ein Vertragskonto genannt, noch war der Absender wie sonst bei SMS von o2 üblich (zum Beispiel bei Roaming) "o2 Team", sondern 01760001050, ein Grund war auch nicht erkennbar der mich hätte auf die richtige Fährte gebracht.
    Da meine Handynummer auch bei anderen o2-Verträgen in der Verwandtschaft als Kontakt-Nummer hinterlegt ist, konnte ich nicht erkennen, um welchen Anschluss es geht.
    Da ich unterwegs war, habe ich mich gegen einen Anruf bei der vom Handy sehr teuren 01805-Nummer entschieden.
    Mit der o2-App habe ich stattdessen in meinen Daten geschaut und die neue Bankverbindung auf Richtigkeit überprüft, den gewünschten Abgleich habe ich demnach vorgenommen.
    Einen Tag folgte eine weitere ähnliche SMS, weshalb ich direkt eine Mail mit Bitte um Klärung an o2 geschrieben habe.


    Fazit: 3 weitere Tage später (und damit 6 Tage nach dem Abbuchungsversuch) wurde meine Datenverbindung des Vertrages gesperrt und danach (!) erhielt ich eine Reaktion auf meine E-Mail, ein Anruf mit unterdrückter Nummer von der Forderungsabteilung. Eine Abbuchung von der neu hinterlegten Bankverbindung wird verweigert, ich muss selbst überweisen oder in einem o2-Shop einzahlen. Binnen einer halben Stunde habe ich den Betrag bar in einem o2-Shop bezahlt und erhielt die Aussage "in 2 Stunden sollte es wieder gehen".


    Dem war jedoch nicht so, es ging den gesamten Tag nicht und auch am Folgetag erst nach einer Weile, trotz dessen ich mehrfach nachgefragt habe.


    Und hier kommt das Telekommunikationsgesetz ins Spiel, das eigentlich eigentlich die Kunden vor der Übermacht der Anbieter schützen soll:
    § 45k TKG KLICK besagt, dass eine Sperre oder Teilsperre erst ab einem Rechnungsbetrag von 75 € erlaubt ist. Bei mir waren weniger als 22 € offen, dennoch wurde gesperrt. Es gab in etwa 9 Jahren Vertragslaufzeit bei 2 Verträgen noch nie ein Problem mit der Zahlung, es bestand durchweg eine Einzugsermächtigung.
    § 45k TKG besagt, dass eine Sperre 14 Tage vorher schriftlich mit Rechtsschutz-Info angekündigt werden muss. Eine SMS ist nicht schriftlich und von einer Sperre war in der besagten SMS nichts zu erkennen. Ich erhielt bis nach der Sperrung nicht einmal einen Anrufversuch von o2 um den Sachverhalt zu klären! Auf meine unverzügliche E-Mail-Reaktion noch vor dem 2. Werktag erfolgte kein Klärungsversuch durch o2.
    §45k Abs. 5 TKG besagt, dass eine Sperre nur so lange aktiv bleiben darf, wie der Grund dafür gegeben ist. Deshalb habe ich die Zahlung direkt in einem o2-eigenen Shop gewählt und den Komplettbetrag bezahlt., dennoch wurde nicht wieder entsperrt, auch auf Nachfrage (auch durch den Shop am Abend bei der Hotline weil ich nochmal dort war) nicht.


    §66a TKG verpflichtet zur Preisangabe bei der Nennung von Service-Diensten, wozu jede 0180-Nummer zählt, im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer. Dass o2 dies missachtet sehen Sie auf dem Foto der SMS im Anhang.


    Klar, ich habe den Bankwechsel sehr kurzfristig (aber dennoch 2 Werktage nach der angekündigten Abbuchung!) durchgeführt. Dass aber in meinen Augen das TKG so sehr mit Füßen getreten wird und Kunden hier unberechtigt gesperrt werden obwohl alles mit einem kurzen Anruf zu klären gewesen wäre, ist einfach eine Sauerei!


    Von den Mitarbeiterinnen erhielt ich am Telefon auf meine Hinweise auf die TKG-Paragraphen immer nur dass es Blödsinn sei, hier gibt es offensichtlich ganz gezielte Handlungsanweisungen von o2, da alle den gleichen Inhalt erzählten.


    Ich habe mich mit diesem Inhalt an die o2 Geschäftsführung gewandt und folgende Antwort erhalten: "[...]ich kann hier keinen Fehler von o2 entdecken. Bei einer Daten-Sperre ist immer noch uneingeschränkt das Telefonieren möglich ist. Wir halten uns genau an die Vorgaben und Gesetze gemäß TKG. [...]"


    Was sagt ihr dazu? Ist die Datenverbindung vom TKG und den strengen Regeln zur Sperre abgedeckt oder nicht? Hat jemand ähnliche Erfahrung? Danke!

  • Re: o2 und das Telekommunikationsgesetz - Was sagt ihr dazu?


    Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    Eine Abbuchung von der neu hinterlegten Bankverbindung wird verweigert, ich muss selbst überweisen oder in einem o2-Shop einzahlen.


    Das ist so üblich wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann, bei Vodafone dasselbe.


    Hier seh ich keine Verfehlung. Der Grund für die Sperre ist der offene Betrag und solange der nicht bei o2 als beglichen verzeichnet ist wird nicht freigeschaltet. Es gab Zeiten da hat ein Anruf des Shops an der Hotline gereicht und die Freischaltung wurde sofort veranlasst. Mittlerweile wird das nicht mehr gemacht sondern die Freischaltung läuft erst durch wenn die Kassendaten des Shops an o2 übermittelt sind und verarbeitet wurden. Und das passiert nicht im 5-Minuten-Takt (angeblich soll das zwar mittlerweile mehrmals am Tag der Fall sein aber ob das wirklich so ist oder erst nach Kassenschluß, wie früher, ist schwer nachzuvollziehen).

    Zitat

    Hat jemand ähnliche Erfahrung? Danke!


    Ich nicht aber eine gute Bekannte. Rechnung offen, Datendienste abgeschaltet aber telefonieren weiterhin möglich. Musste sie eben ein paar Tage ohne mobiles Internet auskommen.

  • Danke für die Info. Ich habe am Vormittag im o2-Shop gezahlt. Dieser hat am Abend nochmal in meinem Beisein angerufen. Auch einen Tag später wurde von o2 nicht freigeschalten. Es wurde wohlgemerkt bar gezahlt, hier gab es keine Banklaufzeit.


    Grundsätzlich hätte aus mehreren Gründen aber gar nicht gesperrt werden dürfen, oder liege ich hier falsch?

  • offensichtlich bezieht sich der Schutz vor Sperre nur auf Telefonie. Und die war bei dir ja möglich. Ob es kundenfreundlich ist, sei mal dahingestellt. Aber andererseits kann der Anbieter auch nicht jeden Einzelfall immer so sorgfältig prüfen sondern es wird sicher ein automatisierter Prozess ablaufen. Ich denke, du solltest es abhaken, es sind eben ein paar Sachen zeitlich blöd gelaufen.

  • Genau das ist die Frage: Was ist vom TKG abgedeckt? Nur Telefonie? Auch SMS, auch Daten?


    Aufgrund der bisherigen Erfahrung behauptet O2 gern sinngemäß, dass 2+2=8,3 ist. Eine wahre Aussage habe ich dort bisher selten bekommen, weshalb ich anzweifle, dass Datendienste nicht vom TKG abgedeckt sein sollen. Denn sie sind Bestandteil des Telekommunikationsvertrages.

  • Das ist doch ganz einfach! Bezahlt und ihr habt keine Probleme!



    MR

    Moto G54 5G mit O2 M, MI 10 T Light mit 2 GB im VF Netz,
    FN DSL 16000 DTAG ab den 12.10.2020 50000er Leitung

  • jungmario: Du bist auf der falschen Baustelle unterwegs.


    § 45k TKG gilt ausschließlich im Festnetz. Siehe Absatz 1: "an festen Standorten zu erbringende Leistungen". Zwar hat der BGH (in Bezug auf E+) entschieden, dass auch im Mobilfunk nicht direkt wegen geringer ausstehender Beträge der komplette Anschluss gesperrt werden darf und hier auch eine Grenze im Bereich von 75 € (jedenfalls nicht deutlich drunter) gilt. Das heißt aber nicht, dass automatisch der § 46k in Gänze auch für Mobilfunk gilt. Insbesondere heißt es nicht, dass es unzulässig wäre, zunächst einmal die Datendienste zu sperren, und Telefonie ein- und ausgehend vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Im BGH-Urteil wurde jedenfalls ausschließlich mit Telefonie argumentiert, von Datendiensten war keine Rede.


    Edit: Typo.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
      jungmario: Du bist auf der falschen Baustelle unterwegs.


    § 46k TKG gilt ausschließlich im Festnetz. Siehe Absatz 1: "an festen Standorten zu erbringende Leistungen". Zwar hat der BGH (in Bezug auf E+) entschieden, dass auch im Mobilfunk nicht direkt wegen geringer ausstehender Beträge der komplette Anschluss gesperrt werden darf und hier auch eine Grenze im Bereich von 75 € (jedenfalls nicht deutlich drunter) gilt. Das heißt aber nicht, dass automatisch der § 46k in Gänze auch für Mobilfunk gilt. Insbesondere heißt es nicht, dass es unzulässig wäre, zunächst einmal die Datendienste zu sperren, und Telefonie ein- und ausgehend vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Im BGH-Urteil wurde jedenfalls ausschließlich mit Telefonie argumentiert, von Datendiensten war keine Rede.


    Das Gesetz und insbesondere den Absatz 1 musst du mir jetzt aber mal zeigen :D. Ich finde keinen §46k im TKG. Könnte vielleicht daran liegen, das der vor ein paar Monaten gestrichen wurde und die Sperr-Regeln für Mobilfunk-Anschlüsse seitdem die gleichen sind, die im Festnetz gelten.


    Warum §45k jetzt nur für Telefonie-Verbindungen und nicht für Internet gelten soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Ich würde deshalb mal bei der BNetzA anfragen, ob o2 das mobile Internet bei Zahlungsverzug unter 75 Euro sperren darf. Wäre ja nicht der erste Verstoß gegen das TKG durch o2. Wenn z.B. jemand einen Alice-DSL-Anschluss bei o2 fristgemäß kündigt und dann innerhalb der letzten 3 Monate einen Portierungs-Auftrag hinterherschickt, dann interpretiert o2 das als Aufhebung der fristgemäßen Kündigung und verlängert den DSL-Vertrag mal eben um ein Jahr, was natürlich nicht legal ist.

  • Joah, Schlauberger, natürlich 45k, davon hat der TE ja auch gesprochen. :rolleyes:


    Außerdem habe ich nicht gesagt, dass § 45k TKG nur für Telefonie gilt, sondern dass er nur im Festnetz gilt.


    Im Mobilfunk gelten ausschließlich die zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechte der §§ 273, 320 BGB. Sperren von Mobilfunkanschlüssen sind im TKG nicht geregelt. Die BNetzA wird deshalb auch nicht weiterhelfen können.


    Der BGH hat lediglich § 45k TKG vergleichend herangezogen, als er eine Klausel in den AGB von E+ für unwirksam erklärt hat, die eine vollständige Sperrung bereits ab einem Zahlungsverzug von 15,50 € ermöglichte; mit dem Argument, dass mittlerweile viele Verbraucher das Handy als Festnetzersatz verwenden und dies von den Anbietern auch so beworben wird.


    Ob ein Mobilfunkanbieter - wie in unserem Fall - lediglich die Datendienste sperren darf, wenn ein Kunde mit deutlich unter 75 € im Zahlungsverzug ist, hat der BGH nicht entschieden.

  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    Danke für die Info. Ich habe am Vormittag im o2-Shop gezahlt. Dieser hat am Abend nochmal in meinem Beisein angerufen. Auch einen Tag später wurde von o2 nicht freigeschalten. Es wurde wohlgemerkt bar gezahlt, hier gab es keine Banklaufzeit.


    Hier auch schon mal eine schlechte Nachricht vorweg. o2 wird dir wegen der fehlgeschlagenen Abbuchung 19 Euro Rücklastschriftgebühren berechnen, die du auf der nächsten Rechnung finden wirst.


    Ob diese in der Höhe legal sind, wäre dann die nächste Frage. Die Verbraucherzentrale klagt jedenfalls vor dem LG München gegen o2 wegen dieser RLG.

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