Moin,
ich habe das Angebot für eine Firma im Rahmen einer freien Mitarbeit zu arbeiten. Wieviel Aufträge die Firma mir vermittelt, steht jedoch in den Sternen. Die Firma an sich macht einen serösen Eindruck auf mich.
Nun hatte ich einen "Vertrag über die freie Mitarbeit" zugeschickt bekommen.
Dort war ein §x "Konkurrenzverbot" drinne:
Zitat1. Der freie darf auch für Dritte tätig werden. Ausgenommen hierfür ist eine Tätigkeit für einen Dritten, welcher in unmittelbarer oder mittelbarer Konkurrenz zum Unternehmen steht.
2. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, nicht in Wettbewerb zum Unternehmen zu treten, sei es durch entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit oder durch Einrichtung oder Erwerb eines derartigen Unternehmens oder durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Unternehmen. Dies gilt nicht im Rahmen des an der Börse notierten Aktienhandels der privaten Vermögensvorsorge.
3. Vorstehendes Wettbewerbsverbot erstreckt sich auf ganz Europa und umfasst die gesamte Vertragslaufzeit, sowie den Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages.
Als ich dies las, bat ich, den § streichen zu dürfen. Als Freier Mitarbeiter möchte ich evtl. auch für andere Firmen in diesem Bereich tätig werden. Ich telefonierte dann mit der Geschäftsleitung, die das nachvollziehen konnte, und mir nun eine modifizierte Version zuschickte
Zitat1.Der freie darf auch für Dritte tätig werden. Eine Tätigkeit für einen Dritten, welcher in unmittelbarer oder mittelbarer Konkurrenz zum Unternehmen steht, muss dem Unternehmen vor Vertragsabschluss sowie stets aktuell mitgeteilt werden und muss vom Unternehmen explizit akzeptiert werden.
2 und 3 s.o. s.o.
Mir sind solche Einschränkungen im Rahmen einer freien Mitarbeit gänzlich neu. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass "meinem Kunden" es gänzlich nicht zu interessieren hat für wen ich noch eine Dienstleistung erbringe. Die seperate Datenschutzvereinbarung bleibt davon unverletzt.
Und mit der Änderung bin ich auch nicht glücklich. Was besteht denn, wenn mein Kunde es nicht akzeptiert, wenn ich für einen Mitbewerber tätig werden will .
Außerdem will ich mich bei Mitbewerbern von dem Unternehmen auf feste Einstellungen bewerben. Das dürft ich so dann ja gar nicht, und das drei Jahre lang. Mein Gefühl sagt mir, dass das auch alles eigentlich nicht in den Vertrag für einen freien MA gehört. Was sagt Ihr dazu? Habt Ihr solche Klauseln (als freie MA's).
greetz