Ebenso Hyundai nicht. Was in den ersten 5 Jahren ab Erstzulassung an Reparaturen anfällt, wird ohne größere Probleme auf Garantie durchgeführt, solange man keine einzige Inspektion nach Hyundaivorgaben ausläßt und ebenfalls den TÜV nicht vergisst und auch sonst keine Eingriffe vornimmt, die die Fahrsicherheit des Fahrzeuges beeinflussen würden. Dazu muss aber allerdings auch die Werkstatt eine gute und zuverlässige sein, die sich mit den Hyundaigegebenheiten auskennt und seriös arbeitet (und hier liegen die größten Probleme, wenn man ein schwwarzes Schaf findet)
Zumal Hyundai momentan sehr viele Fahrzeuge auf sich zuläßt, um diese vergüngstigt weiterzuverkaufen und dadurch versucht, auf Marktanteile zu kommen.
Habe selbst einen i30 vor kurzem als Tageszulassung gekauft (habe sehr gut dabei gespart) und habe nun sämtliche Unterlagen/Dokumente von Hyundai bekommen, die ich für die Garantie benötige bzw. die aussagen, das es keine Einschränkungen seitens der Garantie gibt.