Hallo zusammen,
hab mir ein neues Auto gekauft, war eine Tageszulassung. Auf dem unterschriebenen Kaufvertrag steht "verbindliche Bestellung eines XY", später ist dann noch zu lesen, dass es sich um ein Neufahrzeug mit Tageszulassung am 30.08.12 handelt. Des weiteren ist in der Bestellung/Kaufvertrag explizit die Fahrgestellnummer genannt sowie der Hinweis, dass zum Lieferumfang die 5 Jahre Herstellergarantie (logischerweise ab Erstzulassung) gehören. Gestern kam dann die Zulassungsbescheinigung, mit der ich das Fahrzeug zulassen kann. Ebenfalls beigefügt war eine GEBRAUCHTWAGENrechnung, auf der außer dem Preis eigentlich nur noch die Fahrgestellnummer aufgeführt war. Die Rechnung ist über die Fahrgestellnummer also eindeutig der Bestellung zuzuordnen. Jetzt frag ich mich nur, ob ich aufgrund des Hinweises GEBRAUCHTWAGEN in der Überschrift irgendwelche Nachteile hinsichtlich der Garantie/Gewährleistung hab, oder ob ich das schlicht ignorieren kann. Laut dem Autohaus müssen sie es systemtechnisch als Gebrauchter führen sobald das Fahrzeug einen Vorbesitzer hat. Und den hat es ja aufgrund der Tageszulassung. Hat irgendjemand schon ähnliche Erfahrungen mit Tageszulassungen und der Rechnungsbezeichnung?
Grüße, Florian