Hier mal der Auszug von den AGB dürfte interessant sein
15. Änderungen von Preislisten, AGB und Leistungsbeschreibung
15.1 Telefónica Germany ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der
a) gesetzlichen Umsatzsteuer,
b) Kosten für die Dienste anderer Anbieter, zu denen Telefónica Germany
dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,
c) Kosten für besondere Netzzugänge und für Zusammenschaltungen,
d) Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen
Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur,
ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen.
15.2 Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibung können durch Angebot von Telefónica Germany und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von Telefónica Germany erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von Telefónica Germany oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern Telefónica Germany den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
15.3 Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung können nur gemäß 15.2 vereinbart werden, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschoben wird
Dieser Satz dürfte wohl der interessanteste sein.
Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
Wenn dieser Satz schon damals drin war, also nachschauen wer noch seine AGB hat, dürfte die Lage zugunsten des Kunden kommen. Oder???