Ungültiger Fahrausweis - Ja oder Nein, was meint Ihr?

  • Z.B. Beim HVV...


    Dort reicht die Begehung einer Straftat. Das zweimalige Schwarzfahren reicht für einen Beförderungsausschluss oder aber z.B. die Fälschung eines Fahrscheins. Neuerdings reicht auch der Genuss von Alkohol schon zum Beförderungsausschluss. Meist werden dort Sanktionen bis zu einem halben Jahr ausgesprochen.
    Ein Zuwiderhandeln wird meist mit noch längerfristigen Ausschlüssen geahndet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Z.B. Beim HVV...


    Dort reicht die Begehung einer Straftat. Das zweimalige Schwarzfahren reicht für einen Beförderungsausschluss oder aber z.B. die Fälschung eines Fahrscheins. Neuerdings reicht auch der Genuss von Alkohol schon zum Beförderungsausschluss. Meist werden dort Sanktionen bis zu einem halben Jahr ausgesprochen.
    Ein Zuwiderhandeln wird meist mit noch längerfristigen Ausschlüssen geahndet.


    Richtig so. :top: Ich bin der Meinung Schwarzfahren sollte härter bestrafft werden.


    Ich bin gerne mit dem HVV gefahren, jetzt muss ich nach meinem Umzug VRR nutzen. Unglaublich mit was für maroden U-Bahnen die untwegs sind, und die tolle Taktung/Häufigkeit in welcher S-Bahnen fahren.


    Dann der ihr tolles Waben /Zeit System, total dämlich.
    Aber in diesem Fall sollte ein Gespräch mit dem Servicecenter alles klären.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Z.B. Beim HVV...


    Dort reicht die Begehung einer Straftat. Das zweimalige Schwarzfahren reicht für einen Beförderungsausschluss oder aber z.B. die Fälschung eines Fahrscheins. Neuerdings reicht auch der Genuss von Alkohol schon zum Beförderungsausschluss. Meist werden dort Sanktionen bis zu einem halben Jahr ausgesprochen.
    Ein Zuwiderhandeln wird meist mit noch längerfristigen Ausschlüssen geahndet.


    Da würde mich doch glatt mal interessieren, wo dass bei unserem HVV so steht.


    Zumal hier ja ursprünglich auch von einem grundsätzlichen Beförderungsausschluss gesprochen wurde, nicht von einem temporären (der ja auch logisch ist, da die Beförderung unter der Vorraussetzung einer gültigen Fahrkarte erfolgt). Die Sanktionen, die bis zu einem halben Jahr ausgesprochen werden, würden mich mal interessieren.


    Selbst im Bekanntenkreis vorgekommenes Fahren mit Fahrkarte eines Freundes endete lediglich in der Sanktion, dass er selbst keine Zeitkarte mehr erwerben darf (abgesehen von der Ordnungswidrigkeit).


    Schwarzfahren, so wirbt oder hat der HVV zumindest Jahrelang via Aufkleber ("beworben") führe nach dem dritten Mal zu einer Anzeige. Falls das nicht mehr aktuell ist, ok. Aber Beförderungsausschüsse, außerhalb eben der temporären Maßnahme beim erwischt werden oder denjenigen laut Tarifbestimmungen, die Sicherheit und Ordnungsgemäßen Ablauf gefährden. (Wo natürlich auch Alkoholkonsum mit inbegriffen ist, letzterer wird aber wenn dann mit 40 € "abgemahnt" und nicht mal so eben mit einem lanfristigen Beförderungsausschuss sanktioniert).

  • Schau in die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des HVV. Dazu kannst Du noch nach der einschlägigen Rechtssprechung googeln...


    Natürlich beziehen sich die meisten Fälle auf Wiederholungstäter, aber wie überall liegt der Beförderungsausschluss im Ermessen des Betriebs.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    http://Www.hvv.de


    genau dort findet sich zum Thema Alkoholverbot nur die 40 Euro Regelung. Und für alles weitere führe doch bitte den entsprechenden Paragraphen an, wurde leider nicht fündig. ;-)

  • Zitat

    Im übrigen ist "Schwarzfahren" eine Straftat (erschleichen von Leistung). In unserem Rechtssystem muss der Verbund nun beweisen, dass die Fahrkarte nicht echt ist (gültig ist sie ja, egal wie sie aussieht) und nicht der Fahrgast muss die Echtheit beweisen....


    Schwarzfahren ist nicht gleich Schwarzfahren. Es gibt zwei Komponenten. Das eine ist die Straftat. Dafür musst du die Beförderungsleistung benutzt haben in der Absicht, das fällige Entgelt nicht zu zahlen. Das andere sind die 40 Euro. Die werden letztlich zivilrechtlich fällig, wenn du ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurdest. Das allein impliziert aber nicht die Absicht, dass du nicht zahlen wolltest. Es kann ja auch sein, dass du das Ticketsystem gar nicht verstanden hast. Das wäre dann Schwarzfahren (40 Euro zahlen), aber dem Gesetz nach keine Straftat. Punkt.


    Zitat

    Das einzig dumme an der ganzen Geschichte ist aber, dass der Verkehrsverbund Dir ein Hausverbot erteilen könnte und Du somit die Verkehrsmittel nicht mehr nutzen kannst. Hier sollte man abwägen welches Risiko man dabei eingehen will...


    Der Verkehrsverbund kann schlecht Hausverbot erteilen, er hat allgemein gar kein Hausrecht. Das ist Sache der Verkehrsunternehmen (VU)!


    Zitat

    1.) Die Monatskarte ist übertragbar. Zwar steht meine Abo-Nummer darauf, aber ich könnte die Karte quasi jedem zur Benutzung überlassen...


    Ich hoffe, du hast notieren lassen, dass du mit der Monatskarte unterwegs warst.


    Zitat

    Die Verkehrsverbunde können jederzeit einen Beförderungsausschluss erlassen. Dies wird insbesondere dann angewandt, wenn Personen wiederholt auffällig geworden sind. Entsprechende Klauseln wird man bei jedem Unternehmen finden. Einfach mal die Beförderungsbedingungen des Unternehmens studieren...


    Das ist mit Verlaub fast völliger Unfug. Bitte nicht glauben. Wegen Schwarzfahrens im der Vergangenheit allein gibt es keinen Beförderungsausschluss. Punkt. Für Eisenbahnen sind die Möglichkeiten zum Ausschluss klar definiert in § 8 EVO. Auch die HVV-BB sehen so etwas selbstverständlich nicht vor.


    Zitat

    Richtig so. Ich bin der Meinung Schwarzfahren sollte härter bestrafft werden.


    Solange Schwarzfahrer und Falschparker in diesem Land das fällige Entgelt einer öffentlich finanzierten Leistung im gleichen Preisbereich "sparen", der Schwarzfahrer aber im Zweifelsfall sogar in den Knast gesteckt wird, während Schwarzparker sich übelst verfolgt fühlen und meist mit einer Handvoll Euros davonkommen, solange sehe ich das Problem nicht bei der Bestrafung von Schwarzfahrern.


    Zitat

    genau dort findet sich zum Thema Alkoholverbot nur die 40 Euro Regelung. Und für alles weitere führe doch bitte den entsprechenden Paragraphen an, wurde leider nicht fündig. ;-)


    §§ 2 und 3 der HVV-Beförderungsbedingungen.

  • Zitat

    Ich hoffe, du hast notieren lassen, dass du mit der Monatskarte unterwegs warst.


    ... ja, Abo-Nummer ist mit aufgeschrieben worden und auch auf meinem "Beleg".



    Zum Stand der Dinge:
    Habe mich gestern zum Kundencenter begeben und habe nicht schlecht gestaunt. Die Kontrolleure haben am Wochenende ganze Arbeit geleistet! Die Kundenschlange umfasste ca. 75 Leute; kurzer Blick zum Schalter -> 2 oder 3 Angestellte. Bei geschätzten 5 Minuten Bearbeitungszeit pro Klärungsfall bin ich dann wieder abgedreht und habe mich nun für die Schriftform entschieden...


    Wenn es dann etwas Neues gibt, werde ich mich melden :)
    Vielen Dank für die teils konstruktive (und auch moralische) Unterstützung :top:


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Und die 75 Leute sind ja nur die, die sich der Falschbehandlung sicher sind, sich zur Gegenwehr entschlossen haben und gerade zu der Tageszeit den Besuch einrichten konnten. Hoffentlich wird jene Aktion für die Verkehrsbetriebe ein Zuschussgeschäft angesichts von Korrekturaufwand und vielleicht auch Publizität, sodaß die die provisionistischen Drückerkolonnen wieder rauswerfen.

    Je suis Charlie

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