Z.B. Beim HVV...
Dort reicht die Begehung einer Straftat. Das zweimalige Schwarzfahren reicht für einen Beförderungsausschluss oder aber z.B. die Fälschung eines Fahrscheins. Neuerdings reicht auch der Genuss von Alkohol schon zum Beförderungsausschluss. Meist werden dort Sanktionen bis zu einem halben Jahr ausgesprochen.
Ein Zuwiderhandeln wird meist mit noch längerfristigen Ausschlüssen geahndet.