Ungültiger Fahrausweis - Ja oder Nein, was meint Ihr?

  • Hallo Zusammen,


    mir ist etwas ärgerliches passiert und jetzt hätte ich gerne mal Eure Einschätzung :-)


    Ich bin gestern in der S-Bahn von einem Kontrolleurteam aufgegriffen worden. Ich zeige meine Monatsfahrkarte und die Kontrolle behauptet, der Fahrschein wäre ungültig und ich müsste jetzt die 40 € zahlen.


    Hintergrund:
    Der Fahrschein ist ein Papierstreifen, etwas kleiner als eine EC-Karte. Vor 2 Monaten hat sich meine damalige Monatskarte aufgrund von Feuchtigkeit (lose in der Hosentasche -> Regenguss :mad: ) etwas aufgelöst und ich habe die Oberseite mit Tesafilmstreifen stabilisiert. Das erschien mir sehr zweckmäßig und ich hab es prophylaktisch für die nächsten Monatsfahrkarten auch angewandt.


    Das hat in den letzten 2 Monaten keinen einzigen Kontrolleur gestört und ich bin bestimmt x-mal kontrolliert worden; gestern hatte ich aber eine besonders Pfiffige, die mir dann sagte, damit wäre der Fahrschein einlaminiert und nicht mehr gültig und jetzt wären 40 € fällig.
    Nur nochmal zur Ergänzung: Das Tesafilm ist nur an der Oberseite, die Perforierung vom Papier an Ober- und Unterkante immer noch deutlich fühlbar und nicht vom Tesafilm bedeckt und die Rückseite des Fahrscheins ist ebenfalls weitesgehend frei.


    In den Beförderungsbedingungen habe ich mittelerweile den Passus mit dem Einlamienieren gefunden und natürlich werde ich es zukünftig nicht mehr machen und mir eine andere Lösung überlegen. Nur am Rand sei erwähnt, dass das Verkehrsunternehmen bzw. der Verbund vor ca. 4 Jahren "Schutzhüllen aus Plastik" abgeschafft hat!


    Aber ich finde Ihr liegt doch ein deutlicher Ermessensspielraum vor oder wie seht Ihr das?
    Es gibt doch noch einen Unterschied zwischen einlaminieren (ähnlich wie beim alten Personalausweis) und Tesafilm an der Oberfläche?


    Letztendlich geht es hier auch um deutlich mehr als 40 €!!! Akzeptiere ich die Strafe als Lehrgeld, akzeptiere ich auch, dass mein Fahrausweis ungültig ist. Der Monat ist aber erst halb rum; sprich die "gültige" Fahrkarte hätte noch einen Wert von etwa 30 € gehabt, die ich ebenfalls abschreiben müsste. Da es mir an Auto mangelt, bin ich aber auf ÖPNV angewiesen und müsste für den Rest den Monats ebenfalls noch mal neue Fahrscheine kaufen, was mich ca. weitere 40 € kosten würden. Das Lehrgeld würde sich somit auf über 100 € belaufen, was mir ehrlich gesagt etwas sehr viel ist.


    Und das nur am Rande: Ich bin seit über 5 Jahren Kunde bei dem Verkehrsverband und habe in der Zeit nicht ein einziges Problem bereitet!


    Über ein paar gut gemeinte Ratschläge würde ich mich sehr freuen :)


    Beste Grüße
    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Was möchtest du jetzt in diesem Fall hören? Du hast doch schon selbst gesagt, dass es einen Ermessensspielraum gibt. Wie sollen wir jetzt hier über Recht und Unrecht entscheiden. Die ÖPNV kann in diesem Fall nur entscheiden, denn die haben "Hausrecht".
    Vielleicht hast du bei den anderen Kontrolleuren einfach Glück gehabt.

  • Geh einfach mal ins Service Center und frag da freundlich nach. Ich musste mal 2 Wochen jeden Tag ne Tageskarte kaufen und natürlich wurde ich kontrolliert und in dem Moment war die Karte unauffindbar. Hatte jedoch im Portmonee noch die anderen 8 oder 9 Tageskarten. Hat der Kontrolleur nicht akzeptiert. Aber im Servicecenter waren die so nett und haben mir geglaubt, weil ich die ganzen anderen Karten vorzeigen konnte, die jeden Tag zur gleichen Zeit am gleichen Automaten gekauft waren. Also vielleicht zeigen die sich bei dir auch kulant.

    Klicke hier für ein nerviges Klick-Geräusch

  • sowas ist meiner Frau auch mal bei der Bahn passiert, da auch hier eine Jahreskarte um 3500€ nur ein papierfetzen ist. wir haben das Teil auch ein laminiert. Nie sagte einer etwas, bis dann ein ganz genauer kam und es gab ärger.
    Meine Frau rief dahin bei der Bahn an und das problem wurde aus der Welt geshafft, es sei ansichtssache hieß es auch dort.
    Es ist nicht erlaubt aber den meisten egal.

    Made in Bavaria

  • Re: Ungültiger Fahrausweis - Ja oder Nein, was meint Ihr?


    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    In den Beförderungsbedingungen habe ich mittelerweile den Passus mit dem Einlamienieren gefunden und


    Wie lautet denn dieser Passus? Und vor allem, was soll dieses "Einlaminieren" bei einer *Monatskarte* bringen?


    Selbst bei einer Tageskarte ist es doch völlig egal, weil kein Stempel aufgebracht wird, der durch das Laminieren eventuell abwischbar wäre.

  • Zitat aus den Bestimmungen:


    Ungültige Fahrausweise
    Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförde- rungstarifs benutzt oder nicht im Original vorgelegt werden, sind ungültig und können eingezo- gen werden. Dies gilt auch für Fahrausweise, die...
    ...zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich, oder vom Fahrgast einlaminiert bzw. eingeschweißt sind, so dass sie nicht mehr überprüft werden können,



    Weshalb einlaminieren verboten ist, keine Ahnung - eine besondere Oberflächenstruktur hat die Karte eigentlich nicht, auch das kleine Hologramm ist nicht eingeschränkt... Ich habe die Karte gerade nochmal gegen die uneingeklebte vom nächsten Monat gelegt: Man erkennt keinen Unterschied! Beim genauen hingucken, erkennt man auf beiden Karten absolut gleichermaßen die exakt gleichen farblichen Abweichungen an bestimmten Stellen ...

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Und warum soll das einlaminieren von karten, die NICHT abgestempelt werden müssen -- wie vermutlich Deine monatskarte --, unzulässig sein ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Keine Ahnung :-(
    Das Problem ist, dass es keine Differenzierung bei den Fahrkartenarten gibt. Es ist von Fahrkarten die Rede - im einfachsten Fall also eine einfache Automatenkarte, die abgestempelt wird - in meinem Fall ein kleiner Papierstreifen... Aber hier ist scheinbar Fahrkarte = Fahrkarte.


    Wenn ich ne Oberflächenstruktur kaputt oder unertastbar gemacht hätte, hätte ich es ja (eher) verstanden; aber auch das ist nicht der Fall ...

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    oder vom Fahrgast einlaminiert bzw. eingeschweißt sind, so dass sie nicht mehr überprüft werden können,


    Das scheint mir der passende Absatz zu sein. "... dass sie nicht mehr überprüft werden können". Wenn die Karte also ohne Probleme überprüft werden konnte, ist eine eventuelle Einlaminierung irrelevant.


    Keine 40€ zahlen, Widerspruch einlegen. Das war reine Willkür.

  • Das Einlaminieren ist verboten, weil sich ganz Clevere schon aus zwei oder mehr alten Fahrkarten eine neue zusammengeklebt haben, die dann durch die Folie zusammengehalten wird. Gleiches könnte man eben auch durch Tesafilmstreifen erreichen …

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