Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, greift beim iPhone-Kauf in der Schweiz das sogenannte Obligationenrecht. Dieses besagt, dass Sie die Ware beim Kauf genau auf Mängel überprüfen und gleich beanstanden müssen. Ansonsten erlischen die Ansprüche. Eine Ausnahme bilden sogenannte versteckte Mängel - diese müssen bei Entdecken sofort reklamiert werden. Ein Jahr nach Kauf verjähren alle Ansprüche des Käufers, es sei denn, es handelt sich um eine arglistige Täuschung des Händlers.
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