Erfahrungen mit Jinocom ?

  • Na jetzt gehts ja wohl los? Was willst du mir denn hier unterstellen?


    Ich habe bereits am 02.12.13 hier eine Bewertung geschrieben


    Also Yiruma schön den Ball flach halten...


    Es ist hier doch, wie in jedem anderen Forum auch. Es melden sich nicht die zufriedenen Kunden, weil dieses es als normal nehmen ;)


  • Und siehe da,
    Dienstagabend beschwert, Mittwochmorgen Antwort und Diskussion hier im Forum und Heute Donnerstag ist das Geld da!
    Danke!
    Aber ich bin mir sicher, dass das Geld erst gestern überwiesen wurde. Geld kam von der Postbank Frankfurt und ging an eine Norddeutsche Sparkasse. Das dauert in der Regel einen Werktag!

  • Zitat

    Original geschrieben von j1nocom
    Und siehe da,
    Dienstagabend beschwert, Mittwochmorgen Antwort und Diskussion hier im Forum und Heute Donnerstag ist das Geld da!
    Danke!
    Aber ich bin mir sicher, dass das Geld erst gestern überwiesen wurde. Geld kam von der Postbank Frankfurt und ging an eine Norddeutsche Sparkasse. Das dauert in der Regel einen Werktag!


    erstmal schön das dein geld drauf ist aber dann das hier geht auch nicht :mad: :mad: ,ich habe dir mail geschickt mit zahlungs beleg.Schau dir selber mal an

  • Zitat

    Original geschrieben von www_jinocom_de
    erstmal schön das dein geld drauf ist aber dann das hier geht auch nicht :mad: :mad: ,ich habe dir mail geschickt mit zahlungs beleg.Schau dir selber mal an


    Tatsächlich, ich lag falsch.
    Zahlung wurde Freitag ausgeführt.
    Somit lief alles problemlos. Schneller Versand und Auszahlung innerhalb von 8 Wochen. Wäre ich geduldiger, hätte ich mich in diesem Forum nicht anmelden müssen.
    Danke nochmal.

  • Ich warte seit fast einem Jahr darauf das mir mein vertraglich zugesichertes Datenvolumen von 1,75 Gb freigeschaltet wird. Habe viele Mails geschrieben und habe auch immer antworten erhalten, aber es wurde nie gelöst. Seit Ende April 2014 lunger ich mit nur 750Mb(Standard Red S) und das ist eindeutig zu wenig.


    Bitte freischalten...


    Vertrag: Vodafone Red S 1.75GB


    Bestellnummer: 44286, am Montag, 28. April 2014



    Bei Vertragsabschluss habe ich eine neue Rufnummer erhalten und kurz danach habe ich meine alte Nummer doch noch mitgenommen. Anscheind ist das der Grund für die Schwierigkeiten, aber das kann doch nicht sein. Einfach im System Umschreiben und gut ist. Verstehe ich nicht. Unfassbar


  • das müss du mit vodafone klaren,ich denke es liegt an nachträgliche portierung,mit 1GB extra aktion haben alle das bekommen

  • Zitat

    Original geschrieben von www_jinocom_de
    das müss du mit vodafone klaren,ich denke es liegt an nachträgliche portierung,mit 1GB extra aktion haben alle das bekommen


    Was soll ich denn zu Vodafone sagen? Wer gibt mir das extra Volumen... Vodafone oder irgendwer anders?


    Soll ich sagen das ich vor einem Jahr bei JINOCOM einen Vertrag abgeschlossen habe und mir die im Vertrag von JINOCOM zugesicherten 1GB extra nicht bekommen habe?!? Soll ich Vodafone den Vertrag schicken oder was?


    Vodafone hatte zu mir gesagt das du mein Vertragspartner bist und du das klären musst. Die können mir nicht einfach 1GB extra erhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von slogen
    Was soll ich denn zu Vodafone sagen?


    Soll ich sagen das ich vor einem Jahr bei JINOCOM einen Vertrag abgeschlossen habe und mir die im Vertrag von JINOCOM zugesicherten 1GB extra nicht bekommen habe?!? Soll ich Vodafone den Vertrag schicken oder was?


    Vodafone hatte zu mir gesagt das du mein Vertragspartner bist und du das klären musst. Die können mir nicht einfach 1GB extra erhalten.


    das du kein 1GB bekommen habe und händler hat das beantragt,aber dann hast du nachträglich portierung durchgeführt somit hat dann verwechslung gegeben mit die rufnummer!
    Das haben ich dir bereit 10 mal geschrieben und weil du hier schreibst wird sich auch nicht ändern

  • Zitat

    Original geschrieben von www_jinocom_de
    das du kein 1GB bekommen habe und händler hat das beantragt,aber dann hast du nachträglich portierung durchgeführt somit hat dann verwechslung gegeben mit die rufnummer!
    Das haben ich dir bereit 10 mal geschrieben und weil du hier schreibst wird sich auch nicht ändern


    Kann nicht sein, da ich erst im Juli die Portierung beauftragt habe. Vorher hätte das Volumen schon da sein müssen. Die Sim-Karte habe ich das erste mal nach der Portierung aktiv genutzt. Die hätten doch gesehen das ein Datenvolumen von 1.75GB aktiv ist. Erhalte ich von Vodafone direkt die 1GB extra Volumen oder über wen?


    Ich habe Vodafone die Vertragsunterlagen geschickt und die Sachlage erklärt. Ich habe auch das mit der Portierung erläutert und geschrieben das es anscheinden ein Fehler seitens Vodafone war und mein Datenvolumen vergessen haben. Vodafone soll das nun klären...

  • Zitat

    Original geschrieben von j1nocom
    Tatsächlich, ich lag falsch.
    Zahlung wurde Freitag ausgeführt.
    Somit lief alles problemlos. Schneller Versand und Auszahlung innerhalb von 8 Wochen. Wäre ich geduldiger, hätte ich mich in diesem Forum nicht anmelden müssen.
    Danke nochmal.


    :confused: :confused: :


    Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht wurden u.a. die Regelungen über die Ausführungsfristen für Überweisungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst. Nach § 675s BGB gelten die folgenden Fristen:


    1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR
    2 Tage für Überweisungen, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden
    4 Tage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen
    unbeschränkt für Überweisungen außerhalb des EWR.
    Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs.1 BGB; zu den Ausnahmen siehe § 675e Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 4 BGB).


    Für die Fristberechnung maßgeblich sind die sog. Geschäftstage. Dies sind die Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB). Samstage, Sonn- und Feiertage sowie Tage, an denen Banken ihre Schalter nicht öffnen (wie an Heiligabend und Silvester) sind keine Geschäftstage.


    Zur Gutschrift des Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto lesen Sie bitte die Frage "Mit welcher Wertstellung muss meine Bank eingehende Überweisungen gutschreiben?"


    :confused: :confused: :confused:

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