ZitatOriginal geschrieben von malinfo
Was mich in dem zusammenhang 'mal interessieren würde: gibt s nicht das schöne wort "schadenminderungspflicht" und verstößt man nicht gegen diese pflicht, falls man einen RA einschaltet, BEVOR der unfallgegner (oder dessen versicherung) durch ihr verhalten die einschaltung eines RA's unvermeidlich machen ?
[small]Grund für die frage: bei einem verstoß gegen die schadenminderungspflicht bestünde ja die gefahr, daß man auf den anwaltskosten (ganz oder zumindest teilweise) sitzen bliebe...[/small]
Bei einer Schadenshöhe ab EUR 500,00 und unstreitiger Schuldfrage sind RA-Kosten immer ersatzfähiger Schaden.
Bei einer Schadenshöhe bis EUR 500,0 und streitiger Schuldfrage sind RA-Kosten auch ersatzfähiger Schaden.
ZitatOriginal geschrieben von jens-wbx
Da muß ich leider wiedersprechen!
ich habe bereits mehrfach für meine eigenen Aufwendungen eine Pauschale ich glaub von 20 od. 30 € für "Porto und Telefon" geltend gemacht und auch anstandslos erhalten.
Die EUR 25,00 bis EUR 30,00 Pauschale bekommst du auch, wenn du einen RA beauftragt hast. Schließlich hast du auch mit deinem RA telefoniert / geschrieben.