Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Was mich in dem zusammenhang 'mal interessieren würde: gibt s nicht das schöne wort "schadenminderungspflicht" und verstößt man nicht gegen diese pflicht, falls man einen RA einschaltet, BEVOR der unfallgegner (oder dessen versicherung) durch ihr verhalten die einschaltung eines RA's unvermeidlich machen ?


    [small]Grund für die frage: bei einem verstoß gegen die schadenminderungspflicht bestünde ja die gefahr, daß man auf den anwaltskosten (ganz oder zumindest teilweise) sitzen bliebe...[/small]


    Bei einer Schadenshöhe ab EUR 500,00 und unstreitiger Schuldfrage sind RA-Kosten immer ersatzfähiger Schaden.
    Bei einer Schadenshöhe bis EUR 500,0 und streitiger Schuldfrage sind RA-Kosten auch ersatzfähiger Schaden.


    Zitat

    Original geschrieben von jens-wbx
    Da muß ich leider wiedersprechen!
    ich habe bereits mehrfach für meine eigenen Aufwendungen eine Pauschale ich glaub von 20 od. 30 € für "Porto und Telefon" geltend gemacht und auch anstandslos erhalten.


    Die EUR 25,00 bis EUR 30,00 Pauschale bekommst du auch, wenn du einen RA beauftragt hast. Schließlich hast du auch mit deinem RA telefoniert / geschrieben.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von jens-wbx
    Da muß ich leider wiedersprechen!
    ich habe bereits mehrfach für meine eigenen Aufwendungen eine Pauschale ich glaub von 20 od. 30 € für "Porto und Telefon" geltend gemacht und auch anstandslos erhalten.
    Und bei einer Selbstreparatur erhält man die Schadenssumme abzüglich der darin enthaltenen Märchensteuer direkt ausbezahlt.



    Ja, klar. Das sind aber keine RA-gebühren, sondern wirklich nur das Porto für den Unfallbericht. Oder glaubst du, dass ein RA für 30eur überhaupt sein Büro für dich öffnet?


    Auch wenn ich meine Klageschrift selbst schreibe, würde ich mir mehr als 30eur dafür gönnen. Geht aber nicht, da ich nicht mein RA bin.


    Und welchen Vorteil sollte man davon haben, offiziell über Selbstreparatur zu regulieren? Man schenkt so nur das Geld der gegnerischen Versicherung. Wenn man direkt dem Schädiger entgegen kommen will, weil er vielleicht keine Versicherung hat, dann einigt man sich eh per Handschlag und Barzahlung.


    Also immer das Gutachten abwarten, dann kann man immer noch entscheiden, ob man es selbst billiger machen kann. Man wird in diesem Fall sozusagen für seine Arbeitszeit bei der Schadenreparatur in seiner Bastelgarage entlohnt, weil man als direkte Ausgaben ja nur die Ersatzteilkosten hat.


    Dies ist ein Lohn, den man bekommen kann, im Gegensatz zu dem Fall der Selbstvertretung vor Gericht, da arbeitet man kostenlos (im Gegensatz zu dem RA, den man sich nehmen könnte, ist halt gesetzlich so geregelt)



  • ...ich würde sofort einen RA einschalten.


    Aus meiner Erfahrung aus über 20 (!!!) unverschuldeten Unfällen weiß ich, dass oft auch erst im Nachhinein die unmöglisten Abläufe und Hergänge konsturiert werden, entweder vom Verursacher oder der gegenerischen Versicherung. Dazu kommt noch die Auslandsbeteiligung des Verursachers, wodurch noch ein paar andere Spielregeln gelten, welche wir als juristische Tiefflieger gar nicht überblicken, sei es die Einhaltung von Fristen oder Formen o.ä. ...


    Es ist ein himmelweiter Unterschied, wenn die gegnerische Versicherung mit einem Anwalt oder mit einer Privatperson verhandeln muss. Dementsprechend treten die Versicherungen auch auf!


    Auf das Recht, als Geschädigter einen RA einzuschalten, sollte man trotz der Schadenminderungspflicht, nicht und schon gar nicht bei komplizierten Zusammenhängen verzichten! Und keine Angst vor den RA-Kosten, wenn man keine RS-Versicherung hat. Den RA muss auch die gegnerische Versicherung bezahlen... ;) & :D


    Grüße Bääbel

  • ...über 20 (!!!) unverschuldete unfälle...


    Bist Du professioneller versicherungsbetrüger oder wie schafft man das ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    rein aus neugierde würde mich interessieren, was an dem fahrzeug kaputt ist, dass da 2000 EURO schaden entstehen? ist die da volle kanone reingedonnert?


    Heutzutage nicht unüblich, meine neue Heckklappe und Stosstange hat die geg. Versichrung inkl. aller kosten 5400€ gekostet. (Astra Caravan) Lackierkosten betrugen alleine fast 1300€

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Bei mir hat da ein 2 cm Kratzerchen mit einer erbsengrossen Einbuchtung gelangt, ging aber über hintere Stossstange und Kotflügel. Hat man kaum gesehen, selbst wenn man 1 Meter vor der Kiste stand. Beilackieren, Anbau, Abbau ect. - Gutachen über ca. 2400. (Brutto). Gemacht hat es dann der örtliche Lackierer für 100 Euro.


    Das alte Lied...Gutachten / Versicherungspreise und tatsächliche Kosten...irgendwie nicht normal, was da passiert. Mir hat mal einer den Außenspiegel abgefahren. 900 Euro, weil in Wagenfarbe und mit eingebautem Blinker bei Abrechnung ü/ Vertragswerkstatt und Versicherung. Meine freie Werkstatt hat n halben Preis angesetzt, verstehe wer will. Da der aber Versicherungsschäden lieber nicht abrechnet wegen des Aufwandes hab ich es der Vertragswerkstatt gegeben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.


    Nicht immer:Ist die Parkfläche von der Fahrbahn z.B mittels Farbmarkierung abgetrennt so ist diese nicht Bestandteil der Fahrbahn und somit kann man auch entgegen der Fahrtrichtung parken.
    Gab hier mal in Flensburg eine Verhandlung bezgl. "Parken entgegen der Fahrtrichtung".(IMHO um 1995!)


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • ich hab es selber gar nicht abgerechnet, sondern meine Ansprüche dem Autohaus abgetreten. Aber ich find es im Prinzip unfassbar, wie hier auf dem Rücken der Versichertengemeinschaft ne Preisspirale gedreht wird. Selbst im Autohaus wäre es nicht so teuer gewesen, wäre es kein Versicherungsfall gewesen. Was soll sowas? Ich versteh es einfach nicht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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