Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.

    Das berechtigt mich aber dann nicht automatisch dazu dieses Autos ungestraft zu rammen.

  • Zitat

    Original geschrieben von David328
    Ich kapier das nicht wieso die Verursacherin sich mit solchen Mitteln versucht sich vor etwas zu drücken. Auch wenn deine Freundin eine Teilschuld bekommen sollte, ist das doch für die Hochstufung der Versicherung der Verursacherin völlig irrelevant? ...


    Und wenn Sie den Betrag später selber zahlen will? Da macht sich eine Teilschuld schon bemerkbar ;)


    Zitat

    Original geschrieben von MiaForster
    Das berechtigt mich aber dann nicht automatisch dazu dieses Autos ungestraft zu rammen.


    Sicher nicht!
    Ich denke die Dame will nur Kohle sparen (durch die Teilschuld) und wird das IMHO auch schaffen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von MiaForster
    Das berechtigt mich aber dann nicht automatisch dazu dieses Autos ungestraft zu rammen.


    Von „ungestraft“ ja auch gar keine Rede ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Definitiv – woher weißt du das so genau?


    Ich lege die Aussage des TE zugrunde. Kein Halteverbot, nur gegen die Fahrtrichtung geparkt. Wie will die Nachbarin hier eine außerordentliche Sichtbehinderung bzw. Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten zu einem "richtig" herum abgestelltem Auto konstruieren?


    Die Trulla sollte besser noch einmal zur Fahrschule. Da würde man auch lernen, dass man beim Ausparken eine besondere Sorgfaltspflicht hat.


    Zitat

    Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.


    Doch, nur anders rum, wäre halt die anderes Seite kaputt :D


    Wo liegt da das Problem :rolleyes:


    LG
    Thomas

  • Re: Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?



    Hat keine Auswirkungen auf die Regulierung. Gib den Fall - so wie jeden Unfall - direkt einem Anwalt! Und schön einen eigenen Gutachter beauftragen. Wenn Du einen Spezialisten für Verkehrsrecht brauchst, PN.


    Und generell: Die Verursacherin kann sich quer stellen so lange Sie will, ihr Versicherer reguliert den Schaden und ist dein Ansprechpartner.(Bzw. der deines Anwaltes - den die gegnerische Versicherung zahlen muss)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Re: Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted

    Und generell: Die Verursacherin kann sich quer stellen so lange Sie will, ihr Versicherer reguliert den Schaden und ist dein Ansprechpartner.(Bzw. der deines Anwaltes - den die gegnerische Versicherung zahlen muss)


    Die Versicherung der Verursacherin wird es sein, die in dieser Frage die Haftungsgewichtung nach ihrem eigenen Ermessen zurechtlegt … :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    und wird das IMHO auch schaffen.


    Immer vorausgesetzt, die Schilderung des TE trifft insoweit zu, dass der Wagen nur verkehrtherum stand und nicht durch irgendeine exotische Bauform dadurch eine wirklich relevant andere Situation z.B. durch Sichtbehinderung oder Herausragen von Teilen o.ä. entstanden ist: Mit nahezu vollständiger Sicherheit nicht.
    Für die Beurteilung der Schadenhaftung ist es dann nämlich völlig wurscht wie rum der Wagen stand - im Gegensatz z.B. beim Abstellen im "Absoluten", denn da wird regelmässig davon ausgegangen dass dort ja das Halten verboten ist, eben weil es dort behindernd ist.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Die Versicherung der Verursacherin wird es sein, die in dieser Frage die Haftungsgewichtung nach ihrem eigenen Ermessen zurechtlegt … :rolleyes:



    Woraus schliesst Du das?



    Sollte das so sein, erst recht zum Anwalt. Die Versicherer treiben solche Spielchen gerne.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Woraus schliesst Du das?


    Weil Versicherungen schon mal genauer hinschauen, bevor sie den Scheck rausschicken. Und da kann jede Unregelmäßigkeit – und eben auch ein gegnerisches Fahrzeug, das dergestalt, wie es da stand, nicht stehen durfte – ein gefundenes Fressen sein.

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