Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?

  • Hallo,


    mal eine Frage an die Experten oder die solche eine Situtation auch schon mal hatten:


    Mein Freundin hat ihr Auto gegen die Fahrtrichtung abgestellt. In der Strasse ist kein Haltevebobt, die Strasse ist in einer Wohngegend und normal breit.
    Nun wurde ihr Auto von der Nachbarin beim ausparken angefahren. Schaden knapp 2000 Euro.


    Nun meine Frage:


    Scheinbar stellt sich die Unfallverursacherin nun quer und verweist uns darauf das das Auto ja falsch herum geparkt worden ist.


    Was meint ihr, hat sie damit Recht? Bekommen wir eine Teilschuld?


    Gruß
    Chris

  • Ohne jetzt irgendwie spezielles Fachwissen in Sachen Verkehrsrecht zu haben würde ich mal sagen, dass es völlig egal ist, in welcher Richtung ein Auto geparkt ist. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn das Ganze nachts stattgefunden hat. Da könnte man argumentieren, dass das Auto nur hinten Reflektoren hat und besser zu sehen gewesen wäre.


    Aber wie gesagt - ich hätte jetzt gesagt dass euch da nix bevorsteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    ... würde ich mal sagen, dass es völlig egal ist, in welcher Richtung ein Auto geparkt ist. ...


    Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung ist verboten und kostet. Somit hätte das Auto da ja eigentlich nicht stehen dürfen.

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  • Halten/Parken gegen die Fahrtrichtung (Ausnahme Einbahnstraßen) ist tatsächlich verboten, aber da dort kein generelles Parkverbot laut TE bestand: Für eine Teilschuld müsste die Nachbarin dann nachweisen, dass das Parken gegen die Fahrtrichtung relevant für den Unfall war. Da würde ich mir keinen großen Kopp drum machen...

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  • Naja, aber das wird kaum als Ausrede dienen können um den angerichteten Schaden nicht begleichen zu müßen...
    Im schlimmsten Fall wird Deine Freundin ein Bußgeld bekommen wegen des verbotswidrigen Parkens, aber das sollte mMn weniger als 2000€ betragen... :p
    Im Zweifel also lieber die Herren & Damen in Grün/Blau hinzuziehen bevor das Auto wegbewegt wird...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Da würde ich mir keinen großen Kopp drum machen...


    Die Freundin IMHO aber schon ;)

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  • Die Parkrichtung ist in einem solchen Fall für den Unfall völlig egal.
    Sonst wäre halt die andere Seite beschädigt :D sonst nix.


    LG
    Thomas

  • Zitat

    OLG Karlsruhe v. 04.12.1991: Zur Mithaftung von 40% bei Unfall mit sichtbehindernd geparktem Fahrzeug Die Rechtsprechung läßt bei falschem Halten oder Parken dann eine Mithaftungsquote (in der Regel 25 bis sogar 40 %) aus der Betriebsgefahr des haltenden Fahrzeugs oder auch wegen Mitverschuldens zu, wenn gerade durch das verkehrte Abstellen des Fahrzeugs ein nicht auszuschließender mitursächlicher Beitrag zum späteren konkreten Unfall geleistet wurde (z.B. wenn größere Fahrzeuge in ihren Wende- oder sonstigen Bewegungsmöglichkeiten behindert werden oder durch das falsch abgestellte Fahrzeug eine starke Sichtbehinderung verursacht wird).


    Und das trifft hier definitiv nicht zu.

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  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online


    Für eine Teilschuld müsste die Nachbarin dann nachweisen, dass das Parken gegen die Fahrtrichtung relevant für den Unfall war. Da würde ich mir keinen großen Kopp drum machen...


    Da wird ihr ein rühriger Anwalt schon hilfreich zur Seite stehen, im Falle des Falles …


    Zitat

    Und das trifft hier definitiv nicht zu.


    Definitiv – woher weißt du das so genau?

  • Ich kapier das nicht wieso die Verursacherin sich mit solchen Mitteln versucht sich vor etwas zu drücken. Auch wenn deine Freundin eine Teilschuld bekommen sollte, ist das doch für die Hochstufung der Versicherung der Verursacherin völlig irrelevant? Also meiner Meinung reine Schikane und typisch deutsches Verhalten.


    Oder argumentiert die tatsächlich so das der Unfall nicht passiert wäre, wenn deine Freundin richtig herum geparkt hätte?

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