Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Weil Versicherungen schon mal genauer hinschauen, bevor sie den Scheck rausschicken. Und da kann jede Unregelmäßigkeit – und eben auch ein gegnerisches Fahrzeug, das dergestalt, wie es da stand, nicht stehen durfte – ein gefundenes Fressen sein.



    und wenn schon.
    das dürfte dem TE bzw. seiner freundin ziemlich egal sein.
    sobald ein anwalt und ein gutachter sich einschalten , wird die versicherung sich nicht großartig querstellen.
    selbst wenn sie dagegen angehen, treiben sie ja nur noch die kosten in die höhe



    die sachlage ist klar...hatte nämlich den gleichen fall.
    auch die haben sich tapfer gesträubt und ehrlich verloren:-)

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    ...
    Sollte das so sein, erst recht zum Anwalt. Die Versicherer treiben solche Spielchen gerne.


    Die Versicherung ist als Gesamtschuldnerin zur vollen Leistung verpflichtet und in keiner Weise an die Sichtweise der Unfallverursacherin gebunden.


    Hieraus einen Grund für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zu folgern, halte ich doch für ein wenig weit hergeholt. Insbesondere im konkreten Fall dürfte der Geschädigten hieraus sogar ein Vorteil erwachsen, weil die Hapftpflichtversicherung - anders als die Unfallverursacherin - ganz sicher nicht von einer Mitschuld ausgehen wird.


    Versicherer gemeinhin als "die Bösen" hinzustellen, halte ich für verfehlt. Für meinen Fall kann ich sagen, dass abstruse Fehleinschätzungen durch Sachbearbeiter eher die Ausnahme darstellen. Allerdings steigt deren Häufigkeit proportional zur Schadenhöhe. :p


    Frankie

  • Vielen Dank erst mal für die vielen Beiträge,


    noch sträubt sich niemand den Schaden zu regulieren bzw. hat sich die gegnerische Versicherung noch gar nicht geäussert.
    Aber wie das so ist, irgendwie haben wir das Gefühl das da noch was kommen könnte. Zumal die Verursacherin schon angemerkt hat, dass ja das Fahrzeug verkehrt herum geparkt hat.


    Das Fahrzeug hat in keinster Weise die Strasse versperrt, die Strasse ist wie gesagt eher breit für eine Wohngegend und das Fahrzeug ist ein kleiner Yaris.


    Die Verursacherin hat zudem noch gemeint, dass sie sowieso in letzter Zeit komplett durch den Wind ist und das Auto überhaupt nicht gesehen hat, es wäre Glück das sie nicht komplett in die Seite gefahren wäre... :rolleyes:


    Bis jetzt haben wir noch keinen Anwalt und leider auch kein Rechtschutz, ein Gutachten haben wir bereits erstellen lassen.


    Was vielleicht noch von Bedeutung ist, dass das Unfallverursacherfahrzeug in der Schweiz zugelassen ist.


    Gruß
    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Versicherung ist als Gesamtschuldnerin zur vollen Leistung verpflichtet und in keiner Weise an die Sichtweise der Unfallverursacherin gebunden.


    Schön wär’s.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bandito600
    ...
    Was vielleicht noch von Bedeutung ist, dass das Unfallverursacherfahrzeug in der Schweiz zugelassen ist.
    ...


    Das werte ich schon eher als Argument für die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfeleistung. Bei Fällen mit Auslandsberührung gelten - auch beim Schadenfall in D - einige Besonderheiten, mit denen der gewöhnliche Anspruchsteller nicht vertraut sein dürfte.


    Hier muss aber jeder selbst entscheiden, was er sich an "Papierkram" zumuten kann bzw. will.


    Frankie



  • Versicherungen haben klare Anweisungen, Zahlungen zu kürzen (Porsche Urteil) und zu versuchen genügend Dumme zu finden. Wenn 10% aller Geschädigten vorzeitig einknicken, hat sich das Spiel schon gelohnt. Ich kenne das aus Sicht der Versicherer, deshalb immer Anwalt und immer eigener Gutachter. Das man den Anwalt nicht braucht ist klar, aber es geht darum das dem Versicherern dann höhere Kosten entstehen und man das Spiel schneller beendet.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Versicherungen haben klare Anweisungen, Zahlungen zu kürzen (Porsche Urteil) und zu versuchen genügend Dumme zu finden. ...


    Vielleicht erwecke ich ja von Beginn an den Eindruck, dass ein solcher Versuch bei mir ganz sicher nicht erfolgreich sein kann. :p


    Es wäre natürlich in höchstem Maße unfair, wenn solche Kürzungen in erster Linie diejenigen träfen, von denen man (anhand des vorliegenden Schriftverkehrs) davon ausgehen kann, dass mit qualifizierter Gegenwehr eher nicht zu rechnen ist.


    Frank



    Edit:
    Oder aber Sachbearbeiter erkennen bei meinen Anträgen, dass es ganz sicher nicht meine Absicht ist, die Versicherung in irgendeiner Weise übervorteilen zu wollen. Halte ich eine Rechnung für überhöht, ist es durchaus schon vorgekommen, dass ich sie vor Übermittlung an die Versicherung habe berichtigen lassen. Nicht alle Einwendungen von Versicherern sind aus der Luft gegriffen. Hat der Geschädigte einen überhöhten Rechnungsbetrag bereits gezahlt oder die Rechnung auch nur akzepiert, entsteht hieraus natürlich ein Dilemma.


    In einem Fall, in dem mir das (unwissentlich) passiert ist, habe ich die Versicherung dazu bewegen können, dass sie mir den Gesamtbetrag auszahlt und ich im Gegenzug Erstattungsansprüche an den Rechnungsteller abtrete.


    Selbst Leistungen mit gewisser Kulanz zu meinen Gunsten habe ich auf Grundlage eines jahrzehntelangen schadenfreien Versicherungsverlaufs schon persönlich erlebt. Das pauschale Vorurteil, Versicherer seien stets darum bemüht, ihre Kundschaft zu übervorteilen, kann ich aus eigener Erfahrung bisher jedenfalls nicht bestätigen.



    Edit 2:
    Schaltet der Versicherte von Beginn an einen Anwalt ein, besteht die Gefahr, dass sich die Fronten allein durch diese Maßnahme verhärten. Das dürfte wohl ziemlich jedem einleuchten.


    Zudem:
    Allein die ggf. zu erstattenden Anwaltskosten führen möglicherweise dazu, dass der Sachbearbeiter der Versicherung zum Erbsenzähler wird - solche Fälle bergen noch am Ehesten die Gefahr, dass sich der Sachbearbeiter ggf. gegenüber Vorgesetzten erklären muss. Auch die Gefahr, Präzidenzfälle zu schaffen, auf die sich Anwälte berufen könnten, verbieten kategorisch jede wohlwollende Betrachtungsweise.


    Wenn ich mich im Schadenfall grundsätzlich persönlich an die Versicherung wende, mache ich das nicht ohne Grund.

  • Interessant sind die ganzen Spekulationen hier ja schon zu lesen. Relevant wäre jedoch, solch einen Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Da durch das Abstellen des Fahrzeugs keine Verkehrsgefährdung ausgegangen ist und der ruhende Verkehr in dem Falle keine Schäden verursachen kann, gibt es für eine Mitschuld auch keine Diskussionsgrundlage.


    Daher wird die Versicherung der Unfallverursacherin den Schaden tragen, da würde ich mir keine Sorgen machen...

  • Was mich in dem zusammenhang 'mal interessieren würde: gibt s nicht das schöne wort "schadenminderungspflicht" und verstößt man nicht gegen diese pflicht, falls man einen RA einschaltet, BEVOR der unfallgegner (oder dessen versicherung) durch ihr verhalten die einschaltung eines RA's unvermeidlich machen ?


    [small]Grund für die frage: bei einem verstoß gegen die schadenminderungspflicht bestünde ja die gefahr, daß man auf den anwaltskosten (ganz oder zumindest teilweise) sitzen bliebe...[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Hi


    die Sachlage ist völlig klar, die Unvallverursacherin wird zu 100 % zahlen müssen.


    Grund: Die Geschädigte stand. Damit ist die Diskussion in aller Regel bereits beendet - wer ein stehendes Hindernis rammt, ist i. d. R. auch zu 100% Unfallverursacher (bis auf ganz wenige Ausnahmen, die hier aber nicht greifen)!


    Was wäre denn, wenn an dieser Stelle ein Kind auf dem Dreirad gestanden hätte??


    Die Nachbarin bekommt dafür sicher auch ein Bußgeld, wenn das die Polizei bearbeitet. Da sie vermutlich rückwärts gefahren ist, hat sie die dabei erforderliche besondere Umsicht schonmal nicht walten lassen.



    Ich würde aber erst dann einen RA einschalten, falls die gegnerische Versicherung die vollständige Regulierung ablehnt. Die laienhafte Meinung der Unfallgegnerin kann nämlich von der der Versicherung abweichen.


    Was sie aber tun sollte: falls es nicht nur eine Bagatelle ist, zu einem Gutachter fahren, und den Schaden schätzen lassen. Und Fotos vom eigenen und WICHTIG: dem Fremdschaden anfertigen.


    Die paar EURO wegen Parkens entgegen der Fahrtrichtung kann man dann auch gern noch zahlen.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!