ZitatOriginal geschrieben von Hippoman telthies Grundsätzlich bin ich deiner Meinung, aber leider wird das mit den Ansprechpartnern, Mobilfunkbetreiber u. Vertriebspartner i.S. Mobilfunkverträgen unterschiedlich gehandhabt. So scheint es zumindest....
Dein einziger Vertragspartner ist derjenige, der im Vertrag benannt ist.
Und:
Klar kann der Vertriebspartner Dir was vom Pferd erzählen, und daß er Deinen Widerruf nicht weiterleitet etc.
Entscheidend ist, daß Du den Eingang Deines Widerrufes bei Deinem Vertragspartner (!) nachweisen kannst. Auch der kann Dir dann was vom Pferd erzählen, daß Du Dich an den Vertriebspartner wenden sollst etc. Vor Gericht würde er sicherlich keinen Stich sehen.