Hallo Zusammen,
habe bei einem Vertriebspartner (ist hier auch tätig) eines Mobilfunkunternehmes 2 Mobilfunkverträge über das Internet bestellt. (Verträge wurden per Fax bzw. Email unterschrieben zurückgeschickt). Bei der Art der Bereitstellung habe ich schnellstmöglich angekreutzt.
Einen Tag später erhielt ich die Rechnung und die Simkarten mit dem Hinweis, dass die Freischaltung an diesem Tag erfolgt, dass aber die Simkarten PIN´s (nötig um zu telefonieren) mit getrennter Post bzw. Email vom Mobilfunkbetreiber zugestellt werden.
Auf jeden Fall hab ich es mir anders überlegt, und habe 7 Tage später beim Vertriebspartner und 8 Tage später beim Mobilfunkanbieter meinen Widerruf schriftlich eingereicht. (Fax)
Die Simkarten habe ich im Originalzustand (Scheckkartenformat) nach telefonischer Anfrage beim Mobilfunkanbieter an diesen per Einwurfeinschreiben zurückgeschickt. Diese bestätigten mir auch telefonisch das die Mobilfunkverträge zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht in Ihrem System existierten. Die Zustellung der Simkarten PIN´s und die Aktivierung der Verträge ist erst 14 Tage später erfolgt. (Seltsamer Weise 14 Tage nach Vertragsunterschrift).
Jetzt meine Frage...ist mein Widerruf gültig, und würde ich bei einem Prozessfall recht bekommen? Der Vertriebspartner wehrt sich den Widerruf an den Mobilfunkbetreiber weiterzuleiten. Er meint, dass ein Mobilfunkvertrag eine Dienstleistung wäre, und bei dieser gem. § 312 d BGB kein Widerrufsrecht möglich wäre. Er bietet mir nur alternativ eine kostenpflichtige Stornierung an.
Vielen Dank.