Suche Rechstkundige Hilfe - Ist mein Widerruf des Mobilfunkvertrages gültig?

  • Hallo Zusammen,


    habe bei einem Vertriebspartner (ist hier auch tätig) eines Mobilfunkunternehmes 2 Mobilfunkverträge über das Internet bestellt. (Verträge wurden per Fax bzw. Email unterschrieben zurückgeschickt). Bei der Art der Bereitstellung habe ich schnellstmöglich angekreutzt.


    Einen Tag später erhielt ich die Rechnung und die Simkarten mit dem Hinweis, dass die Freischaltung an diesem Tag erfolgt, dass aber die Simkarten PIN´s (nötig um zu telefonieren) mit getrennter Post bzw. Email vom Mobilfunkbetreiber zugestellt werden.


    Auf jeden Fall hab ich es mir anders überlegt, und habe 7 Tage später beim Vertriebspartner und 8 Tage später beim Mobilfunkanbieter meinen Widerruf schriftlich eingereicht. (Fax)
    Die Simkarten habe ich im Originalzustand (Scheckkartenformat) nach telefonischer Anfrage beim Mobilfunkanbieter an diesen per Einwurfeinschreiben zurückgeschickt. Diese bestätigten mir auch telefonisch das die Mobilfunkverträge zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht in Ihrem System existierten. Die Zustellung der Simkarten PIN´s und die Aktivierung der Verträge ist erst 14 Tage später erfolgt. (Seltsamer Weise 14 Tage nach Vertragsunterschrift).


    Jetzt meine Frage...ist mein Widerruf gültig, und würde ich bei einem Prozessfall recht bekommen? Der Vertriebspartner wehrt sich den Widerruf an den Mobilfunkbetreiber weiterzuleiten. Er meint, dass ein Mobilfunkvertrag eine Dienstleistung wäre, und bei dieser gem. § 312 d BGB kein Widerrufsrecht möglich wäre. Er bietet mir nur alternativ eine kostenpflichtige Stornierung an.


    Vielen Dank.

  • Ja, meine Schilderung entspricht der Wahrheit...kann auch alles nachweisen.


    Der Vertriebspartner hat anscheinend die Aktivierung/Bereitstellung mit dem Versand der Simkarten beantragt. Doch wurde dies mit Versand Simkarten PIN´s erst 14 Tage nach Vertragsunterschrift vollzogen.


    Die Vertragslaufzeit bezieht sich auch auf Versanddatum der Simkarten PIN´s plus 24 Monate, und nicht auf das Bereitstellungsdatum auf der Rechnung des Vertriebspartners.


    Folglich hat auch die Aktivierung erst 14 Tage nach Unterschrift erst stattgefunden.


    Da der Widerruf vor Aktivierung getätigt worden ist, sollte ich doch im Recht sein.


    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, denn ich habe keine Ahnung, wie genau die Abwicklung eines neuen Mobilfunkvertrages bei einem Vertriebspartner funktioniert.

  • Jetzt noch eine Frage...


    Dem Vertriebspartner liegt defintitv der Widerruf vor, doch weigert er sich den Widerruf an den Mobilfunkanbieter weiter zu leiten.


    Er stellt mir folgende Bedingungen, unter denen er den Widerruf weiterleiten würde.


    Ich solle 2 mal den Anschluss -bzw. Aktivierungspreis von 24.95 EUR, und 2 mal eine Simkartengebühr von 17,85 EUR bezahlen.


    Begründung: Die Aktivierung hätte ja schon stattgefunden und Simkarten wären ja jetzt nicht mehr brauchbar, da sie rufnummerntechnisch auf meinem Namen verbucht wurden.


    Hinweis: Das Angebot war Anschlusspreisfrei!


    Ist dies Rechtens? :confused:


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruss


    Hippoman

  • Ich denke es ist ein heikles Thema und die meisten werden zum einen nicht wissen was da der tatsächlich korrekte Ablauf ist und zum anderen wie die Gesetzeslage aussieht.


    Da schliesse ich mich mit ein. Deshalb sorry kann ich dir da nicht gross helfen wenn ich es auch gerne tun würde.



    Grüsse

  • Du hast nach deiner (zeitlichen) Schilderung alles innerhalb der 14 Tage abgewickelt und bis damit im Recht. Das Dienstleistungsverträge nun nicht diesem 312 d BGB wäre ja mal was ganz neues. Ausserdem stellt der Vertriebspartner (Händler) nicht die Dienstleistung zur Verfügung, sondern der Anbieter (Vodafone, Telekom etc). Also hat er damit überhaupt (fast) überhaupt nichts zu tun. Und gut, dass Du an beide den Widerruf geschickt hast.
    Hast Du denn alle deine Vertragsunterlagen auch schriftlich bekommen? Auch die entsprechenden AGB´s und so?

  • > Er stellt mir folgende Bedingungen, unter denen er den Widerruf weiterleiten würde.
    > Ich solle 2 mal den Anschluss -bzw. Aktivierungspreis von 24.95 EUR, und 2 mal eine
    > Simkartengebühr von 17,85 EUR bezahlen.
    ich bin zwar kein Jurist, eine Nötigung (was ein Vergehen ist, keine Ordnungswidrigkeit, also keine Lappalie) dürfte dies aber dennoch darstellen.


    > Begründung: Die Aktivierung hätte ja schon stattgefunden und Simkarten wären ja jetzt
    > nicht mehr brauchbar, da sie rufnummerntechnisch auf meinem Namen verbucht wurden.
    was für eine dämliche Begründung ! - die Karte mag zwar aktiviert sein und sich somit nicht so leicht dem nächsten Kunden zuordnen lassen, aber die Nummer läßt sich der Karte auch wieder wegnehmen (sowie die Karte mit ein bißchen Rücksprache mit dem Anbieter) durchaus einem nächsten Kunden weitergeben. Ob der Sonderaufwand dafür günstiger ist als Deaktivierung und Ersatz, ist eine andere Frage.


    Aus meiner Sicht ist jedoch ohnehin nur der Anbieter Dein Vertragspartner, und der Vertriebspartner nur ein Kopieempfänger Deines Widerrufs.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Mit selbiger Begründung könnte auch jede Bestellung eines Abonnements, ja sogar jedweden Artikels, jeder Versicherung oder sonstiger Waren oder Dienstleistungen einen kostenfreien Widerruf ablehnen. Und sei es, daß nur der personifizierte Adressaufkleber schon gedruckt sei, der vielleicht sogar kostenträchtiger ist als so eine x-beliebige Simkarte.

    Je suis Charlie

  • sogar ja, die Mobilfunkverträge und die AGB´s des Vertriebspartners wurden mir per Email zu geschickt.


    telthies Grundsätzlich bin ich deiner Meinung, aber leider wird das mit den Ansprechpartnern, Mobilfunkbetreiber u. Vertriebspartner i.S. Mobilfunkverträgen unterschiedlich gehandhabt. So scheint es zumindest....


    In Sachen Vertragsabschluss ist hier der Vertriebspartner Hauptansprechpartner; der Mobilfunkanbieter nur Serviceleister...gibt den Widerruf nur ein, wenn dieser vom Vertriebspartner beauftragt wurde, so wurde es mir von der Kundenhotline des Mobilfunkanbieters erklärt....In Sachen Vetragskündigung, muss man sich natürlicher Weise wiederum an den Mobilfunkanbieter wenden...für den Verbraucher natürlich alles nachvollziehbar??? :confused:


    Der Mobilfunkanbieter verweist immer an den Vertriebspartner, obwohl er im Mobilfunkvertrag als Vertragspartner ausgewiesen wird...da hat er jetzt leider Pech gehabt...1. Rechnungsabbuchung wurde mit Hinweis auf den rechtswirksamen Widerruf zurückgegeben.


    Mal schauen was kommt....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!