ZitatOriginal geschrieben von phonefux
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Dementsprechend ist klar, dass die Ausgangsfrage so zu beantworten ist, dass eine sofortige Abbuchung der Anschlussgebühr zulässig ist, selbst wenn man das BGH-Urteil berücksichtigt, denn sowohl Höhe als auch Termin der Abbuchung sind von vornherein bekannt.
Jo,so habe ich das ja auch in etwa im letzten Teil meines Beitrages geschrieben.
-ralf-