Blau.de unseriös

  • Unseriös finde ich, einen Vertrag abzuschließen, um dann die Anschlussgebühr rückbuchen zu lassen bzw. nicht genug Geld am Konto zu haben, um sie abbuchen zu lassen!


  • Die glauben halt nicht alles, was im ÖR so geboten wird, vor allem, wenn es gebetsmühlenartig vorgetragen wird. Ich habe schon einige Dauerschuldverhältnisse gehabt - Wo ist das Problem?


    Der Thread zeigt eindeutig, wo das Problem liegt.
    Hier braucht jemand eine Nanny oder einen Finanzberater und ich meine nicht die Strukkis von MLP & Co., sondern eher Typ Zwegat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Arminius
    ...
    Hier braucht jemand eine Nanny oder einen Finanzberater und ich meine nicht die Strukkis von MLP & Co., sondern eher Typ Zwegat.


    Da sind wir gar nicht unterschiedlicher Meinung - ich gebe Dir sogar Recht.


    Nur mein Lösungsansatz ist ein anderer:
    Weil eine flächendeckende Versorgung mit Zwegats gesellschaftlich nicht umzusetzen ist, muss der Markt eben so reguliert werden, dass zumindest der kongnitiv durchschnittlich begabte Bürger in der Lage ist, TK-Verträge ohne Zwegat-Hilfe abschließen zu können.


    Die wichtigste Voraussetzung:
    Der Umfang ses "Kleingedruckten" muss so gestaltet werden, dass ein durchschnittlich begabter Kunde den gesamten Inhalt binnen zehn Minuten gelesen u n d auch verstanden haben kann. Alles was darüber hinausgeht, halte ich für lebensfremd.


    Hilfreich wäre die Verpflichtung, dem Kunden bei telefonischem Vertragsabschluss sämtliche Bedingungen vorlesen zu müssen, auf die man sich später berufen will - mit wohl günstigem Einfluss auf den Umfang.. :)


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hilfreich wäre die Verpflichtung, dem Kunden bei telefonischem Vertragsabschluss sämtliche Bedingungen vorlesen zu müssen, auf die man sich später berufen will - mit wohl günstigem Einfluss auf den Umfang.. :)


    Ich denke selbst das würde nicht helfen. Das erinnert mich dann auch wiederan das Thema aus dem Vodafone Forum, wo eine schrieb das sie dem Verkäufer ja nicht einmal zugehört hat, sondern einfach froh war als sie mit Karte den Laden wieder verlassen konnte! Wusste ja dann nicht mal etwas mit dem auf der Rechnung aufgeführten Positionen etwas anzufangen und musste im Forum nachfragen. :rolleyes:


    Wobei man da auch wieder sagen muss Vodafone Mitarbeiter sind mir im allgemeinen noch nicht mit großer Fachkompetenz oder Hilfsbereitschaft aufgefallen sind in den Shops oder der Hotline. Die VF-Händler oder Mitarbeiter die sich hier privat engagieren möchte ich davon allerdings ausdrücklich ausnehmen. Von denen gibt es nur leider viel zu wenig...


    Wenn dann würde ich einen etwas abgewandelten Weg gehen wollen: Der Kunde muss eine Erklärung unterschreiben das er die wesentlichsten Teile des Vertrages verstanden hat und zusätzlich ein Info Blatt mit bekommt wo die Inklusivleistungen verständlich erklärt werden müssen sowie die wichtigsten sonstigen Servicepreise wie Roaming, Serviceleistungen, Rücklastschriften etc...


    Zu dem TE hier fällt mir nichts mehr ein. Etwas abschließen und dann etwas berechtigtes zurück buchen, ohne mal sich vorher informiert zu haben. Und nun die von ihm verschuldeten Rücklastschriften nicht zahlen wollen...

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  • Zitat

    Original geschrieben von chefkoch01
    Zu dem TE hier fällt mir nichts mehr ein. Etwas abschließen und dann etwas berechtigtes zurück buchen, ohne mal sich vorher informiert zu haben. Und nun die von ihm verschuldeten Rücklastschriften nicht zahlen wollen...


    Meine Worte... Erst billig telefonieren wollen, dann Anschlussgebühr zurückbuchen weil sie 2 Tage "zu früh" abgebucht wurden .. Lustigerweise gilt aktuell ja noch die blau Geburtstags Aktion, er bekäme ja eh auf der ersten Rechnung eine Gutschrift von 19,90 € ...


    Absolutes Unverständnis ... Sorry!! SCHLOSS BITTE!

  • tele38


    Hallo Tele38,


    Du schuldest blau.de natürlich überhaupt keinen Pfennig. Leider reden in diesem Forum viele Leute ohne jegliches juristische Wissen. Viele geben auch falsche Informationen.


    Selbstverständlich darf erst 5 Tage nach der Rechnung bzw. wenn es auch so in den AGB's stand erst dann abgebucht werden. Deine Rückbuchung -ob Deckung vorhanden war oder nicht- ist natürlich gerechtfertigt gewesen. Es stand ja auch so in den AGB's, eine frühere Abbuchung war daher rechtswidrig und insofern musst du dafür keine Kosten tragen.


    Rücklastgebühren durfen sowieso laut der Rechtsprechung nur in Höhe der tatsächlichen Bankgebühren erhoben werden, dh. meistens etwa 3,50 Euro.


    Auch dein Widerruf hat selbstverständlich gerechtfertigt. Du hast bei Geschäften über das Internet immer die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Lass Dich nicht von den hier unwissenden Rednern verunsichern. Es gibt nicht mehr die alte Version des § 312d BGB bei dem es darum ging, ob mit der Leistung schon begonnen worden ist. Diese Regelung ist veraltet.


    Du schuldest Blau.de keinen Cent!!!


  • schön zu lesen, dass es auch anständige user wie dich gibt. auch wenn ich nix mit dem thema zu tun habe, bedanke ich mich für die infos.
    ich finde seit graumer zeit schreibt hier jeder ohne wissen, einfach darauf los.

  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
      tele38


    Hallo Tele38,


    Du schuldest blau.de natürlich überhaupt keinen Pfennig. Leider reden in diesem Forum viele Leute ohne jegliches juristische Wissen. Viele geben auch falsche Informationen.


    Bei welcher Kammer bist DU denn eingetragen?


    Zitat

    Selbstverständlich darf erst 5 Tage nach der Rechnung bzw. wenn es auch so in den AGB's stand erst dann abgebucht werden. Deine Rückbuchung -ob Deckung vorhanden war oder nicht- ist natürlich gerechtfertigt gewesen. Es stand ja auch so in den AGB's, eine frühere Abbuchung war daher rechtswidrig und insofern musst du dafür keine Kosten tragen.


    wirklich?
    genaues Zitat der AGB?


    Zitat

    Rücklastgebühren durfen sowieso laut der Rechtsprechung nur in Höhe der tatsächlichen Bankgebühren erhoben werden, dh. meistens etwa 3,50 Euro.


    Quelle des Urteils???


    Zitat

    Auch dein Widerruf hat selbstverständlich gerechtfertigt. Du hast bei Geschäften über das Internet immer die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Lass Dich nicht von den hier unwissenden Rednern verunsichern. Es gibt nicht mehr die alte Version des § 312d BGB bei dem es darum ging, ob mit der Leistung schon begonnen worden ist. Diese Regelung ist veraltet.


    Der Widerruf des TE mag zwar zeitig erfolgt sein aber zwischen Bereitstellung des Anschlusses und Widerruf lagen vermutlich weniger als 24 Stunden.
    sh Eingangsposting.


    Zitat

    Du schuldest Blau.de keinen Cent!!!


    Aha!
    Erst bestellen,Lieferung abwarten und dann widerrufen.
    Somit sollte es kein Stress geben.
    Aber es gibt Leute die sich schon für weniger als 5€ die Inkassogeier ins Haus gerufen haben.


    Gruss
    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Re: Blau.de unseriös


    Zitat

    Original geschrieben von tele38

    am 25.09.12 den Allnet Vertrag online abgeschloßen bei Blau.de
    am 26.09.12 von denen bereits 19,90 abgebucht
    dies wurde am 27.09.12 von Bank rückgebucht


    Wie jetzt, Du hast eine Lastschrift zurückgehen lassen, nur weil sie _Deiner_Meinung_nach_ zwei Tage zu früh abgebucht worden ist?


    Und was soll das da heissen:

    Zitat

    (Sendebestätigung OK aber ohne Faxnummer = unseriös)


    Also wie, wenn ein empfangendes Fax keine Kennung sendet ist es unseriös? Aber Du wirst doch wohl noch wissen, welche Nummer Du gewählt hast, oder?


    Also echt, sonst hast Du keine Probleme oder?


    Vom Thema "automatisierte Abläufe" mal völlig abgesehen und von der Frage ob die Anschlussgebühr eigentlich unter die 5 Tage-Regel fällt, kommt Dir das Ganze nicht irgendwie selbst reichlich albern vor? Du hast doch einen Vertrag geschlossen, der die Zahlung von 19,- vorsah. Was soll also das Gejammere?


    Also unseriös würde ich hier eher das Verhalten des Kunden nennen als das Verhalten des Anbieters.

  • Zitat

    Original geschrieben von flensi

    Aber es gibt Leute die sich schon für weniger als 5€ die Inkassogeier ins Haus gerufen haben.


    Gruss
    -ralf-



    Ach, Flensi, ihre Unwissenheit ist wirklich unglaublich! Inkassogebühren muss man auch nicht bezahlen :D Der Gläubiger ist zur Schadensminderung verpflichtet und kann diese daher nicht einklagen, weil er dann Rechtsanwalts- und Inkassogebühren hätte. Sie reden wirklich ohne jegliches Wissen einfach nur daher! :D Ich suche die Sachen extra für Sie von Juris und Beck-Online raus! Bitte um etwas Geduld bis Montag! Schönes Wochenende!

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