Blau.de unseriös

  • Nein, es gilt für alle Rechnungen aus dem Mobilfunkvertrag. Die AGB gelten auch für alle Rechnungen, sonst würde da beispielsweise eine Einschränkung stehen wie "die 5-Tage-Frist gilt nicht für Beträge die in der Preisliste fest sind". Das die Aktivierungsgebühr sofort fällig ist, hat auch nichts mit dem Zeitraum bis zur Abbuchung zu tun. Ich verstehe aber wie Du es siehst. Trotzdem gehört auch diese Gebühr auf die Rechnung und dementsprechend, ist die 5-Tage-Frist wieder maßgebend. Übrigens ist es ja bei anderen Anbietern auch so, wie zum Beispiel bei der Telekom. Eine sofortige Abbuchung ohne Rechnung wäre sowieso rechtswidrig.


    Es ist so, dass die Rechnungen aufgrund der Art des Vertrages und unterschiedlicher Leistungen alle schwanken und somit auch wenn es auf der ersten Rechnung einen festen vorhersehbaren Betrag gibt, die AGB 6.4 für alle Rechnungen gültig ist, überhaupt für alle Beträge aus diesem Mobilfunkvertrag und auch nur eine solche AGB mit 5-Tages-Frist für einen Postpaid Mobilfunkvertrag rechtmäßig ist. Da wird nichts unterteilt in dem gleichen Vertragsverhältnis. Es wird das Vertragsverhältnis an sich beurteilt und so hat das Gericht auch argumentiert. Wie gesagt, wenn man immer wieder 10 Euro im Rahmen eines Prepaid Aufladesystems abbuchen lässt, mag das anders sein.


    So, ich geh mal die Friedenspfeiffe rauchen. Bis denne. :)

  • @ flensi / iTel:


    Ich habe mich garantiert nicht in den Thread eingeschaltet, damit Ihr Euch danach einfach weiter bekriegt. :rolleyes: Beim nächsten "Zusammentreffen" dieser Art gibt es Urlaub für Euch beide.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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