E-bay - Auktion für Nichtig erklären?

  • Hi,


    hab mir vor zwei Tagen ein S55 ersteigert. Der Verkäufer hatte die Versandkosten nicht angegeben. Jetzt habe ich ihn schon mehrmals per e-mail aufgefordert, mir den Gesamtbetrag mitzuteilen. Doch dieser hält es scheinbar für nicht notwendig, mir zu antworten...


    Kann ich den Kaufvertrag jetzt irgendwie für Nichtig erklären und mir dann ein neues ersteigern?


    Hab nämlich keine Lust, dass der sich dann in ner woche meldet und sein geld dann doch will und ich mir schon ein andres handy ersteigert hab...

  • Hi,
    soweit ich weiss (war damals so) muss man sich innerhalb von 14 Tagen melden. Schau doch einfach mal auf ebay.de . Da wird sicherlich etwas zu dem Thema stehen!


    c ya
    n3o

  • also, soweit ich das noch weiß müssen Verkäufer und Käufer innerhalb von 3 Tagen in Kontakt treten.
    Sollte der andere sich nicht melden sind mit Konsequenzen zu rechnen:
    Sprich: Verkäufer und Käufer können Geld bzw. Ware "Einklagen".


    Wäre aber vorsichtig: Ich hatte einen, der war im KH zu Ende seiner Auktion und hatte ärztliches Attest, damit hatte ich keine Chance und musste den Artikel trotzdem noch nehmen, obwohl ich ihn schon anderweitig ersteigert hatte.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Addiere doch zum Kaufpreis 6,70 € hinzu, und dann kommt die Ware als versichertes Paket. Wenn Du das S55 als Päckchen möchtest, was nicht zu empfehlen ist, dann entsprechend weniger.
    Vielleicht ist der Verkäufer noch im Osterurlaub, und meldet sich noch?
    Oder schreib ihm, das Du aufs Handy verzichtest und Du ersteigerst ein anderes. Dabei kommt natürlich u.U. eine negative Bewertung raus, aber was ist das schon im Vergleich zu einem neuen Handy?:D :rolleyes:

  • 1. Das gehört doch in den Ebay-Problemthread:D


    2. Man soll sich innerhalb von drei Werktagen beim Vertragspartner melden.


    3. Ich würde noch ein paar Tage warten, dann eine Frist setzen und dem Verkäufer mitteilen, dass du nach dieser Frist nicht mehr bereit bist, das Gerät abzunehmen.
    Wenn die Frist verstreicht und er sich nicht gemeldet hat, trittst du vom Vertrag zurück.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Re: E-bay - Auktion für Nichtig erklären?


    Zitat

    Original geschrieben von TimT
    hab mir vor zwei Tagen ein S55 ersteigert. Der Verkäufer hatte die Versandkosten nicht angegeben. Jetzt habe ich ihn schon mehrmals per e-mail aufgefordert, mir den Gesamtbetrag mitzuteilen. Doch dieser hält es scheinbar für nicht notwendig, mir zu antworten...


    Also ich habe auch desöfteren das sich der Verkäufer erst später meldet (heute hat sich jemand auf einen vor 2 Wochen gekauften Artikel gemeldet). Ich sage nur habe ein wenig Geduld, wer weiß warum er sich bisher noch nicht gemeldet hat.


    und nochwas, müssen Wir hunderte Ebay Threads hier im Werbeforum haben? :rolleyes:


    Gruß
    Micha

  • Danke für die schnellen Antworten. Hat zufällig einer den Link, wo das bei e-bay steht? Hab zwar schon gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden...

  • Zitat

    Original geschrieben von TimT
    Danke für die schnellen Antworten. Hat zufällig einer den Link, wo das bei e-bay steht? Hab zwar schon gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden...


    Das steht z.B. in der Bestätigungsmail, die der Käufer von EBAY bekommt:
    Bitte nehmen Sie innerhalb von drei Geschäftstagen Kontakt mit dem Verkäufer auf. (Käufer richten Ihre Zahlung direkt an den Verkäufer.)



    SiemensFreak: Deine Nerven hätte ich nicht. Wenn ich z.B. Handys ersteigere, will ich die sofort haben, und nicht erst Wochen später! Wenn der Verkäufer es nicht für nötig hält sich beizeiten zu melden, sche... ich drauf und ersteigere woanders!:cool:

  • Find ich aber auch. Wenn man schon bei e-bay was vertickt, sollte man das ganze auch möglichst zügig abwickeln....

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Das steht z.B. in der Bestätigungsmail, die der Käufer von EBAY bekommt:
    Bitte nehmen Sie innerhalb von drei Geschäftstagen Kontakt mit dem Verkäufer auf. (Käufer richten Ihre Zahlung direkt an den Verkäufer.)


    IMHO ist das nur eine Empfehlung von ebay, aber keine Rechtsgrundlage das dannach der Kauf ungültig ist. Im umgekehrten Fall, Käufer zahlt nicht, muß man ja erst einen Zeitablauf -> eine Erinnerungs-Mail (nach 3 Tagen), dann Zahlungsaufforderung (nach 7 Tagen ) über sich ergehen lassen, bevor man dann nach 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung den Bieter als unzuverlässig melden kann. Es vergehen also 17 Tage bis zum unzuverlässigen Bieter und normalerweise sollte das umgekehrt auch so sein. Es wäre nicht schlecht die Frage nochmal direkt in den ebay Forenzu stellen. Ich denke nicht das es so einfach ist, obwohl es natürlich nervt wenn der sich nicht meldet und man den Artikel schnell braucht.

    Gruß
    berlibaerchen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!